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Kleine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI - 0438/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Temporäre Lichtzeichenanlagen - RSA 21/ Teil 2
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Kleine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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May 16, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Anfrage
Laut Antwort auf die Kleine Anfrage "Temporäre Lichtzeichenanlagen - RSA 21" (Drs. 0879/2023) verfügen die Stadt Kiel und Unternehmen, an denen die Stadt mehrheitlich beteiligt ist, über keine eigenen mobilen, bzw Baustellen- Lichtsignalanlagen. Desweiteren wendet die Stadt Kiel seit dem 01.09.2022 die Richtlinie RSA 21 an. Hierbei wird ausdrücklich Barrierefreiheit angeordnet (RSA 21, Kapitel 3, Abs. 3.2, Ziffer 1c & RSA 21, Kapitel 1, Abs 3.3, Ziffer 4 - s. DS 0879/2023).
In diesem Kontext frage ich:
- Wie viele Baustellen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Kielwurden im Monat März 2024 (sollten Angaben für März 2024 nicht möglich sein, dann entsprechend jüngstem möglichen Monat) mit "temporären Lichtzeichenanlagen" ausgestattet und wie viele dieser Anlagen waren barrierefrei, bzw. barrierearm (bitte aufschlüsseln nach Form des Barriereabbaus, z.B. Leitsysteme)?
- Ist bei der Vergabe an "Fremdfirmen" Barrierefreiheit, bzw. -armut Ausschreibungskriterium und wird die Umsetzung kontrolliert? Wenn nein, warum nicht und ist geplant dieses zu ändern?
- Sollte die Quote der barrierefreien, bzw. -armen temporären Lichtzeichenanlagen bei weniger als 90 % liegen, ist geplant dieses zu ändern? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt?
gez. Ratsmitglied Ove Schröter
Ratsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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112,4 kB
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