Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0268/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Strand Schilksee Strandaufspülung nach Sturmflut
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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Mar 14, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt
Die Sturmflut an der Ostsee am 20. / 21. Oktober 2023 hat den Strand in Schilksee stark beschädigt. Es fehlen etwa 10.400 m3 Sand, der durch die Flut weggespült wurde. Die Wiederherstellung des Strandes ist für den Tourismus in der Landeshauptstadt Kiel von großer Bedeutung.
Ein Seevermesser hat die aktuelle Situation sowohl im Meer als auch an Land erfasst. Ein Großteil des erodierten Sandes wurde im Unterwasserbereich in der Nähe des Strandes in Schilksee gefunden und soll für die Strandsanierung verwendet werden. Diese ortsnahen Sedimentanlandungen können mit Hilfe eines Baggerschiffs nutzbar gemacht und mit einer Pumpstation an den Strand gespült werden. Ziel ist es, den Strand bis zum Beginn der Tourismussaison 2024 wiederherzustellen, um eine vollständige touristische Nutzung zu ermöglichen. Die geplante Maßnahme wurde den fachlichen Genehmigungsbehörden angezeigt. Sobald positive Rückmeldungen dieser Stellen vorliegen, kann die Maßnahme ausgeschrieben und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen beauftragt werden.
Die notwendigen Arbeiten an Land machen eine schnellstmögliche Beauftragung vor Beginn der touristischen Saison 2024 wünschenswert und erforderlich. Die Bauzeit wird voraussichtlich 4 Wochen betragen. Dabei ist das Profilieren des Strandes ebenso eingerechnet wie ein witterungsbedingter Arbeitsausfall von einer Woche. Eine entsprechende Verfügbarkeit der Spezialfirmen vorausgesetzt, kann die Sandaufbringung noch vor Beginn der Hauptsaison an den Stränden erfolgen.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf rund 458.000 EUR netto, davon entfallen rund 423.000 EUR netto auf die Strandaufspülung sowie rund 35.000 EUR netto auf Planungs- und Vermessungsleistungen.
Vom Land Schleswig-Holstein sind Fördermittel für den Wiederaufbau von kommunalen Infrastrukturen mit einer Förderquote von in der Regel 75 Prozent in Aussicht gestellt worden. Falls sich der Bund einbringt, kann es hier noch zu Änderungen kommen. Die Förderrichtlinie soll am 11. März 2024 im Amtsblatt veröffentlicht werden. Das Land hat bestätigt, dass der vorzeitige Maßnahmenbeginn einer Förderung nicht entgegensteht.
Ausgehend von einer Förderquote von 75 Prozent können aller Voraussicht nach rund 343.500 EUR als Fördermittel eingeworben werden. Die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe erhalten von der Stadt einen jährlichen Zuschuss zum Betrieb. Grundsätzlich würden sich die verbleibenden 25 Prozent (rund 114.500 EUR) zuschusserhöhend auswirken.
Gegebenenfalls zeigt sich im laufenden Jahr eine Einsparungsmöglichkeit in anderen Bereichen der Kieler Bäder, sodass der Zuschuss in 2024 nicht erhöht werden muss. Sollte sich jedoch im weiteren Jahresverlauf zeigen, dass das nicht möglich ist, werden die Kieler Bäder einen Nachtragswirtschaftsplan 2024 zum Beschluss vorlegen.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
