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Antrag der Verwaltung - 0429/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Teileinziehung von Flächen in der Herthastraße
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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May 2, 2024
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Jun 6, 2024
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Vorberatung
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May 7, 2024
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Jun 4, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jun 13, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Im Zuge der Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit in der Herthastraße (Drucksache 0408/2024) soll ein Abschnitt für den Kfz-Verkehr eingezogen werden (Anlage 1, grüne Markierung).
Die Herthastraße gilt als gewidmet und ist als Gemeindestraße eingestuft.
Vor den Hausnummern 5 bis 7 soll ein Spiel- und Aufenthaltsbereich eingerichtet und dieser Abschnitt für den Kfz-Verkehr gesperrt werden. Die Durchfahrt wird mittels herausnehmbarer Poller unterbunden. Im Bedarfsfall soll ein Passieren dieses Abschnitts allerdings für den Linienverkehr möglich bleiben.
Anlässlich dieser Maßnahme hat der Bereich seine Verkehrsbedeutung als Gemeindestraße verloren und wird wie folgt angepasst.
Es ist beabsichtigt, das Teilstück der Herthastraße für den Kfz-Verkehr teileinzuziehen und gem. §3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG S-H als beschränkt öffentliche Straße, selbständiger Geh- und Radweg, Linienverkehr im Bedarfsfall zugelassen, abzustufen.
Der Ortsbeirat Wik erhält eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung zur Kenntnis.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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149,2 kB
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