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Geschäftliche Mitteilung - 0266/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Schwimmhalle Schilksee - Zwischenstand
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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Mar 14, 2024
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 28, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt
1. Hauptbecken
a. Bauablauf und -fortschritt
Die Sanierung des Hauptbeckens der Schwimmhalle Schilksee begann 2021 mit der Beauftragung des Planungsteams. Mitte 2022 lagen die Baugenehmigung, die denkmalrechtliche Genehmigung sowie die Zusage der Fördergeber für einen vorgezogenen Maßnahmenbeginn vor.
Um das Schulschwimmen noch für das komplette Schuljahr zu ermöglichen, wurde die Halle bis zur Kieler Woche 2022 in Betrieb gehalten. In der Folge konnten einige Voruntersuchungen zum Zeitpunkt der Erstellung und Vergabe der Sanierungsleistungen nicht erhoben werden. Erst mit Einrichtung der Baustelle im Herbst 2022 und mit Beginn der Abbrucharbeiten im Frühjahr 2023 war es möglich, detaillierte, den kompletten Bereich umfassende Analysen in Bezug auf die Sanierung des Rohbaus, durchzuführen.
Nach Übernahme durch die Immobilienwirtschaft im Mai 2023 konnten die Analysen abgeschlossen und fundierte Grundlagen für die Betonsanierungsarbeiten geschaffen werden.
Neben Untersuchungen der Beckeninnenbereiche zu Betonqualität und Schadstoffen, verbunden mit der Einholung und Prüfung von Nachtragsangeboten, waren dies weitere Abbrucharbeiten.
Die eigentlichen Sanierungsarbeiten begannen im Oktober 2023. Der Rückbau und die Wiederherstellung des Bereichs der Beckenumlaufrinne wurde zum Jahreswechsel 2023/24 abgeschlossen.
Für den im Januar 2024 begonnenen Abtrag der Betonoberflächen der Beckeninnenwände wird ein Hochdruckverfahren angewendet. Ein Zeltgerüst und Schutzwände schützen die Fassaden und Decken der Schwimmhalle vor Wasserdampf und feinem Zementstaub. Dieses Verfahren ist sehr aufwendig und zeitintensiv. Aus Sicherheitsgründen sind andere Gewerke während der Arbeiten nicht zugelassen.
Nach Abschluss des Betonabtrags werden die Bewehrungsstähle der Wände ergänzt und die Oberflächen der Innenwände wiederhergestellt.
b. Geplante Baumaßnahmen
Voraussichtlich Anfang Juni 2024 werden die Abtrags-, Sanierungs-, und Wiederherstellungsarbeiten der Beckensohle abgeschlossen sein.
Mit dem Ende der Betonsanierung beginnt der Neuaufbau des Schwimmbeckens, der Technik- und Nebenräume sowie des Umkleidebereichs. Aufgrund des aus Denkmalschutzgründen zu erhaltenden Foyers müssen entgegen der ursprünglichen Planung Umkleideflächen in das Untergeschoss verlegt werden.
Die Fertigstellung des Hauptbeckens ist für das II. Quartal 2026 geplant. Der Bauzeitenplan für das Hauptbecken findet sich in der Anlage zu dieser GM.
c. Finanzielle Entwicklung der Sanierung des Hauptbeckens
Die ursprüngliche Kostenschätzung für die Sanierung des Hauptbeckens betrug 10.200.000 Euro (Stand: 2021). Die aktualisierte Kostenprognose liegt bei 13.400.000 Euro. Die Steigerung beträgt rund 3.200.000 Euro, entsprechend ca. 31,4 Prozent.
Die Gründe für die Kostensteigerung liegen in der allgemeinen Baupreisentwicklung, der Planung von Umkleidekabinen im Untergeschoss aufgrund des denkmalgerechten Erhalts des Foyers sowie den Anpassungen hinsichtlich der Vorsteuerabzugsfähigkeit der Baumaßnahme).
Allgemeine Baupreisentwicklung (2021 – 2024): Die Steigerung der Baukosten im vorgenannten Zeitraum beläuft sich auf 1.470.000 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung gegenüber dem Ausgangswert (10.200.000 Euro) von 14,4 Prozent.
Mehraufwand durch die denkmalrechtliche Genehmigung: Der Erhalt des Foyers und die Verlagerung von Umkleideflächen in das Untergeschoss bedeuten einen Mehraufwand von ca. 1.480.000 Euro, prozentuale Erhöhung: 14,5 Prozent:
Anpassung des Vorsteuerabzugs: Aufgrund der weitgehenden Sanierung der Halle ist davon auszugehen, dass ein Vorsteuerabzug nicht mehr in voller Höhe möglich sein wird, da die steuerliche Bestandsregelung für Schwimmhallen nicht mehr angewendet werden kann. Aufgrund des Sanierungsumfanges ist derzeit damit zu rechnen, dass das Finanzamt die Halle als Neuanlage bewerten wird. Der umsatzsteuerbefreite Anteil des Schulschwimmens ist als Quote herauszurechnen. Diese Regelung gibt es aktuell auch bereits im Hörnbad. Der geschätzte Mehraufwand beträgt ca. 250.000 Euro, 2,5 Prozent.
2. Lehrschwimmbecken
Das Lehrschwimmbecken ist aufgrund von Undichtigkeiten des Beckenkörpers in der baulichen Substanz deutlich stärker geschädigt als das Hauptbecken, eine Sanierung ist somit nicht möglich.
Ein Ersatzbau in der erforderlichen Größe lässt sich an alter Stelle aufgrund der Grundstücksverhältnisse und aus Denkmalschutzgründen nicht realisieren, es wären Flächen der angrenzenden Wohnungseigentümergemeinschaft betroffen. Ein neues Lehrschwimmbecken muss den aktuellen Richtlinien zum Bäderbau genügen und mit der Landesdenkmalpflege abgestimmt sein.
Denkbar wäre die Realisierung eines Lehrschwimmbeckens auf der bisherigen Terrasse unmittelbar vor der bestehenden Haupthalle. Die Förderung eines Ersatzbaus an dieser Stelle wird zurzeit vom Land Schleswig-Holstein auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage geprüft. Eine Entscheidung ist nicht vor März 2024 zu erwarten.
Der noch ungeklärte Förderstatus des Lehrschwimmbeckens verzögert derzeit die weiteren Planungen für die Sanierung des Hauptbeckens.
Nach abschließender Klärung der Fördermöglichkeiten durch das Land Schleswig-Holstein für das Lehrschwimmbecken (Investitionspakt Sportstätten) wird ein entsprechender Antrag der Verwaltung mit einem überarbeiteten Konzept beider Maßnahmen (Haupt- und Lehrschwimmbecken) und detaillierten Kostenprognosen eingebracht.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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