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Antrag der SPD-Ratsfraktion - 0265/2024-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu Drs. 1419/2023-01 "Städtebaulicher Vertrag (Kostenübernahmevertrag) zur Erstellung eines Einzelhandelsgutachtens zur Entscheidung über die Ansiedelung eines Fahrradmarktes am „Prüner Schlag“ (Bebauungsplan Nr. 988)"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der SPD-Ratsfraktion
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung
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Entscheidung
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Feb 28, 2024
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Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Mar 7, 2024
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Antrag
Im vorgelegten Vertrag wird unter §1 (2) der Halbsatz „jedoch in Abstimmung mit Krieger“ gestrichen.
In die Leistungsbeschreibung für das zu erstellende Gutachten werden folgende Punkte aufgenommen:
- Unter „2. Vergleichsfälle“ sollen Städte betrachtet werden, in denen eine vergleichbare Marktsituation seit mindestens 5 Jahren besteht
- Unter „4. Auswirkungen, a)“ soll die Formulierung „unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells der XX-Fahrradmärkte“ aufgenommen werden. In Zuge dessen soll dieses Geschäftsmodell auch dargestellt werden.
- Unter „4. Auswirkungen“ soll als Punkt d ergänzt werden, dass die Auswirkungen auf konkret im Bereich Zweiradmechatroniker Fahrradtechnik geschaffene Ausbildungsplätze untersucht werden.
- Unter „5. Folgerungen, a)“ soll auch eine Erklärung formuliert werden, wenn das Ergebnis negativ ausfällt.
- Unter „5. Folgerungen“ soll ergänzt werden, welche Größe (inklusive Aufschlüsselung in Verkaufs- und Werkstattfläche) als verträglich für den Kieler Fahrradmarkt eingeschätzt wird. Bei Bedarf sollen Szenarien formuliert werden, die auch beinhalten, welche Nutzungen für die nicht als Fahrradmarkt genutzte Fläche am Kieler Standort empfohlen werden können.
- Unter „D. Weitere Untersuchungsthemen“ wird der 1. Punkt derart geändert, dass nicht nur Fürth als Vergleich herangezogen wird und dass neben den zurückliegenden Entwicklungen auch die zu erwartenden Auswirkungen auf schon länger am Standort existierende Fahrradmärkte betrachtet wird.
- Unter „II. Sonstiges B. Termine“ soll zu Termin 4 ergänzt werden, wie der Begriff „Anpassung“ in diesem Sachzusammenhang definiert ist und zu Termin 5 soll der Arbeitskreis genau spezifiziert werden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei zwei beteiligten Ausschüssen ggf. 2 Vorstellungstermine in den Ausschüssen notwendig sind.
Die so geänderte Vertragsvorlage und Leistungsbeschreibung sind den beteiligten Ausschüssen (Wirtschaft und Digitales und Bauausschuss (federführend)) zum endgültigen Beschluss vorzulegen.
Sachverhalt/Begründung
Es genügt nicht, in einem Gutachten Vergleichsstädte zu betrachten, in denen ähnliche Marktsituationen unterstellt werden und große Märkte erst seit 1-2 Jahren bestehen. Es ist zwingend notwendig, neben den kurzfristigen auch die mittel- und langfristige Auswirkungen zu betrachten.