Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0455/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Evaluierung der Grünflächensatzung
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Grünflächenamt
- Auswirkungen:
- Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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May 2, 2024
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Kenntnisnahme
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May 7, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Am 31.03.2022 trat (beschlossen durch die Ratsversammlung am 17.03.2022) eine neue Satzung zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünflächen der Landeshauptstadt Kiel (Grünflächensatzung) in Kraft, die die bis dahin geltende Satzung zum Schutz der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Kiel (Grünanlagensatzung) vom 09.04.1984 abgelöst hat.
In den zu Drucksache 0024/2022 vom 15.02.2022 sowie Drucksache 0251/2022 vom 15.03.2022 gestellten interfraktionellen Anträgen der SPD-Ratsfraktion und der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde folgender Auftrag an die Verwaltung formuliert:
Die Neufassung der Satzung zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünflächen der Landeshauptstadt Kiel (Grünflächensatzung) wird beschlossen.
Spätestens nach zwei Jahren wird die geänderte Satzung evaluiert und den zuständigen Ausschüssen über die Erfahrungen berichtet. Nach dem ersten Jahr ist ein mündlicher Erfahrungsbericht im Innen- und Umweltausschuss zu geben.
Bei der Evaluierung sind unter anderem folgende Fragestellungen zu betrachten:
Gab es Probleme bei der Stellung von Sondernutzungsanträgen, speziell aus dem nicht kommerziellen Umfeld bezüglich der Fristen und des Verfahrens? Ist das Verfahren für nichtgewerbliche und nichtkommerzielle Nutzungen ausreichend einfach und niedrigschwellig gehalten?
In welchem Umfang wurden Gebühren für Sondernutzungen erhoben und wie oft kam es zu Befreiungen von den Gebühren? Dabei sind vor allem gemeinnützige Aktionen zu betrachten.
Wie sind die Erfahrungen von Grünflächenamt und kommunalem Ordnungsdienst bei der Umsetzung und Durchsetzung der Regeln?
Die Verwaltung wird beauftragt, neben den gesetzlich verankerten Schutzgeboten auch die strategischen Ziele und Beschlüsse der Landeshauptstadt Kiel zur Nachhaltigen Entwicklung, zu Zero Waste und zum Klimaschutz bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse zu beachten.
Wir verweisen zunächst auf die ausführliche Geschäftliche Mitteilung vom 07.03.2023. Für die Zeit von März 2023 bis heute können wir folgende Ergänzungen geben:
Fast 90 % der Antragsteller*innen kamen aus dem nichtkommerziellen Umfeld. Seit 2023 hat sich in dieser Hinsicht nichts geändert. Es können gemeinnützige Vereine, Einzelpersonen oder gemeinnützige GmbHs sowie andere nichtkommerzielle Akteur*innen uneingeschränkt die Anträge auf Sondernutzung auf den städtischen Grünflächen Kiels stellen.
Unsere Beobachtung ist, dass sich die Regelungen der Grünflächensatzung in den vergangenen zwei Jahren weiter etabliert haben. Entsprechend ist das Verständnis in der Bevölkerung auch gestiegen, so dass wir weniger aufklärende Gespräche zu führen haben.
Weiterhin werden für nichtkommerzielle Veranstaltungen die Nutzungsgebühren regelmäßig erlassen oder ermäßigt. Bei gemeinnützigen Veranstaltungen wurden wie auch im vergangenen Jahr in 100% der Fälle die Gebühren erlassen.
Bezüglich der Erfahrungen von Grünflächenamt und kommunalem Ordnungsdienst bezüglich der Umsetzung und Durchsetzung der Regelungen gab es bislang keine Schwierigkeiten. Auch der KOD berichtet zunehmend über positive Erfahrungen mit der neuen Satzung.
Das Grünflächenamt der Landeshauptstadt Kiel ist weiterhin darum bemüht, durch entsprechende Beschilderung, intensive Individualberatung und digitale Angebote, die Regelungen bürgernah zu vermitteln und eine möglichst flexible und schnelle Bearbeitung zu etablieren.
Alke Elisabeth Voß
Stadträtin
