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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0467/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

 

  1. Der Anpassung der anliegenden Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen ab 1.4.2024 wird aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) in Bezug auf die Erhöhung der Kinderzahl in Hortgruppen zugestimmt (Anlage 1).

 

  1. Die zusätzlichen Personalkosten in den Hortgruppen und die geminderten Einnahmen aus Landesmitteln ergeben ab 1.4.2024 zusätzliche monatliche Kosten bis zu 57.000 €. Für 2024 entspricht dies einer Jahressumme von bis zu ca. 500.000 €. Ab 2025 kann ein Defizit von bis zu 690.000 € anfallen. Diese Mehrkosten werden über die Rückflüsse aus den Zuschüssen der Kindertageseinrichtungen Sachkonto 42910000 zu decken sein.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Ratsversammlung hat mit Beschluss vom 17.11.2022 der „Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen“ (Drs. 0819/2022) zuletzt zugestimmt.

Die Richtlinie aus dem Jahr 2022 ist nun nach Änderungen des KiTaGs angepasst worden. Zur Verdeutlichung der aktuellen Veränderungen wurde eine Synopse von den bisherigen und neuen Punkten der Förderrichtlinie erstellt (Anlage 2).

 

Die Änderungen der Förderrichtlinie sind auf das beschlossene Haushaltsbegleitgesetz 2024 (LT-Drs. 20/1937) und infolge dessen die Änderung des KiTaGs zurückzuführen, die der Schleswig-Holsteinische Landtag am 21.3.2024 verabschiedet hat.

Die in § 25 Abs. 1 Nr. 12 bis 15 KiTaG geregelte Gruppengröße für Hortgruppen wird erhöht. Bisher beträgt die Kinderanzahl in einer Regel-Hortgruppe 22 Kinder. Zukünftig ist eine Gruppengröße von 25 Kindern bei gleichem Personalschlüssel vorzuhalten. Das Land senkt ab 01.04.2024 zeitgleich den Fördersatz pro Kind von monatlich 273 € auf 179 € herab. Die Höhe der Einnahmen pro Gruppe blieben dadurch nur dann bestehen, wenn die Gruppe auf 25 Kinder aufgestockt werden würde. 

 

Allerdings kann die Anpassung der Gruppengröße nur erfolgen, wenn die gesetzlich vorgeschriebene räumliche Mindestgröße für 25 Kinder eingehalten werden kann und 2,0 Fachkräfte vorgehalten werden können.

 

Die derzeitige Gruppenstruktur ermöglicht in Kiel nach dieser gesetzlichen Änderung eine maximale Aufstockung in den Horten um 156 Kinder. Jedoch ist es nicht realisierbar, mitten im Kita-Jahr diese neuen Plätze zu belegen. Zudem entfällt rechtlich die Möglichkeit, bei einer kleineren Gruppengröße weniger Personal einzusetzen. Hierdurch entstehen höhere Kosten für die Stadt.

 

Das Land will über diese gesetzliche Regelung seine Ausgaben für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten reduzieren. Allerdings führt diese Regelung bei Kommunen durch die oben genannten Gründe einerseits zu Mindereinnahmen und andererseits zu Mehrausgaben.

 

Es kommt somit ab 1.4.2024 zu einem Einnahmeverlust der Refinanzierung für die Stadt Kiel (und für die anderen Kommunen in SH) durch das Land Schleswig-Holstein, weil die Hortplätze nicht so schnell mit der vollen, geforderten Kinderanzahl belegt werden können.

 

Der finanzielle Mehraufwand ist auf Grund einer im laufenden Kita-Jahr nicht im Voraus zu prognostizierbaren Platznachfrage sowie ggf. greifender Geschwisterkinder- und Sozialstaffelermäßigungen und dem aktuellen Fachkräftemangel nicht eindeutig festzulegen.

Daher sollen sie zunächst über die Rückerstattungen der Träger finanziert werden. In den nächsten Jahren wird durch eine zielführende Platzvergabe versucht, das Defizit erheblich zu verringern.

 

Die Vertreter*innen der Träger sind im Rahmen der „AG 78 Kita“ bereits am 02.02.2024 über die bevorstehende gesetzliche Änderung unterrichtet worden, so dass auf die Einbindung der Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen der Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie den Beteiligten des Jugendamtes in diesem Fall aufgrund der Eindeutigkeit der notwendigen gesetzlichen Änderung verzichtet wurde.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

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Anlagen

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Beschlüsse

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May 8, 2024 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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May 14, 2024 - Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung - ungeändert beschlossen

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May 16, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen