Infosystem Kommunalpolitik
Interfraktioneller Antrag - 0369/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Kahlschlag beim kommunalen Wohnungsbau verhindern, geförderten Wohnungsbau finanzieren!
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 21, 2024
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May 16, 2024
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Antrag
- Die Kieler Ratsversammlung erwartet von der Landesregierung, den Antragsstopp für Projekte des sozialen Wohnungsbaus aufzuheben. Durch Aufstockung oder Umschichtung von Fördermitteln ist zeitnah sicherzustellen, dass die aktuell in Kiel geplanten Bauprojekte des sozialen Wohnungsbaus wie geplant und bearbeitet ohne Zeitverzug realisiert werden können.
- Die Kieler Ratsversammlung erwartet von der Landesregierung, dass die Streichung des Baulandfonds zurückgenommen wird. Zumindest Projekte, denen Mittel aus dem Baulandfonds in Aussicht gestellt wurden, wie in Kiel der Ankauf der Marinetechnikschule Wik, müssen jetzt zuverlässig unterstützt werden.
- Die Kieler Ratsversammlung erwartet, dass die geplanten Projekte des geförderten Wohnraums für Studierende ausgeführt werden und Kiel dadurch in den nächsten Jahren den Bundesdurchschnitt an Wohnraum für Studierende erreicht. Um die Bundesmittel „Junges Wohnen“ für die Kommunen zu aktivieren, benötigen wir in den kommenden Jahren zusätzlich die notwendigen bzw. unabdingbaren Kofinanzierungsmittel des Landes Schleswig-Holstein.
Sachverhalt/Begründung
Die Kommune Kiel ist wie die meisten Großstädte ähnlicher Größe grundsätzlich strukturell unterfinanziert. Um dem entgegenzuwirken, legen der Bund und das Land verschieden Förder- und Investitionsprogramme auf. Dies können z.B. Zuschüsse, günstige langfristige Kredite oder ähnliches sein. Grundbedingung ist regelmäßig, dass Bund und Land sich beide beteiligen müssen, damit mit dem Anteil der Kommune die Finanzierung gewährleistet ist. Der soziale Wohnungsbau muss in der Priorisierung weiterhin das zentrale Ziel sein und dieses gilt jetzt zu stützen!
Der kommunale Wohnungsmarkt, insbesondere der sozial geförderte Wohnungsbau, wirkt marktkorrigierend in der sozialen Marktwirtschaft, denn in den letzten 15 Jahren fielen viele Wohnungen aus der Sozialbindung und wurden so Teil des von der Spekulation getriebenen Marktes. Zudem bauten die freien Bauträger aufgrund des günstigen Zinsumfeldes der Banken und Versicherungen bis vor 3 Jahre kaum sozial gebundenen Mietwohnungen, sondern Wohnungen, die höhere Renditen durch höhere Mieten und damit höhere Gewinne versprachen.
Die meisten für Kiel geplanten Wohnungsneubauprojekte sollen einen hohen Anteil an gefördertem Wohnraum haben, die weitere Planung und Realisierung dieser Projekte hängt von verlässlichen Förderbedingungen ab.
Deshalb gefährden der verhängte Förderstopp und die Streichung des Baulandfonds die vorbereiteten und geplanten Projekte. In der Folge drohen Insolvenzen von Firmen der Projektentwicklung und des Wohnungsbaus sowie insgesamt ein einschneidender Beschäftigungsabbau in der Bauwirtschaft und dem Bauhandwerk mit langfristigen Folgen für die Kapazitäten im Wohnungsbau. Der Wegfall dieser für den Kieler Wohnungsmarkt existenziell wichtigen Bauprojekte wäre nicht nur wohnungspolitisch falsch, sondern würde auch der Bau- und damit der allgemeinen Wirtschaftskonjunktur in Schleswig-Holstein massiv schaden.
Das Studentenwerk und andere Investoren verfolgen konkrete Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Junges Wohnen“, deren Umsetzung aber von der Zusage der Kofinanzierung des Landes abhängig ist.
Zudem gefährdet das Streichen des Baulandfonds den seit Jahren verfolgten Ankauf der Marinetechnikschule Wik. Gerade dieses Vorhaben ist ein gemeinwohlorientiertes Schlüsselprojekt für Konversion und klimagerechten Umbau der Stadt.