Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0460/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Kiel Region GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
- Auswirkungen:
- Drucksache hat keine Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung
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Vorberatung
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Jul 3, 2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Jul 10, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jul 18, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Die Landeshauptstadt Kiel ist mit 36,67 % an der KielRegion GmbH beteiligt. Weitere Gesellschafter sind die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde (WFG Infrastruktur GmbH) mit ebenfalls 36,67 % und der Kreis Plön (26,67 %).
Der Zweck der KielRegion GmbH ist die Förderung und Entwicklung von Wirtschaft und Erwerbsmöglichkeiten auf dem Gebiet der an ihr beteiligten Gebietskörperschaften. Durch die Zusammenarbeit der beiden Kreise und der Landeshauptstadt sollen insbesondere Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden, sowie die soziale, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Struktur der Region verbessert werden.
Ein Ergebnis des Strategieprozesses „KielRegion 2030“ (vgl. Drs. 0459/2024) besteht darin, dass die aktuellen Strukturen der Steuerungs- und Entscheidungsprozesse für die interkommuale Zusammenarbeit in der KielRegion insbesondere im Hinblick auf das effiziente Erzielen der nötigerweise gleichlautenden Beschlüsse der Selbstverwaltungen nicht optimal sind.
Auf Basis dieser Feststellung wurde unter rechtlicher Beratung der Rechtsanwaltskanzlei WEISSLEDER EWER sowie der iterativen Einbeziehung aller Fraktionen der drei Gebietskörperschaften die anfängliche Idee eines Zweckverbandes untersucht und verworfen. Gleichwohl kristallisierte sich im Zuge dieses Prozesses deutlich heraus, dass die Notwendigkeit eines gemeinsamen Gremiums zur regionalen Willensbildung in Bezug auf die Zusammenarbeit in der KielRegion einhellig gesehen wird. So entstand die Idee, ein solches Gremium in Form eines Regionalrats als zusätzliches Organ der GmbH zu schaffen.
Aus der Schaffung dieses Gremiums entspringt folglich auch ein Großteil der vorgeschlagenen Anpassungen. Der Regionalrat selbst wurde so bemessen, dass zumindest bei der derzeitigen Konstellation in Ratsversammlung und Kreistagen sämtliche Fraktionen in dem Gremium vertreten wären, sofern bei den Entsendungen die Mehrheitsverhältnisse entsprechend abgebildet werden. Diesem Gedanken folgend wurde in § 7 Nr. 2 eine entsprechende Sollvorschrift aufgenommen, welche den Willen der Gesellschafter dokumentiert, ohne die Entsendungsfreiheit der Gremien der Selbstverwaltung dabei einzuschränken.
Im Zuge der Schaffung des Regionalrats wurden diesem eindeutige Befugnisse zugewiesen, was gleichzeitig den Aufsichtsrat, der aktuell mit vielen Zusatzthemen befasst ist, in seinem Aufgabenprofil schärft, sodass er sich mit voller Konzentration seiner Kernaufgabe i.S.d. § 111 AktG, der Überwachung der Geschäftführung, widmen kann. Bei der Bemessung seiner zukünftigen Größe lag der Schwerpunkt weniger auf einer breiten Repräsentanz, sondern vielmehr darauf, das Organ fokussiert und reaktionsschnell auszugestalten.
Neben diesem Kernaspekt der Vertragsrevision wurden im Übrigen kleinere redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen an den Mustergesellschaftsvertrag des Landes vorgenommen wo dies sinnvoll erschien.
Die in der angelegten Synopse dargestellten Anpassungen am Gesellschaftsvertrag verändern in keiner Weise Umfang, Art bzw. Risiko des Geschäftsbetriebs oder die Wirksamkeit von Regelungen zur Umsetzung der Anforderungen des § 102 Abs. 2 GO. Vielmehr wird durch die deutlich verbreiterte Repräsentation der verschiedenen Fraktionen der Ratsversammlung bzw. der Kreistage insbesondere die Selbstverwaltung in ihrer Rolle deutlich gestärkt.
Die Beteilgungsverwaltungen waren daher nicht von einer wesentlichen Änderung i.S.d. § 106 GO ausgegangen, hatten jedoch am 03.05. ein fristwahrendes Informationsschreiben an die Kommunalaufsicht gesendet. Am 22.05. teilte die diese daraufhin mit, dass sie gegensätzlicher Auffassung sei und von einer solchen wesentlichen Änderung ausgehe. Sie bestätigte, dass die Information der Gesellschafter als entsprechende fristgerechte Anzeige gewertet werde und behielt sich ferner vor, noch eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen abzugeben. Im weiteren Verlauf wurde deutlich, dass sie aller Voraussicht nach ihrer geänderten Rechtsauffassung treu bleiben werde, und geborene Mitglieder in den Gremien kommunaler Gesellschaften bei Vertragsrevision nicht mehr akzeptieren werde.
Im Nachgang hierzu berieten sich die Beteiligungsverwaltungen der Gebietskörperschaften mit der Geschäftsführerin sowie dem beratenden Rechtsanwalt. Insbesondere in Anbetracht der bereits z.T. gestarteten Beschlussfassung in den Gremien der Selbstverwaltungen sowie dem erklärten Ziel zu Beginn der zweiten Jahreshälfte die Neufassung abzuschließen, verständigten sich die Beteiligten darauf, nicht erst die formale Ankündigung eines Widerspruchs abzuwarten, sondern aktiv den bekannten Forderungen der Kommunalaufsicht nachzukommen.
Die ursprünglich weiterhin vorgesehenen Formulierungen zu geborenen Mitgliedern in Aufsichts- und Regionalrat sowie Gesellschafterversammlung wurden daher entfernt. Um der im Strategieprozess deutlich gewordenen Einschätzung der Beteiligten Rechnung zu tragen, dass die jeweiligen Verwaltungsspitzen in diesen Gremien zur interkommunalen Zusammenarbeit sinnvollerweise vertreten sein sollten, wurde ein entsprechender rein appellativer Zusatz aufgenommen (§§ 6, 7 und 10 jeweils Nr. 2). Dieser schränkt die Selbstverwaltung bei ihrer Entsendung in keiner Weise ein.
Über den Stand etwaiger weiterer Rückmeldungen kann im Zuge der Beratungsfolge in den Gremien der Selbstverwaltungen berichtet werden.
Der Aufsichtsrat der KielRegion GmbH hat in seiner Sitzung vom 15.04.2024 eine entsprechende Empfehlung an die Gesellschafter ausgesprochen. Über den weiteren Fortgang im Austausch mit der Kommunalaufsicht wurde der Aufsichtsrat am 27.05. informiert.
In der anliegenden Synopse wurden die Änderungen zur Verbesserung der Übersichtlichkeit gelb markiert.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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859,4 kB
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