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Antrag der Verwaltung - 0362/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau des Solldieksbachs
Hier: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Mar 28, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Im Bereich Meimersdorf / Moorsee sollen in den nächsten Jahren weitere Wohn- und Gewerbegebiete aktiviert werden (Drs. 0852/2015). Da die Leistungsfähigkeit des in diesem Bereich als Vorflut fungierenden Solldieksbachs für die aufgrund dieser Siedlungsentwicklung zukünftig anfallenden Oberflächenabflüsse nicht ausreicht, beabsichtigt das Grünflächenamt, den Solldieksbach unter Einbeziehung der angrenzenden - derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzten - Flächen auszubauen und seine Leistungsfähigkeit entsprechend zu verbessern. Mittel für den Ausbau sind im Haushalt 2024 eingeplant.
Die Kosten für den Ausbau des Solldieksbachs sind (teilweise) Folgekosten der geplanten Aufsiedlung. Es ist somit angemessen, die Vorhabenträgerin nach § 11 BauGB entsprechend ihrem Flächenanteil an den Kosten zu beteiligen. Daher wurde mit der aus der LEG Entwicklung GmbH, der BIG Immobilien GmbH und der Team Projektbau GmbH bestehenden Vorhabenträgerin „Kooperationspartnerschaft Kieler Süden“ am 08./15. Dezember 2020 / 07. Januar 2021 ein städtebaulicher Vertrag entsprechenden Inhalts geschlossen (Drs. 0852/2020).
Im Sommer 2021 hat sich die „Kooperationspartnerschaft Kieler Süden“ überraschend aufgelöst. Stattdessen wird die Entwicklung im Kieler Süden von den Gesellschaften BPD Immobilienentwicklung GmbH und Team Projektbau GmbH fortgeführt, die derzeit noch über letzte Detailfragen der Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft verhandeln und bereit sind, sich entsprechend ihrem Flächenanteil am Einzugsgebiet des Solldieksbachs im Gebiet der Bereichsplanung „Kieler Süden“ an den Kosten für den Ausbau zu beteiligen. Um den Ausbau des Solldieksbachs im Jahr 2024 sicherzustellen, wird der städtebauliche Vertrag bereits jetzt mit den beiden Einzelgesellschaften geschlossen, ohne die Gründung der gemeinsamen Projektgesellschaft abzuwarten.
Der beigefügte Vertragsentwurf ist mit den Vertragspartnerinnen abgestimmt. Er entspricht inhaltlich weitgehend dem mit der „Kooperationspartnerschaft Kieler Süden“ geschlossenen Vertrag, da die BPD Immobilienentwicklung GmbH die im Einzugsgebiet des Solldieksbachs gelegenen Flächen der LEG Entwicklung GmbH und der BIG Immobilien GmbH übernommen hat.
Ergänzt bzw. geändert wurden folgende Punkte:
- Aktualisierung der Schätzung der Ausbaukosten
- Vorläufige Zuordnung einer 6,3 ha großen Fläche, die die BPD Immobilienentwicklung GmbH und die Team Projektbau GmbH noch nicht erwerben konnten, zum Flächenanteil der Landeshauptstadt Kiel
- Die Erstattung der Kosten durch die Vorhabenträgerin erfolgt bereits vor Rechtskraft des Bebauungsplans für den "Kieler Süden" jeweils nach Vorlage von Zwischenrechnungen
- Beiderseitige Möglichkeit des Rücktritts vom städtebaulichen Vertrag bei Nichtzustandekommen des Bebauungsplans und Rückabwicklung der Kosten.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung und Bauen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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