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Antrag der Verwaltung - 0428/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Teileinziehung von Flächen in der Metzstraße
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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May 2, 2024
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Vorberatung
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May 7, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 16, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Auf Grundlage des Beschlusses des Bauausschusses vom 05.11.2020 (Drs. 0797/2020: Erstellung eines ganzheitlichen Quartiersentwicklungs- und Mobilitätskonzeptes für das Französische Viertel) wurde das Mobilitätskonzept | Französisches Viertel erarbeitet und in diesen Sitzungen ungeändert beschlossen (Drs. 0150/2023), Bauausschuss am 02.03.2023 und Innen- und Umweltausschuss am 07.03.2023.
Zur Ermöglichung einer Ruhezone mit verbesserter Aufenthaltsqualität beabsichtigt die LH Kiel den Abschnitt der Metzstraße zwischen Wörth- und Spichernstraße für den Kfz-Verkehr teileinzuziehen (Anlage 1).
Da in diesem Abschnitt der Metzstraße keine Grundstückszufahrten für Kfz existieren, bleibt die Erreichbarkeit aller Grundstückszufahrten im Quartier gewährleistet.
Die Metzstraße ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG S-H gewidmet und als Gemeindestraße, Ortsstraße eingestuft.
Anlässlich dieser Maßnahme wird der o.g. Bereich der Metzstraße seine Verkehrsbedeutung als Gemeindestraße verlieren und dann wie folgt angepasst:
Es ist beabsichtigt, das Teilstück der Metzstraße für den Kfz-Verkehr teileinzuziehen und gem. §3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG S-H als beschränkt öffentliche Straße, selbständiger Geh- und Radweg, abzustufen.
Der Ortsbeirat Schreventeich/Hasseldieksdamm hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 der Teileinziehung zugestimmt und erhält eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung zur Kenntnis.
Alke Voß
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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330,6 kB
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