Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0387/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Korruptionsprävention - Jahresbericht 2023
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Kenntnisnahme
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Jun 11, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Jun 13, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt
Der „Dienstanweisung Korruptionsprävention (DA Korruptionsprävention)“ entsprechend wird der Selbstverwaltung über verschiedene Aktivitäten und Maßnahmen in 2023 berichtet.
Information, Belehrungen und Fortbildungen
Die DA Korruptionsprävention sieht verschiedene Maßnahmen vor, u.a. um für das Thema „Korruptionsprävention“ zu sensibilisieren.
Dazu zählt insbesondere die Information bzw. die Belehrung von Mitarbeitenden zu Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses bei der Landeshauptstadt Kiel über den Unrechtsgehalt von Korruption und deren dienst- und strafrechtlichen Konsequenzen.
Dazu zählt daneben aber auch die Abfrage über Kenntnis und Beachtung der „Dienstan-weisung für die Beschäftigten der Landeshauptstadt Kiel über die Annahme von Belohnungen und Geschenken“.
Außerdem wird im Fortbildungsprogramm das Seminar „Korruptionsbekämpfung und -prävention!“ angeboten. Diese Veranstaltung befasst sich u.a. mit den Rechtsgrundlagen zur Korruptionsprävention und – bekämpfung, mit den verwaltungsinternen und den strafrechtlichen Regeln sowie mit möglichen Indikatoren für Korruption.
Als Referentin für das Seminar konnte 2023 erneut die Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein gewonnen werden.
Zusammenarbeit mit der Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein
Fortgesetzt wurde im Berichtsjahr die Zusammenarbeit mit der Anti-Korruptionsbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein. Dazu gab es regelmäßige Rücksprachen zwischen ihr und der Geschäftsführung der Arbeitsgruppe Korruptionsprävention. Außerdem steht die Anti-Korruptionsbeauftragte als Referentin für Fortbildungen zur Verfügung.
Arbeitsgruppe Korruptionsprävention
Der DA Korruptionsprävention gemäß sind in der Arbeitsgruppe vertreten:
• das Rechnungsprüfungsamt,
• die Referate der Dezernate,
• das Rechtsamt,
• das Personal- und Organisationsamt,
• der Gesamtpersonalrat,
• die Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter*innen und
• das Referat für Gleichstellung
Die Arbeitsgruppe hat im Berichtszeitraum zweimal getagt und dabei unterschiedliche Themen und Überlegungen zur Korruptionsprävention erörtert.
Anlaufstelle Korruptionsverdacht im Rechnungsprüfungsamt (RPA)
Im RPA ist die „Anlaufstelle Korruptionsverdacht“ eingerichtet. Zu deren Aufgaben gehören die Verfolgung eigener Feststellungen und die Bearbeitung von Hinweisen auf (mögliche) Korruption.
Für das Berichtsjahr 2023 wurden dem RPA zwei Korruptionsversuche angezeigt Demnach hätten Bürger*innen versucht, Mitarbeitende zu einer Vorteilsnahme zu bewegen. Der Versuch schlug fehl und wurde umgehend der zuständigen Führungskraft gemeldet.
Das RPA führte daraufhin ein Gespräch mit den Mitarbeitenden und der Führungskraft im Hinblick auf Schutzmaßnahmen vor Korruptionsversuchen.
Interne Meldestelle/Hinweisgeberschutzgesetz
Zur Umsetzung des „Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz -HinSchG)“, hat die Landeshauptstadt Kiel eine Interne Meldestelle „Hinweisgeberschutz" eingerichtet. Dorthin können Mitarbeitende, aber auch außerhalb der Verwaltung stehende Personen Hinweise auf mögliche Verstöße richten. Dabei kann es sich u.a. um Hinweise auf oder im Zusammenhang mit Korruption handeln.
Im Intranet wurde über das HinSchG sowie über die Rolle und die Aufgaben der Internen Meldestelle informiert.
Wenngleich das HinSchG nicht ausschließlich auf dieses Thema gerichtet ist, kann es als ein weiterer Baustein zum Umgang mit dem Thema „Korruption“ betrachtet werden.
Überprüfung der Dienstanweisung Korruptionsprävention
Die DA Korruptionsprävention ist alle drei Jahre im Hinblick auf ihre Handhabbarkeit zu überprüfen und bei Bedarf weiter zu entwickeln. Eine solche Evaluation steht aktuell erstmalig an. Über die Ergebnisse wird im Rahmen des Jahresberichts 2024 informiert.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister