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ALLRIS - Drucksache

Antrag der CDU-Ratsfraktion - 0365/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

In die Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Kiel wird § 9a ein Paragraph „Jugendbeteiligung“ eingefügt, der sinngemäß wie folgt lauten soll:

"Der Ortsbeirat muss soll einmal im Jahr eine Jugendortsbeiratsitzung an einem jugendrelevanten Ort abhalten einberufen. die sich thematisch vor allem denDie Sitzung soll sich mit Themen befassen, die dieInteressen von Kindern und Jugendlichen widmet wie z.B Jugendtreffs berühren. Dabei zu beachten ist eine mögliche Verlegung des Sitzungsbeginns und der in der Sitzung zu behandelnden Themen. Dem Jungen Rat der Landeshauptstadt Kiel wird die Einladung für diese Sitzungen zugesandt und auf Wunsch das Wort erteilt.“ Bei der Erstellung der Tagesordnung und der Gestaltung des Sitzungsablaufs ist der Junge Rat zu beteiligen.

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Sachverhalt/Begründung

In § 47 f „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein heißt es wie folgt:

"(1) Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu muss die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den hinaus geeignete Verfahren entwickeln.

(2) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, muss die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt und die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat." 

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Beschlüsse

Erweitern

Mar 21, 2024 - Ratsversammlung - verwiesen