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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0428/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Der Teileinziehung einer Teilfläche in der Metzstraße (Anlage 1) wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Auf Grundlage des Beschlusses des Bauausschusses vom 05.11.2020 (Drs. 0797/2020: Erstellung eines ganzheitlichen Quartiersentwicklungs- und Mobilitätskonzeptes für das Französische Viertel) wurde das Mobilitätskonzept | Französisches Viertel erarbeitet und in diesen Sitzungen ungeändert beschlossen (Drs. 0150/2023), Bauausschuss am 02.03.2023 und Innen- und Umweltausschuss am 07.03.2023.

Zur Ermöglichung einer Ruhezone mit verbesserter Aufenthaltsqualität beabsichtigt die LH Kiel den Abschnitt der Metzstraße zwischen Wörth- und Spichernstraße für den Kfz-Verkehr teileinzuziehen (Anlage 1).

Da in diesem Abschnitt der Metzstraße keine Grundstückszufahrten für Kfz existieren, bleibt die Erreichbarkeit aller Grundstückszufahrten im Quartier gewährleistet.

 

Die Metzstraße ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG S-H gewidmet und als Gemeindestraße, Ortsstraße eingestuft.

 

Anlässlich dieser Maßnahme wird der o.g. Bereich der Metzstraße seine Verkehrsbedeutung als Gemeindestraße verlieren und dann wie folgt angepasst:

 

Es ist beabsichtigt, das Teilstück der Metzstraße für den Kfz-Verkehr teileinzuziehen und gem. §3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG S-H als beschränkt öffentliche Straße, selbständiger Geh- und Radweg, abzustufen.

 

Der Ortsbeirat Schreventeich/Hasseldieksdamm hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 der Teileinziehung zugestimmt und erhält eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Alke Voß

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

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May 2, 2024 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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May 7, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - ungeändert beschlossen

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May 16, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen