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Antrag der SSW-Ratsfraktion - 0501/2024-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Controlling von städtischen Förderungen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der SSW-Ratsfraktion
- Federführend:
- SSW-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 16, 2024
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Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur September-Sitzung der Kieler Ratsversammlung ein zusätzliches bzw. verbessertes Konzept für ein verbessertes Controlling der Verwendung von Fördergeldern der Landeshauptstadt Kiel vorzulegen.
Das Konzept soll dabei auch auf folgende Punkte eingehen und gegebenenfalls entsprechende Regelungen enthalten:
- Rechtliche Rahmenbedingungen und daraus folgende Möglichkeiten für ein Controlling von Fördergeldern. Dabei sollen auch die entsprechenden Richtlinien der Landeshauptstadt Kiel betrachtet werden.
- Höhe der Förderungssumme, ab der ein verbessertes Controlling sinnvoll und umsetzbar ist.
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Erarbeitung von geeigneten Kriterien für ein Controlling von Fördergeldern. Lediglich Beispielhaft seien hier einige mögliche Kriterien aufgezählt. Es sollen regelmäßig zeitlich getaktete Prüfungen/Kontrollen geförderter Institutionen stattfinden in Bezug auf:
- Welche Mittel werden verwendet? (mehrere Förderbescheide)
- Wie und wofür werden sie verwendet?
- Wie ist der Umsetzungsstand?
- Sind die Ziele erreichbar?
- Werden die Zeitpläne, wenn vorhanden, eingehalten?
- Liegen die entsprechenden Nachweise vor?
Ziel ist eine rechtzeitige Feststellung, ob die Förderziele erreicht werden und ob und wie ggf. nachgesteuert werden muss. Das Controlling-System und die Bezifferung des Personalbedarfs soll unter Einbeziehung der verschiedenen betroffenen Bereiche in der Verwaltung (zum Beispiel durch die Mitarbeiter*innen im Kulturbereich, die Mitarbeiter*innen im Bereich Soziales, etc.) erstellt werden.
Darüber hinaus soll das Konzept wirksame, zusätzliche, flexibel umsetzbare und mit den oben genannten Controlling-Maßnahmen eng verzahnte Unterstützungsangebote enthalten, falls akute Schwierigkeiten in Verbindung mit mangelnden Kenntnissen in den Bereichen Projektsteuerung/Buchhaltung/Management das Förderziel gefährden.
Sachverhalt/Begründung
Die Landeshauptstadt Kiel fördert zahlreiche Institutionen mit städtischen Mitteln, die dafür bspw. kulturelle und/oder soziale Aufgaben übernehmen und im Auftrag der Landeshauptstadt erledigen. In der jüngeren Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass einzelne geförderte Institutionen aus verschiedensten Bereichen mit der Ausführung, Abrechnung oder Administration ihrer Projekte überfordert waren und dadurch finanzielle Schäden entstanden sind. Die Landeshauptstadt Kiel hat vor allem angesichts der schwierigen Haushaltslage ein gesteigertes Interesse daran, dass die von ihr vergebenen Fördermittel auch möglichst zweckdienlich verwendet werden. Diese Verantwortung für die Steuergelder, mit denen die Förderungen finanziert werden, kann die Landeshauptstadt nicht ablegen.
Aus diesem Grund erachten wir es für notwendig, dass die Landeshauptstadt die Verwendung der von ihr ausgekehrten Fördermittel besser im Auge behält. Finanzielle und personelle Mittel, die in frühzeitiges Controlling gesteckt werden, helfen dabei, Fehlentwicklungen schnell abzustellen, bevor sie sich verselbstständigen und im Ergebnis noch teurer für die Stadt werden können. Die Fristsetzung für die Vorlage des Controlling-Konzeptes bis zur September-Sitzung der Ratsversammlung ermöglicht es der Kieler Selbstverwaltung, bereits in den kommenden Haushaltsberatungen reagieren zu können und ggf. noch notwendige Haushaltsposten im Haushalt für 2025 unterzubringen, damit das Controlling-Konzept zeitnah realisiert werden kann.
gez. Ratsherr Marcel Schmidt