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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0496/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Nach § 9 Abs. 3 der Satzung des RBZ am Schützenpark werden folgende Vertreter*innen als Mitglieder des Verwaltungsrates vom 21.03.2024 bis 20.03.2029 bestimmt:

 

Britta Hohenberg   Mitglied gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ

 

Ulrike Sievers    Mitglied gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 Mitglied des RBZ

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Sachverhalt/Begründung

Die Mitglieder des Verwaltungsrats des RBZ am Schützenpark, Britta Hohenberg und Ulrike Sievers, gewählt für den Zeitraum vom 21.03.2019 bis zum 20.03.2024, wurden auf Vorschlag der pädagogischen Konferenz für eine weitere Wahlperiode benannt.

 

Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2  ist die Neuwahl bei vorzeitig ausscheidenden Mitgliedern der fünfjährigen Wahlperiode erforderlich.

Nach § 9 Abs. 3 der Satzung des RBZ wählt die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel (LHK) fünf stimmberechtigte Mitglieder in den jeweiligen Verwaltungsrat, welcher sich gemäß § 9 Abs. 2, aus drei Mitgliedern der Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel und zwei Mitgliedern des RBZ - auf Vorschlag der pädagogischen Konfernez - zusammensetzt.

 

Bei Besetzung des Verwaltungsrates handelt es sich nicht um eine Wahl i. S. des § 40 Gemeindeordnung (GO). Das Schulgesetz Schleswig-Holstein spricht in § 105 Abs. 1 S. 1 ausdrücklich von „bestimmen“, insofern wird die Benennung der Mitglieder nicht als Wahl bezeichnet. Die Verwendung des Begriffs „gewählt“ im Satzungstext hat darauf keinen Einfluss, da es sich nicht um ein Gesetz oder eine Verordnung handelt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt daher nach § 39 GO.

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

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Beschlüsse

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May 16, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen