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Antrag der Verwaltung - 0465/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
44. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 - „Klein Kielstein“
(Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Auswirkungen:
- Drucksache hat keine Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Jun 6, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jun 13, 2024
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Antrag
- Die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 2000) für das Baugebiet zwischen Westring, Kleiststraße, Niebuhrstraße und dem RBZ Wirtschaft bzw. der Kleingartenanlage „ Klein Kielstein“ und ihre Begründung werden in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
- Der Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen; die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Veröffentlichung zu benachrichtigen.
Sachverhalt/Begründung
I. Räumlicher Geltungsbereich und Ausgangslage
Bei den Flächen im Plangebiet handelt es sich um städtische Flächen, die bislang als Parkplatz sowie Bolzplatz genutzt werden. Die Flächen liegen im historisch als Klein Kielstein bezeichneten Bereich im Stadtteil Ravensberg. Sie grenzen direkt an die gleichnamige Kleingartenanlage „ Klein Kielstein“ an.
Der Bolzplatz stellt mit den südlich angrenzenden Kleingärten sowie dem Grünzug rund um den Wasserturm ein wichtiges Element des Freiraumsystems dar, das für die Erholungsvorsorge insbesondere der innenstadtnahen Westuferstadtteile hohe Bedeutung hat.
Im Flächennutzungsplan (Fassung 2000) ist diese Fläche als Grünfläche dargestellt. Der Landschaftsplan (Zielplan) der Landeshauptstadt Kiel stellt hier ebenfalls eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz dar.
Die geplante Errichtung einer Sporthalle widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungs- und Landschaftsplans. Daher wird die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 1039 notwendig.
II. Planerfordernis und Ziel der Planung
Der Stadtteil Ravensberg weist einen erheblichen Fehlbedarf an Sporthallenkapazitäten auf. Gemäß einer Bestandserfassung durch die Verwaltung fehlen im Stadtteil rund fünf Sporthallenteile, die sowohl für Schulsport als auch Vereinssport benötigt werden. Dieser Bedarf wird perspektivisch durch den Umbau des Holsteinstadions noch erhöht werden, da die in diesem Zusammenhang entfallende Holsteinhalle ersetzt werden muss.
In einer umfassenden Standortanalyse hat die Immobilienwirtschaft im letzten Jahr nach Standorten für eine neue Sporthalle gesucht. Ergebnis der Analyse ist, dass eine Vierfeldhalle auf der Fläche des jetzigen Bolzplatzes errichtet werden soll, die sowohl dem RBZ Wirtschaft zur Verfügung gestellt wird als auch durch Vereine des Stadtteils genutzt werden kann. Der vorhandene Bolzplatz soll auf Flächen nördlich der Hebbelschule verlagert werden.
Die Sporthalle soll sich in die umgebenden Grünstrukturen einfügen, so dass die Naherholungs- und Freiraumfunktion sowie der vorhandene prägende Baumbestand weitestgehend erhalten bleiben. Für die Sporthalle werden rund 40 Stellplätze benötigt, die per Stellplatznachweis in der Parkpalette des RBZ Wirtschaft untergebracht werden sollen.
III. Verfahren
Mit der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Nutzung geschaffen werden. In einem Parallelverfahren wird der Bebauungsplanes Nr. 1039 aufgestellt.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis ist dem Umweltbericht zu entnehmen, der Bestandteil der Planbegründung wird.
IV. Beteiligungsverfahren
Der Aufstellungsbeschluss für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 19.05.2022 (Drucksache Nr. 0294/2022) gefasst. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs.1 BauGB mit Schreiben vom 29.08.2023 an der Bauleitplanung beteiligt. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 11.09.2023 bis zum 22.09.2023 durch Aushang der Planung im Rathaus und im Internet sowie durch die Unterrichtung und Erörterung am 13.09.2023 in einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.
Die in den Beteiligungsschritten vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 1 mit einem Behandlungsvorschlag zusammengefasst.
Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungs- und Planungsprozessen nach Artikel 3 Abs.1 UN Kinderrechtskonvention sowie § 47 f Gemeindeordnung S-H zu beteiligen.
Bei dem dargestellten Vorhaben sind Interessen von Kindern und Jugendlichen betroffen. Zu der erforderlichen Verlagerung des Bolzplatzes wurde eine umfangreiche Prüfung für einen Alternativstandort durchgeführt. Im Ergebnis der Prüfung liegt mit dem künftigen Bolzplatz nördlich der Hebbelschule ein Ersatzstandort in zumutbarer Entfernung zum bestehenden Bolzplatz vor. Über diese Standortsuche hat eine vorab-Information von Kindern und Jugendlichen über digitale Kanäle stattgefunden. Der bestehende Bolzplatz bleibt bis zur Bereitstellung des neuen Platzes nutzbar.
Vor Umsetzung von Umbau- bzw. Neubaumaßnahmen auf dem neuen Standort wird durch das Grünflächenamt eine weitere Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt.
V. Beschluss und öffentliche Auslegung
Die Verwaltung schlägt vor, antragsgemäß zu beschließen. Nach Beschlussfassung wird der Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden ortsüblich bekannt gemacht.
VI. Finanzcheck
Der Antrag der Verwaltung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den laufenden Haushalt und wirkt sich auch nicht auf den aktuellen Stellenplan aus.
Der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook erhält die Vorlage zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung und Bauen
Hinweis: Die Planzeichnung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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378,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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