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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0408/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Herthastraße vor den Hausnummern 5–7 einen Spiel- und Aufenthaltsbereich einzurichten und diesen Abschnitt für den Kfz-Verkehr zu sperren. Dies bedeutet insgesamt eine Verkehrsberuhigung in der Herthastraße, Adalbertstraße, Arkonastraße und Weimarer Straße.

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Sachverhalt/Begründung

Die Verwaltung wurde in der 363. Sitzung des Ortsbeirates Wik gebeten, die Durchfahrt durch die Herthastraße (in die Arkonastraße) mittels Pollern zu unterbinden. Daraufhin wurden mögliche Maßnahmen durch die Verwaltung geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass eine Sperrung sinnvoll und verkehrlich vertretbar ist.

 

Anlass ist die Gefährdung von Fußgänger*innen und Nutzung der Wegeverbindung als „Rundkurs“ mit überhöhten Geschwindigkeiten. Die Gefahrenstelle wird als so gravierend eingeschätzt, dass das mildere Mittel von Geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen als nicht ausreichend betrachtet wird. Bereits vor der Anregung des Ortsbeirats hat das Tiefbauamt auf Anregung des Jugendamtes eine umfassende Betrachtung der Verkehrssituation vorgenommen und schließt sich der Einschätzung des Ortsbeirates an. Als erster Zwischenschritt wurde die Beschilderung angepasst und eine unechte Einbahnstraße eingerichtet, sodass nur noch die Durchfahrt nach Norden zulässig ist. Die Gefährdung kann damit allerdings nicht aufgehoben werden, sodass eine vollständige Sperrung anzustreben ist.

 

Die Herthastraße ist ein Kinder- und Allzeitweg (Achse 184). In dem Gebäude der Hausnummer 5–7 erfolgt die Unterbringung von Geflüchteten. Davon sind viele Familien mit kleinen Kindern. Die Grünfläche unmittelbar zwischen Haus und Herthastraße wird intensiv als Spielfläche genutzt, ebenso aber auch die gegenüberliegende Grünfläche in Verlängerung des Schleusenparks. Die Fahrbahn wird einerseits zum Erreichen der Grünfläche genutzt, sodass Querungen von Kindern teils unbedacht und spontan erfolgen. Andererseits wird die Fahrbahn von den Kindern auch zum Fahren mit dem Fahrrad oder mit Inlinern – häufig auch ohne Beaufsichtigung – genutzt. Dies ist vor allem in der Mittags- und Nachmittagszeit intensiv der Fall. Während der durchgeführten Beobachtungen wurden trotz der geringen Kfz-Verkehrsstärke einige gefährliche Situationen mit teils sehr jungen Kindern beobachtet, als Kraftfahrzeuge den Bereich mit den spielenden Kindern passierten. Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Herthastraße in diesem Bereich hauptsächlich als Umfahrungsstrecke genutzt wird. Sie erfüllt keine relevante verkehrliche Funktion.

Die Sperrung begründet sich nicht nur aus der dargestellten Gefahrenlage, sondern steht auch in Einklang mit übergeordneten Konzepten und Netzplänen. Nicht nur handelt es sich wie oben bereits angeführt um einen Kinder- und Allzeitweg (Drs. 0569/2016), sondern ist auch in Zusammenhang mit dem Stadtteilentwicklungskonzept Wik (0304/2017) und der darin vorgesehenen Anlage einer durchgängigen Grünflächenachse vom Nord-Ostsee-Kanal bis an die Kiellinie zu sehen. Weiterhin ist diese auch verkehrlich zu begründen. So ist die Herthastraße als Erschließungs- und Anliegerstraße nicht für den Durchgangsverkehr ausgelegt: Es sind keine Fahrbahnmarkierungen vorhanden, es bestehen keine guten Querungsmöglichkeiten, ein Begegnungsverkehr ist durch parkende Fahrzeuge nur eingeschränkt möglich und gleichzeitig ist lediglich ein geringes Verkehrsaufkommen an Kraftfahrzeugen vorhanden. Die geringe Verkehrsbelastung in der Herthastraße kann zudem ohne große Einbußen und Einschränkungen auf die Schleusenstraße / den Schleiweg mit großzügigeren Straßenraumdimensionierungen umgeleitet werden. Dort ist ein unproblematischer Begegnungsverkehr möglich und es besteht künftig keine Gefährdungslage für Kinder mehr. Über diese Achse ist eine gewerbliche Erschließung des nordöstlich angesiedelten Gewerbes weiterhin uneingeschränkt möglich und wird auf dem Schleiweg gebündelt. Die Adalbertstraße und Arkonastraße sind im verkehrlichen Konzept dann ausschließlich für die Quartierserschließung und Erreichbarkeit des Marinestützpunktes vorgesehen. Perspektivisch ist eine Verlängerung der Adalbertstraße bis zum Schleiweg vorgesehen. Dies basiert auf der Machbarkeitsstudie „Erschließung Technische Marineschule“. Die Technische Marineschule soll in eine zivile Nutzung zurückgeführt und zu einem Wohnquartier entwickelt werden (Drs. 0439/2019). Damit würde künftig eine effiziente Buslinienführung bis zur Uferstraße und auch eine Verbindung für den Kfz-Verkehr entstehen, die die Durchfahrt der Herthastraße endgültig obsolet machen würde.

Eine Wendemöglichkeit für Lkw besteht durch die Sperrung nicht mehr. Die Beschilderung mussentsprechend angepasst werden. Der Linienverkehr nutzt bereits eine neue, provisorische Wegeführung über das TMS-Areal. Im Falle eines Störfalls in der Adalbertstraße wird mit einer entsprechenden Beschilderung sichergestellt, dass die Ladeinfrastruktur der Elektrobusse in der Adalbertstraße jederzeit erreichbar bleibt – auch vom Schleiweg kommend.

 

Der Ortsbeirat Wik erhält eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Alke Voß

Stadträtin

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Beschlüsse

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May 2, 2024 - Bauausschuss - vertagt

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May 7, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - vertagt

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Jun 4, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - ungeändert beschlossen

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Jun 6, 2024 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Jun 13, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen