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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0274/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Anlass:

Aufgrund einer Vielzahl pädagogischer, gesellschaftlicher und gesetzlicher Veränderungen haben sich die räumlichen Anforderungen an Schulen deutlich erhöht. Insbesondere die mit den dauerhaft einhergehenden Migrationsbewegungen notwendige Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher verschärft die ohnehin schon angespannte räumliche Situation an den Kieler Schulen deutlich. Bereits bekannte und in naher Zukunft wirksam werdende gesetzliche Veränderungen (Rückkehr G9, Rechtsanspruch Ganztag) werden sich aufgrund zusätzlicher Raumanforderungen belastend auf die Schulen auswirken. Diese Geschäftliche Mitteilung soll einen Überblick über die aktuelle Situation geben, eine mögliche Entwicklung aufzeigen und Lösungsansätze skizzieren.

Historie:

Mit dem Schulbauprogramm (Drs.0708/2012) wurden seinerzeit Raumstandards beschlossen, die bis heute Gültigkeit haben, die Grundlage für An- und Neubauvolumina bilden und anhand derer ein räumlicher Soll-Ist-Abgleich der Bestandsschulen zur Bewertung der räumlichen Situation vorgenommen wird.

Bei Neubauvorhaben und/oder größeren An-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen steht innerhalb der geltenden Raumstandards die Entwicklung ganztägig genutzter Schulen (Drs.1030/2019) durch die Implementierung moderner pädagogischer Raumkonzepte im Fokus.

Seit 2021 hat das Amt für Schulen darüber hinaus als Pilotamt die Erfüllung der Raumstandards im Rahmen einer wirkungsorientierten Haushaltssteuerung (vgl. Drs. 0217/2023) evaluiert und dem Amt für Finanzwirtschaft zur Verfügung gestellt. 

All dies verdeutlicht die Bemühungen der Selbstverwaltung und Verwaltung, die Kieler Schullandschaft modern und zukunftsgerichtet aufzustellen. Gleichzeitig trifft dieses Ziel auf ein System, das geprägt ist von:

  • Bestandsschulen, die nicht flächendeckend auf einen Ganztagsbetrieb ausgerichtet sind und in denen sich moderne Pädagogik räumlich nur schwer und unter Zuhilfenahme erheblicher Finanzmittel realisieren lassen würde
  • Einer Vielzahl von Sanierungserfordernissen inkl. Denkmalschutzanforderungen
  • Steigenden Schüler*innenzahlen
  • Schulischen Maßnahmen, die aufgrund kleinerer Lerngruppen mehr Raumanforderungen nach sich ziehen (z. B. Inklusion, DaZ (Deutsch als Zweitsprache), Ankerklassen, Flexklassen, etc.)
  • Begrenzten Erweiterungsmöglichkeiten
  • Begrenzten Finanzmitteln und Personalressourcen
  • (Schul-) gesetzlichen Änderungen (Rückkehr zu G9, Rechtsanspruch Ganztag, Reform Profiloberstufe, etc.)

Die Tatsache, dass die LH Kiel mit dieser Problemlage nicht allein ist, siehe Anlage 1, macht deutlich, dass es sich um eine gesamtdeutsche Entwicklung handelt.

Aktuelle Situation an den Kieler allgemeinbilden Schulen

In der Trägerschaft der LH Kiel befinden sich 53 allgemeinbildende Schulen. An 51% der allgemeinbildenden Schulen (ohne Förderzentren) sind die Raumstandards aus dem Jahr 2012 erfüllt. Darüber hinaus fehlt es an 21 Sporthallenteilen (unter Berücksichtigung G9), die zur Sicherstellung des Sportunterrichts benötigt werden (Drs. 1014/2021).

  • Für die Schüler*innen und die an Schule tätigen Personen heißt dies unter anderem, dass
  • Klassen mit maximaler Klassenstärke gebildet werden müssen. Kommen neue Schüler*innen hinzu, wird die maximale Klassenstärke u. U. überschritten.
  • Klassenraumunterricht in Fachräumen stattfindet, wodurch Fachräume für den Unterricht fehlen.
  • Daz-Unterricht nicht mehr flächendeckend wohnortnah realisiert werden kann.
  • Differenzierungsflächen aufgegeben werden.

Die Raumstandards der LH Kiel werden an vielen Schulen nicht erfüllt und sie müssen an immer mehr Standorten unterschritten werden, um eine Beschulung der Schüler*innen sicherstellen zu können. Ein wesentlicher Einflussfaktor stellt hierbei die Einrichtung von DaZ-Kursen dar. Um die bestmöglichen Voraussetzungen für Integration zu schaffen, soll der DaZ-Unterricht möglichst gleichmäßig auf alle Kieler Schulen verteilt werden. Insbesondere die Schulen, die in der Nähe von Gemeinschaftsunterkünften liegen, verzeichnen bereits jetzt eine hohe Anzahl an DaZ-Kursen, unabhängig davon, ob für diese Kurse zusätzlicher Raum vorhanden ist oder dieser durch geschickte und aufwändige Raumplanung, bzw. Aufgabe von anderen (Fach-)Räumen geschaffen wird.

An dieser Stelle folgt zur Vollständigkeit eine kurze Situationsbeschreibung für die Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) in Hinblick auf DaZ: Anders als bei den allgemeinbildenden Schulen gibt es bei den RBZ bisher noch keine Raum- bzw. Flächenstandards. Diese sind auch hier notwendig, um die räumliche Situation der RBZ bewerten zu können und zu einer ganzheitlichen Betrachtung der räumlichen Ressourcen aller Kieler Schulen zu kommen, aus der sich dann schulentwicklungsplanerische Maßnahmen ableiten lassen. Aktuell befinden sich die Flächenstandards zur Bewertung der räumlichen Situation durch die Mitarbeitenden des Amtes für Schulen unter Beteil-gung der RBZ in der Entwicklung. Daher wird hier keine Aussage zur räumlichen Situation der RBZ getroffen. Gleichwohl sind die RBZ ebenso davon betroffen, geflüchtete Jugendliche in DaZ-Kursen zu unterrichten, selbst bei knappen räumlichen Ressourcen.

Nicht nur für die Schulen, sondern auch für die Mitarbeitenden des Amtes für Schulen bedeutet dies eine enorme Herausforderung und einen hohen zeitlichen Aufwand für Abstimmungsgespräche, da sie für immer neue Anforderungen Räume finden und bei den Schulen um Unterstützung werben müssen.

Die Schulgemeinschaften haben sich dabei stets als verlässliche Partnerinnen des Amtes für Schulen gezeigt. Ohne ihre große Kooperationsbereitschaft wären viele Maßnahmen gar nicht möglich gewesen. Die Schulen sind aber mittlerweile – verständlicherweise – deutlich an die Grenze des Möglichen gegangen und beschreiben ihre alltägliche Situation teilweise als „mit dem Rücken an der Wand stehend“. Daher können sie manche Wünsche, bzw. Notwendigkeiten, die das Amt für Schulen an sie heranträgt, inzwischen nicht mehr erfüllen. Aus dieser Situation heraus wenden sich Schulleitungen vermehrt an die Gremien der Selbstverwaltung oder die Stadtspitze und bitten dort um Unterstützung.

Die Auswirkungen der Rückkehr zu G9

Historie

Bis zum Schuljahr 2015/2016 führten (im Regelfall) neun Schuljahre an einem Gymnasium zum Abitur. Mit Einführung des Abiturs nach acht Jahren (G8) verließ der erste Jahrgang G8 am Ende des Schuljahrs 2015/2016 zusammen mit dem letzten Jahrgang G9 die Gymnasien.

Da nun in den seinerzeit für neun Jahrgänge ausgelegten Gebäuden räumliche Ressourcen zur Verfügung standen, wurden im Vertrauen auf eine dauerhafte Beschulung im G8-Modell die hierdurch freien Flächen genutzt, um die Schulgebäude in die moderne Pädagogik zu überführen, an die heutigen Bedarfe anzupassen und die von der Ratsversammlung beschlossenen Raumstandards umzusetzen.

So wurden teilweise nicht mehr benötigte Klassen- und Fachräume für Differenzierung und Schulsozialarbeit, ebenso wie für Ganztag und zu Mensen umgebaut. Zusätzlich wurden und werden in die Schaffung weitere Flächen investiert, um den Anforderungen insbesondere an Offene Ganztagsschulen Rechnung zu tragen. In der Folge hatten die Gymnasien ausreichend Raum, um nahezu flächendeckend unter G8 ihre Raumprogramme, inkl. der Standards für Differenzierung und Ganztag erfüllen zu können.

Aktuelle Situation

Der Landtag Schleswig-Holstein beschloss durch Veränderung des Schulgesetzes die Wiedereinführung G9. Unter Beibehaltung der oben benannten (pädagogischen) Standards verändert sich der Bedarf der Gymnasien umfassend, es werden zusätzliche Räume benötigt. Die „Richtlinie über die Gewährung von Ausgleichsleistungen an kommunale Träger von Gymnasien zur Kompensation des durch die Umstellung von G8 auf G9 ausgelösten finanziellen Mehrbedarfs“ des Landes (Anlage 2) erkennt grundsätzlich die hierdurch ausgelöste Konnexität an, knüpft diese aber an die Erfüllung von Voraussetzungen. Im Wesentlichen müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Abgleich der Anzahl Schüler*innen der Sek I im Schuljahr 2012/2013 (letzter vollständiger G9-Jahrgang in der Sek I) und im Schuljahr 2023/2024 (erster vollständiger G9-Jahrgang in der Sek I) und Anzahl der gebildeten Lerngruppen in den jeweiligen Schuljahren
  • Nachweis, dass Schulräume zwischenzeitlich umgenutzt wurden.

Diese vergangenheitsorientierte und zahlenzentrierte Betrachtungsweise lässt zwischenzeitlich eingetretene Entwicklungen wie bspw. DaZ, mehr Differenzierung etc. außen vor und berücksichtigt die räumlichen Bedarfe der Gymnasien nicht, weder in Form der Raumstandards der LH Kiel, noch in einer eigenen Auslegung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK). In der Folge kann die Schulträgerin keinen Antrag auf Förderung stellen. Dies scheint sich bei einem Großteil der schleswig-holsteinischen Schulträger ebenfalls abzuzeichnen.

Auswirkungen

Allerdings bedeutet die Unmöglichkeit der Antragstellung keineswegs, dass die Gymnasien räumlich auskömmlich sind. Zum Schuljahr 2026/2027 werden allein aufgrund von G9 ca. 800 Schüler*innen zusätzlich an den Gymnasien zu beschulen sein. Diese Schüler*innen benötigen Klassen- und Fachräume, Plätze in den Mensen und Kapazitäten in den Sporthallen. Zur Sicherstellung der Beschulung und Erfüllung der Raumstandards im Rahmen G9 werden für die Gymnasien 25 Klassenräume benötigt. Weitere räumliche Bedarfe können sich darüber hinaus aus der allgemeinen Schüler*innenentwicklung (auch Geflüchtete) ergeben.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die vielen Diskussionsrunden, in denen die Schulträger und die kommunalen Landesverbände mit dem MBWFK um die Anerkennung der Konnexität gerungen haben zu ebendieser äußerst verkürzten Anerkennung von Bedarfen geführt hat. Gleich-zeitig ist die Richtlinie so gefasst, dass die Auswirkungen der schulgesetzlichen Änderungen in den Bereich der kommunalen Schulentwicklungsplanung geschoben werden, und das Land sich seiner Verantwortung entzieht.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Richtlinie spät veröffentlicht wurde. Obwohl die LH Kiel gemeinsam mit den anderen Schulträgern und den kommunalen Landesverbänden seit sechs Jahren Anerkennung und Klarheit des MBWFK einfordert, wurde die Richtlinie erst Ende 2023 und damit nur 2,5 Jahre vor dem vollständigen Aufwachsen G9 veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt war bereits der erste neue 10. Jahrgang, der wieder nach neun Jahren Abitur machen wird, auf den sich das Land bezieht, ein halbes Jahr zuvor gestartet. Um mögliche Konnexitätsansprüche nicht zu gefährden, hat die LH Kiel, wie viele andere Schulträger auch, noch nicht begonnen, räumliche Maßnahmen umzusetzen. In der Folge bleibt jetzt zu wenig Zeit, um An- oder Neubauten zeitnah zu realisieren.

Um dem sprunghaften Anstieg der Schüler*innenzahlen im Schuljahr 2026/2027 begegnen zu können, steuert das Amt für Schulen zusammen mit dem MBWFK die Anmeldung der Fünft-Klässler*innen so, dass keine Schule über Gebühr belastet wird. Ziel ist, dass damit eine realistische Chance besteht, auch im Jahr 2026/2027 allen Schüler*innen, die es wünschen, einen Platz an einem Gymnasium anbieten zu können, auch wenn dies bedeutet, dass nicht immer der Erstwunsch erfüllt werden kann und es in den Schulen enger wird.

Auch die anderen kreisfreien Städte sehen aufgrund der Ausgestaltung der Richtlinie kaum Möglichkeiten, die Förderung in Anspruch zu nehmen.

Im Bereich der Schulbücher, Lern-Apps etc. ist die Schulträgerin in Vorleistung getreten und hat die benötigten Materialien angeschafft, um die Schulen handlungsfähig auszustatten – der 10. Jahrgang ist seit Sommer 2024 an den Schulen und benötigt sächliche Ausstattung. Mittlerweile sind hier ca. 180.000 Euro für die LHK angefallen, für die das Land die Konnexität nicht anerkennt.

Mittelfristiger Ausblick zur räumlichen Entlastung an den allgemeinbildenden Schulen:

Mit dem Antrag der Verwaltung zur Priorisierung der Umsetzung und Vorbereitung von Schulbaumaßnahmen (Drs. 0606/2022) wurde bei der Projektentwicklung die Schaffung neuer Schulplätze und die Erhöhung der Sporthallenkapazitäten in den Fokus gerückt und daher folgende Maßnahmen beschlossen, die zu einer Erhöhung schulischer Kapazitäten führen:

  • Bau einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe auf dem „Campus Schützenpark“ inkl. 4-Feld-Sporthalle (Antrag der Verwaltung ist in Vorbereitung inkl. einer konkreten Zeitschiene)

Bereits im laufenden Jahr 2024 sind für die räumlich-pädagogischen Planungen im Amt 52 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro eingeplant, bei der Immobilienwirtschaft 500.000 Euro. 

  • Bau einer Grundschule im Kieler Süden
  • Bau einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe im Kieler Süden
  • Erweiterung der Max-Tau-Schule

Für den ersten Bauabschnitt sind ca. 5,3 Mio. Euro bei der Immobilienwirtschaft eingeplant. Die Kosten für die Ausstattung werden seitens des Amtes 52 im Rahmen der HH-Planungen bedarfsgerecht angemeldet.

  • Neubau einer 2x2-Feld-Sporthalle am RBZ Wirtschaft

Die hierfür geplanten Kosten belaufen sich auf voraussichtlich insgesamt 17,3 Mio. Euro (16,77 Mio. Euro für Bau, 500.000 Euro für Ausstattung), die bereits in den städtischen Haushalt eingestellt sind.

Darüber hinaus befindet sich die neue Grundschule Gaarden im Bau und wird zum Schuljahr 2025/2026 fertiggestellt – die konkrete Zeitschiene liegt ebenso vor, wie der Kostenrahmen (37,67 Mio. Euro für Bau und 2,3 Mio. Euro für Ausstattung).

Zur Nutzung der ehemaligen Fridtjof-Nansen-Schule ab dem Schuljahr 2024/2025 wird aktuell ein Konzept im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erarbeitet und ein Antrag der Verwaltung vorbereitet, der dann ebenfalls eine konkrete Zeitschiene und eine Kostenschätzung enthält.

Die Drs. 0089/2024 „Schulentwicklungsplanung Gaarden“ gibt einen Gesamtüberblick über alle geplanten Maßnahmen in Gaarden und die nächsten Schritte.

All diese Maßnahmen sollen mittelfristig erheblich zur Entlastung der Raumsituation innerhalb der Schullandschaft beitragen.

Allerdings wird es in unterschiedlichen Schulen voraussichtlich noch einige Jahre dauern, bis die Maßnahmen umgesetzt sind und die Entlastung an den Bestandsschulen spürbar wird.

Zusammenfassung der Problemlage

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass ein Schulsystem mit stetig wachsenden räumlichen Anforderungen - zumindest für die nächsten Jahre - auf ein an vielen Stellen nahezu statisches räumliches System treffen wird. Das bedeutet Wanderklassen, volle Klassen, weitere Reduktion von Differenzierungsflächen und Fachräumen zugunsten von Klassen- und Kursräumen werden zunehmen. Die ganztägige und nachhaltige Mehrfachnutzung von Räumen wird stärker als bisher zum Tragen kommen müssen.

Bereits jetzt wirkt sich die Entwicklung der räumlichen Situation an Schulen in Abhängigkeit zu den Schüler*innenzahlen auch auf die Kennzahlen der wirkungsorientierten Haushaltssteuerung aus. So reduziert sich beispielsweise im Jahr 2024 die Erfüllung der Raumstandards an den Grundschulen von geplanten 48% auf 36%.

Im Wesentlichen erklärt sich diese Veränderung durch die Zunahme der DaZ-Kurse. In den kommenden Jahren werden sich aufgrund der o. g. schulentwicklungsplanerischen Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsschulen die Kennzahlen voraussichtlich verbessern.

Die Rückkehr zu G9 verringert die Erfüllung der Raumstandards an den Gymnasien ab dem Schuljahr 2026/2027 von 100% auf 45%, da dann mindestens sechs Gymnasien die Raumstandards nicht mehr erfüllen.

Die Erfüllung der Raumstandards wird von 51% im Jahr 2024 auf voraussichtlich 47% im Jahr 2026 sinken. Die aktuell noch nicht absehbare mögliche Errichtung weiterer DaZ-Kurse kann hier-bei noch keine Berücksichtigung finden, würde aber die Erfüllungsquote weiter reduzieren.

Lösungsansätze

I. zusätzliche Flächen schaffen

An-, Neu- und Umbaubauten

Wie bereits ausgeführt, befinden sich mehrere größere Baumaßnahmen auf dem Weg der Umsetzung. Auch wenn diese Lösung sicher die nachhaltigste und insbesondere von den Schulgemeinschaften präferierte Alternative ist, unterliegt sie doch gewissen Nachteilen, wie z. B. der Zeit- und Kostenintensität.

Bauliche Interimslösungen

Zur schnelleren und flexiblen Bedarfsdeckung kommen sog. Interimslösungen in Frage.

In der Vergangenheit, aber auch aktuell, bedient sich das Amt für Schulen in Zusammenarbeit mit der Immobilienwirtschaft des Aufstellens von Containern, um Flächenbedarfe zu decken. Ca. 60 Container (siehe Übersicht Anlage 3) ergänzen an verschiedenen Schulstandorten die gebäudegebundenen Unterrichts- und Ganztagsflächen. Diese Container haben sich mittlerweile aufgrund ihres guten Raumgefühls und ihrer ansprechenden Optik im schulischen Alltag etabliert und wären schon aus diesen Gründen geeignet, die Raumnot zu lindern.

Aber auch diese Lösung findet bereits jetzt schon aufgrund teilweise nicht zur Verfügung stehender Flächen, aber auch aufgrund begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen vielfach seine Grenzen. Darüber hinaus bietet sich das Aufstellen von Containern nicht zur Deckung kurzfristiger Bedarfe an, da die Umsetzung der Maßnahme von Planungsauftrag bis zur Aufstellung mittlerweile deutlich mehr als ein Jahr beträgt. Die Gründe hierfür sind vielfältig und unter anderem in den komplexen baurechtlichen Erfordernissen begründet.

Ein fokussierter Blick sollte auch auf Interimslösungen für Sporthallen erfolgen. Angesichts 21 fehlender Hallenteile und z. T. darüber hinaus temporär nicht zur Verfügung stehender Hallenteile (Brandstiftung, Abriss) sowie bisher acht in der Planung befindlicher Hallenteile, sollten alle Möglichkeiten geprüft werden, wie Sportunterricht zukünftig sichergestellt werden kann. Sowohl eine vertiefte Kooperation mit den Sportvereinen und deren eigenen Hallen, aber auch Interimssporthallen – Anbieter hierfür sind auf dem Markt – könnten Abhilfe schaffen.

Anmietung

Räumliche Entlastung kann sich insbesondere ergeben durch die Anmietung anderer Flächen, z. B. leerstehender Bürogebäude und Gewerbeflächen. Hierfür ist eine konzeptionelle Zusammenarbeit zwischen den Akteur*innen an und in Schule erforderlich, das MBWFK wird hierbei eine ebenso zentrale Rolle spielen, wie die Immobilienwirtschaft, in deren Zuständigkeit die Anmietung von Flächen liegt. Für Schulen ist es eine besondere Herausforderung, wenn der Unterricht an verschiedenen Standorten erfolgen muss, daher ist dies in jedem Einzelfall mit der Schule und möglichen Kooperationspartner*innen zu betrachten.

Alle Maßnahmen, die zum Ziel haben, weitere Flächen zu schaffen, erfordern in einem ersten Schritt einen räumlichen Abgleich mit den Schulraumstandards der LH Kiel. Hieraus lässt sich der Bedarf quantifizieren und bildet die Grundlage für Entscheidungen zur Flächenerweiterung.

Bei der Entwicklung von Maßnahmen sollte ein Blick auf die Raumstandards erfolgen: Die Raumstandards wurden 2012 von der Ratsversammlung beschlossen. Eine Vielzahl von schulischen Nutzungen, die heute selbstverständlich und flächendeckend sind, waren bei der Erstellung der Raumstandards nicht absehbar, z. B. die hohe Anzahl der DaZ-Kurse, die steigende Anzahl der Integrationsmaßnahmen, die dazu führen, dass Klassen mit weniger Schüler*innen gebildet werden etc..

Eine Anpassung der Raumstandards zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch wenig sinnvoll, da das Land plane, ein Musterraumbuch aufzulegen.

Es ist zurzeit unklar, ob und wie sich das auf kommunale Planungen und Bewertungen auswirkt, daher sollte dies abgewartet werden.

Um die Schullandschaft bedarfsorientiert und nachhaltig aufzustellen, wird bei der Erstellung des Maßnahmenverzeichnisses und bei der Bewertung der räumlichen Situation der einzelnen Schulen darauf geachtet, mit Augenmaß und mit Blick auf zusätzliche räumliche Bedarfe nicht zu knapp zu planen, sondern im Zweifelsfall eher z. B. kleinere Räume als „Puffer“ für weitere räumliche Anforderungen, z. B. für DaZ, unberücksichtigt zu lassen.

II. andere Maßnahmen der SEP

Organisatorische Interimsmaßnahmen

Erklärtes Ziel der LH Kiel ist es, den Schüler*innen und den an Schulen Beschäftigten eine bildungsfördernde und nachhaltige Lern- und Lehrumgebung zu bieten. Aufgabe des Amtes für Schulen ist es, aufzuzeigen, was es zur Erfüllung der beschlossenen Raumstandards bedarf und entsprechende Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den für die Umsetzung zuständigen Stellen (z. B. Immobilienwirtschaft, MBWFK etc.) zu entwickeln und auf den Weg zu bringen.

Bis zur Erfüllung der Raumstandards durch bauliche Maßnahmen vergehen mitunter Jahre. In der Zwischenzeit können die o. g. baulichen Interimslösungen Abhilfe schaffen, aber auch eine andere Betrachtungsweise der Ressourcen. So kann das temporäre Unterschreiten von Raumstandards noch mehr zum Tragen kommen, als bisher, um Beschulung sicherzustellen, z. B. ein Unterrichtsraum, der kleiner als 50 qm ist, wird als Klassenraum (für kleine Klassen) gewertet. Wanderklassen oder die Aufgabe von Fachräumen zugunsten von Klassenraumunterricht werden für eine Interimszeit in Kauf genommen.

Um die dadurch entstehende Belastung gleichmäßig zu verteilen, bedarf es einer Steuerung der Schüler*innenströme in Zusammenarbeit mit dem MBWFK. Dies gelingt über alle Schularten verlässlich.

Shutteln

Voraussichtlich wird das Shutteln von Schüler*innen der DaZ-Kurse zu weiter entfernten Schulen zum Tragen kommen müssen. Insbesondere die in unmittelbarer Nähe zu den großen Gemeinschaftsunterkünften, wie Arkonastr., Schusterkrug, Tempest und weiterer möglicher Standorte liegenden Schulen können zunächst keine weiteren DaZ-Kurse mehr aufnehmen. Die DaZ-Kurse müssen möglichst gleichmäßig stadtweit verteilt werden.

Wie bereits in Drs. 1014/2021 dargestellt, kann auch das Shutteln zu weiter entfernten Sporthallen (analog der Schwimmfahrten) eine Option werden, um den Sportunterricht sicherzustellen.

Ausstattung statt Bau

Das Amt für Schulen wird noch stärker als bisher mit den Schulen eine bedarfsgerechte und multifunktionale Ausstattung prüfen, die die mehrfache, ganztägige, diverse Nutzung der Schulräume vereinfacht. Hierfür erstellen die Mitarbeitenden aktuell ein Raumausstattungskonzept, das von dem Kerngedanken geleitet wird „Ausstattung statt Bau“. Best Practice Beispiele sollen allen Schulen zugänglich gemacht werden, um so die Akzeptanz und damit das Gelingen der ganztägigen Nutzung von Schulgebäuden zu befördern. Seit dem Jahr 2024 werden hierfür 530.000 Euro über den städtischen Haushalt bereitgestellt.

Ausblick

Die räumliche Situation an den Kieler Schulen ist z. T. bereits jetzt überaus angespannt und wird sich perspektivisch durch (schul-)gesetzliche Änderungen teilweise weiter verschärfen. Es bestehen jedoch Handlungsoptionen, die je nach Dringlichkeit für Standorte erarbeitet werden.

Das voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 fertiggestellte Maßnahmenverzeichnis über Bau- und andere notwendige Maßnahmen an Schulen wird Lösungsvorschläge aufzeigen, die sowohl die gesamte Kieler Schullandschaft betreffen, als auch die individuellen Bedarfe der Schulen berücksichtigt. Ziel ist es, gute, sinnvolle und praktikable Maßnahmen zu identifizieren, die Entlastungen schaffen.

Renate Treutel

Bürgermeisterin

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