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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0485/2024-01

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Beratungsfolge

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Antrag

  1. Der Förderzuschuss an Träger der Offenen Ganztagsschulen wird ab 01.08.2024 von 20,00 €/Wochenstunde/Schüler*in auf 25,00 €/Wochensstunde/Schüler*in erhöht sowie für Träger der Offnenen Ganztagsschulen, die den Kieler Qualitätsstandard in der Schulkindbetreuung einhalten, von 22,00 €/Wochenstunde/Schüler*in auf

30,00 €/Wochenstunde/Schüler*in.

 

  1. Der Förderzuschuss an Träger der Betreuten Grundschulen wird ab 01.08.2024 von

0,65 €/Stunde/Schüler*in auf 0,78 €/Stunde/Schüler*in erhöht sowie für Träger der Betreuten Grundschulen, die den Kieler Qualitätsstandard in der Schulkindbetreuung einhalten, von 0,70 €/Wochenstunde/Schüler*in auf 0,90 €/Wochenstunde/ Schüler*in.

 

  1. Der Förderzuschuss für die Ferienbetreuung an Träger der Offenen Ganztagsschulen und Betreuten Grundschulen wird ab 01.08.2024 von 0,65 €/Stunde/Schüler*in auf 0,78 €/Stunde/Schüler*in erhöht sowie für Träger, die den Kieler Qualitätsstandard in der Schulkindbetreuung einhalten, von 0,70 €/Wochenstunde/Schüler*in auf

0,90 €/Wochenstunde/ Schüler*in.

 

  1. Der Förderzuschuss an Träger der Offenen Ganztagsschulen an den Förderzentren mit den Schwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung wird ab 01.08.2024 von 40,00 €/Wochenstunde/Schüler*in auf 50,00 €/Wochenstunde/Schüler*in sowie an allen übrigen Förderzentren von 30,00 €/Wochenstunde/Schüler*in auf

37,50 €/Wochenstunde/Schüler*in erhöht.

 

  1. Diese Fördersätze in dieser Mindesthöhe gelten bis zum Ablauf der Richtlinie „Ganztag und Betreuung“, welche rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft tritt, damit die Träger eine Planungssicherheit haben.

 

  1. Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel in Höhe von 520.000,00 € im Jahr 2024 stehen bereits in den Teilplänen 211, 217, 2182, 2211, 2212, 242, 243 zur Verfügung und sind in die Mittelfristplanung für die Folgejahre in Höhe von 1.080.000,00 € eingeflossen.
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Sachverhalt/Begründung

Hinweis:

Die Gebundenen Ganztagsschulen werden in diesem Antrag der Verwaltung nicht berücksichtigt, weil die Finanzierung nicht in der Richtlinie „Ganztag und Betreuung“ geregelt ist und ihnen ein komplett anderes Finanzierungssystem zu Grunde liegt.

 

 

Anlass

 

Im Jugendhilfeausschuss (JHA) vom 06.03.2024 haben die Träger der freien Jugendhilfe einen Antrag auf Erhöhung der Fördersätze von 20,00 €/Wochenstunde auf

30,00 €/Wochenstunde (Offene Ganztagsschulen) bzw. von 0,65 €/Stunde auf 0,90 €/Stunde (Betreute Grundschulen und Ferienbetreuung) gestellt (Drs. 0240/2024). Die Entscheidung zu diesem Antrag wurde vertagt.

 

Der Hintergrund zu diesem Antrag ist, dass der Entwurf des Bildungsministeriums der neuen Förderrichtlinie „Ganztag und Betreuung“ aus Feb. 2024 wiederholt keine Erhöhung der Fördersätze vorsieht. Seit dem Schuljahr 2017/2018 sind die Fördersätze seitens des Landes unverändert bei 20,00 €/Wochenstunde/Schüler*in für den Offenen Ganztag sowie 15,00 €/Wochenstunde/Schüler*in für Betreute Grundschulen festgesetzt. Diese Fördersätze haben seitens des Landes zudem eine Förderhöchstgrenze.

 

Die Landeshauptstadt Kiel (LHK) als Schulträgerin fördert die Schulkindbetreuung im Offenen Ganztag (OGT) sowie in den Betreuten Grundschulen (BGS) komplementär zur Richtlinie „Ganztag und Betreuung“. Werden die Fördersätze der Richtlinie durch das Land erhöht, erhöht die LHK durch Verwaltungshandeln analog ihren eigenen Fördersatz in gleicher Höhe. Der Förderbetrag für die Betreuten Grundschulen und Ferienbetreuung wurde in der Vergangenheit nach Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie „Ganztag und Betreuung“ per Ratsbeschluss analog angepasst.

 

Da die aktuelle Finanzierung nach Aussage der freien Träger nicht auskömmlich ist und das Land keine Erhöhung der Fördersätze vorsieht, fordern die freien Träger durch ihren Antrag (Drs. 0240/2024), dass die LHK als Schulträgerin ihrerseits die Fördersätze einseitig erhöht.

 

 

Aktuelle Situation und Zielsetzung des AdV

 

Die Inflation und die Tarifsteigerungen sind insbesondere in den letzten zwei Jahren stark angestiegen. Die Träger der freien Jugendhilfe müssen den Beschäftigten ein ähnliches Gehalt wie dem TVöD-SuE bezahlen, damit sie konkurrenzfähige und attraktive Arbeitgeber*innen bleiben und trotz des flächendeckenden Fachkräftemangels ihr Personal halten aber auch neues finden können.

 

Das Gehalt von Erzieher*innen (Entgeltgruppe S8a TVöD-SuE) ist von Sommer 2017 bis heute durchschnittlich um 30,1 % angestiegen. Das Gehalt einer sozialpädagogischen Assistenz (Entgeltgruppe S4 TVöD-SuE) um durchschnittlich 28,6 %, im Mittelwert also um 29,3 %. Dies entspricht einer Erhöhung von 20,00 €/Wochenstunde auf

25,86 €/Wochenstunde.

 

Die LHK hat zusammen mit den freien Trägern Qualitätsstandards in der Schulkindbetreuung entwickelt, die durch neue Vergabeverfahren sukzessive an den Schulen eingeführt werden. Träger, die den neuen Qualitätsstandard erfüllen und anwenden, erhalten den höheren Zuschuss von 22,00 €/Wochenstunde/Schüler*in bzw. 0,70 €/Stunde/Schüler*in

(Drs. 1040/2021).

 

Somit wird deutlich, dass die freien Träger nachvollziehbar unter einem Kostendruck stehen. Einerseits wurden die Anforderungen durch Qualitätsstandards (Fachkräftequote, geringerer Betreuungsschlüssel) bei den neuen Vergaben erhöht und die Personalkosten sind durch Tarifsteigerungen erheblich angestiegen. Andererseits sind die Einnahmen in Form der Zuschüsse lediglich durch die LHK angestiegen.

 

Die freien Träger haben deutlich gemacht, dass spätestens mit der jüngsten Tariferhöhung TVöD-SuE in diesem Jahr die Finanzierung für einige Träger nicht mehr kostendeckend ist. Daher ist zu befürchten, dass Angebote eingeschränkt werden müssen oder freie Träger, die an Verträge gebunden sind, schlimmstenfalls Insolvenz anmelden müssen. Am 20.03.2024 haben die Träger durch eine Demonstration vor dem Landtag auf diese Situation aufmerksam gemacht.

 

Die Schulkindbetreuung in Offenen Ganztagsschulen und Betreuten Grundschulen fußt auf drei Säulen:

  1. Landesförderung
  2. Förderung der Landeshauptstadt Kiel
  3. Elternbeiträge

 

Die Förderungen seitens des Landes und der LHK sind Jahreszuschüsse. Die Elternbeiträge werden monatlich erhoben, sodass diese im der Finanzierungsübersicht den größten Teil ausmachen. Die LHK gewährt zusätzlich eine Sozialstaffelermäßigung für einkommensschwache Familien und Geschwisterkinder. Durchschnittlich werden 43 % der Elternbeiträge durch die Kommune übernommen. Somit zahlt die Kommune einen indirekten Zuschuss an die freien Träger. Eine genaue Finanzierungsübersicht kann den Punkten 3 und 4 entnommen werden.

 

Für die freien Träger besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Elternbeiträge zu erhöhen. Die Familien haben in den letzten Jahren Einkommenssteigerungen bspw. durch Tariferhöhungen erfahren. Einkommensschwache Familien oder Familien mit Geschwisterkindern in einer KiTa und/oder Schulkindbetreuung werden durch die LHK finanziell unterstützt.

 

Die LHK als Schulträgerin, kann den freien Trägern die Elternbeiträge allerdings nicht vorgeben. Lediglich bei neuen Vergaben oder durchgeführten Vergaben im OGT-Bereich sind die Kieler Qualitätsstandards in der Schulkindbetreuung, welche einen einheitlichen Elternbeitrag von 5,66 €/Wochenstunde (analog zu Hort) vorschreiben, vertraglich geregelt.

Die Mehrheit der freien Träger im Offenen Ganztag oder von Betreuten Grundschulen erheben einen Elternbeitrag von unter 5,66 €/Wochenstunde, sodass diese Träger diesen Elternbeitrag erhöhen könnten, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

 

Die LHK ist grundsätzlich gewillt, die freien Träger als verlässliche Partner in der Schulkindbetreuung zu unterstützen. Sie leisten zusammen mit der LHK einen notwendigen und wertvollen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit. Dabei ist jedoch auch zu bedenken, dass die LHK nur eine Finanzierungssäule von dreien ist und insbesondere in den kommenden Jahren vor dem Hintergrund des nicht genehmigten Haushalts für 2024 die Ausgaben dringend reduzieren muss und nicht weitere aufbauen darf. Jeder weitere Aufbau zieht zwangsläufig höhere Kürzungen in anderen Bereichen nach sich.

 

Im Folgenden sollen unter Berücksichtigung der vorgenannten Rahmenbedingungen Lösungswege aufgezeigt werden, die zu dem oben genannten Antragstext führen.

 

 

Zu 1. Förderzuschuss Offene Ganztagsschulen

 

Wie unter dem 1. Punkt erläutert, wird die Schulkindbetreuung im Offenen Ganztag gemäß der Richtlinie „Ganztag und Betreuung“ komplementär durch die LHK bezuschusst. Eine einseitige Erhöhung der Fördersätze durch die LHK ist rechtlich möglich, da die Richtlinie „Ganztag und Betreuung“ nur vorgibt, dass der Landeszuschuss max. 50 % betragen darf. Da die LHK im Gegensatz zum Land keine Förderhöchstgrenzen hat und die Ferienbetreuung zusätzlich finanziert, besteht folgende Kostenverteilung an Offenen Ganztagsgrundschulen:

10 % Landeszuschuss (Förderhöchstgrenze, ohne Ferienbetreuung)

27 % Zuschuss LHK (keine Förderhöchstgrenze, mit Ferienbetreuung)

63 % Elternbeiträge

 

 

 

Aufgrund der Sozialstaffelermäßigung werden im Durchschnitt 43 % der Elternbeiträge durch die LHK erstattet, sodass die Gesamtfinanzierung real folgendermaßen aussieht:

10 % Landeszuschuss

54 % Zuschuss LHK (27 %) zzgl. indirekter Zuschuss durch Sozialstaffelermäßigung (27 %)

36 % Elternbeiträge (ohne Sozialstaffelermäßigung)

 

 

 

Der Förderzuschuss der LHK an die Träger im Offenen Ganztag beträgt analog zur Richtlinie „Ganztag und Betreuung“ aktuell 20,00 €/Wochenstunde/Schüler*in. Wie oben bereits erläutert, erhalten Träger, die den Qualitätsstandard anwenden aktuell

22,00 €/Wochenstunde/Schüler*in (+10 %).

 

Eine Erhöhung des Fördersatzes von 20,00 € auf 25,00 € bedeutet eine Steigerung von

25 % und deckt somit schon einen sehr großen Anteil der Tarifkostensteigerung (Mittelwert 29,3 % entspricht 25,83 €/Wochenstunde) ab, wobei dies nur dem Anteil der Landeshauptstadt Kiel entspricht.

 

Bisher wurden nur Trägerschaften an Offenen Ganztagsschulen neu vergeben. Ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 erfüllen 10 von 15 OGT-Grundschulen die Kieler Qualitätsstandards in der Schulkindbetreuung und nehmen einen verbindlichen Elternbeitrag von 5,66 €/Wochenstunde/Schüler*in. Genau 2/3 der freien Träger können somit den Elternbeitrag nicht mehr anpassen. Das andere Drittel hingegen schon und könnte somit finanzielle Defizite ausgleichen.

 

Die Kieler Qualitätsstandards in der Schulkindbetreuung erfordern einen höheren (Fachkräfte)-Personaleinsatz, zudem sind die Elternbeiträge wie oben beschrieben auf

5,66 €/Wochenstunde/Schüler*in festgelegt. Vor diesem Hintergrund und um die Attraktivität der Kieler Qualitätsstandards zu steigern, sollen die Fördersätze angemessen von

22,00 €/Wochenstunde/Schüler*in auf 30,00 €/Wochenstunde/Schüler*in ansteigen.

 

 

Zu 2. Förderzuschuss Betreute Grundschulen

 

Die Förderung der Betreuten Grundschulen unterliegt, wie bereits unter Punkt 1 erwähnt, einer anderen Fördersystematik.

 

Die Betreuten Grundschulen werden ebenfalls durch eine Landesförderung gemäß der Förderrichtlinie „Ganztag und Betreuung“ gefördert. Für sie gilt jedoch nur ein geringerer Fördersatz von 15,00 €/Wochenstunde/Schüler*in. Auf die Betreuten Grundschulen wird ebenfalls ein Förderhöchstbetrag angewendet, dieser ist jedoch im Vergleich zum Offenen Ganztag sehr gering.

Bei einer durchschnittlichen Kieler Grundschule beträgt der Zuschuss nur 9.000,00 €/Jahr. Dementsprechend fällt die Förderung der Landeshauptstadt Kiel im Vergleich höher aus, damit die Betreuten Grundschulen ihre Aufgabe überhaupt erfüllen können.

 

Die Finanzierung an Betreuten Grundschulen sieht folgendermaßen aus:

 

2 % Landeszuschuss (mit Förderhöchstgrenze und ohne Ferienbetreuung)

37 % Zuschuss von der LHK (ohne Förderhöchstgrenze, mit Ferienbetreuung)

61 % Elternbeiträge

 

 

 

Aufgrund der Sozialstaffelermäßigung werden im Durchschnitt 43 % der Elternbeiträge durch die LHK erstattet, sodass die Gesamtfinanzierung real folgendermaßen aussieht:

2 % Landeszuschuss

63 % Landeshauptstadt Kiel (direkter Zuschuss an Träger zzgl. Sozialstaffelermäßigung als

         indirekter Zuschuss an die Träger)

35 % Elternbeiträge (ohne Sozialstaffelermäßigung)

 

 

Die Finanzierung der Betreuten Grundschulen durch die Landeshauptstadt Kiel ist historisch anders gewachsen und mit dem Offenen Ganztag daher nicht direkt vergleichbar. Der Zuschuss an die freien Träger erfolgt nicht mit einem hohen Beitrag pro Wochenstunde (wie im OGT), sondern mit einem niedrigeren Betrag pro Stunde abzüglich der Landesförderung.

 

Aktuell werden den Trägern der Betreuten Grundschulen 0,65 €/Stunde/Schüler*in erstattet (Drs. 0917/2018). Die Träger, die bereits den Kieler Qualitätsstandard erfüllen, erhalten

0,70 €/Wochenstunde/Schüler*in (Drs. 1040/2021).

 

Damit eine Vergleichbarkeit und Gleichbehandlung von BGS (Fördersatz pro Stunde für alle Schulwochen) und OGTS (Fördersatz pro Wochenstunde) gegeben ist, wird die prozentuale Erhöhung um 25 % von 20,00 €/Wochenstunde auf 25,00 €/Wochenstunde wie folgt umgerechnet:

 

25,00 €/Wochenstunde/Schüler*in – 20,00 €/Wochenstunde/Schüler*in =

5,00 €/Wochenstunde/Schüler*in (Differenzbetrag, Steigerung um 25 %)

5,00 €/Wochenstunde/Schüler*in ÷ 40 Schulwochen = 0,125 €/Stunde/Schüler*in gerundet

0,13 €/Stunde/Schüler*in

 

Daraus ergibt sich eine Erhöhung des Fördersatzes von 0,65 €/Stunde um 0,13 €/Stunde auf 0,78 €/Stunde (+20 %) bzw. um 0,20 €/Stunde von 0,70 €/Stunde auf 0,90 €/Stunde (+20 %) für Träger von Betreuten Grundschulen, die bereits den Kieler Qualitätsstandard erfüllen.

 

Aufgrund der rechtlichen Unklarheit, ob Betreute Grundschulen den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 erfüllen, wurden bisher noch keine BGS an Halbtagsschulen neu vergeben. Daher wurde der Kieler Qualitätsstandard und damit der einheitliche Elternbeitrag von 5,66 €/Wochenstunde durch eine Neuvergabe noch an keiner BGS verbindlich eingeführt. Es ist jedoch auch möglich, dass Träger freiwillig den selbst entwickelten Kieler Qualitätsstandard umsetzen. Bisher hat von dieser Möglichkeit jedoch noch keine BGS Gebrauch gemacht.

 

Die freien Träger der BGS erheben i. d. R. einen Einheitselternbeitrag, der auch Randzeiten und Ferienbetreuung pauschal abdeckt. Aktuell gibt es 14 BGS-Träger an 11 Grundschulen. Zwei von ihnen erheben Elternbeiträge von umgerechnet über 5,66 €/Wochenstunde. Folglich kann ein Großteil der BGS-Träger zusätzliche Einnahmen durch Erhöhung der Elternbeiträge erzielen.

 

 

Zu 3. Förderzuschuss Ferienbetreuung

 

Die Förderung der Betreuung während der Schulferien durch Träger in der Schulkindbetreuung ist eine freiwillige zusätzliche Leistung der Landeshauptstadt Kiel als wichtiger und inzwischen nicht mehr wegzudenkender Bestandteil zur Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt vier Wochen. Die meisten Tarifverträge sehen einen Urlaubsanspruch von sechs Wochen vor. Die Schulferien betragen jedoch 12,5 Wochen im Schuljahr, sodass hier eine große Lücke und damit ein massives Betreuungsproblem für berufstätige Familien entsteht.

 

Die Förderrichtlinie „Ganztag und Betreuung“ sieht eine Ferienbetreuung nicht vor, sodass die Angebote der Träger in den Schulferien sich nur durch Elternbeiträge und den Zuschuss der LHK finanzieren.

 

Die Förderung der Ferienbetreuung durch der LHK für OGTS sowie BGS erfolgt analog zur allgemeinen Förderung der BGS (siehe Punkt 4.) mit 0,65 €/Stunde/Schüler*in bzw.

0,70 €/Stunde/Schüler*in für Träger, die den Kieler Qualitätsstandard anwenden.

 

Eine vergleichbare Erhöhung des Fördersatzes würde ebenfalls eine Erhöhung auf

0,78 €/Stunde bzw. 0,90 €/Stunde bedeuten.

 

 

Zu 4. Förderzuschuss Förderzentren

 

Die Richtlinie „Ganztag und Betreuung“ umfasst auch die Förderung an Förderzentren. Wegen der besonderen Erfordernisse und kleinerer Lerngruppen gewährt das Land einen Förderzuschuss von 40,00 €/Wochenstunde/Schüler*in an Förderzentren mit den Schwerpunkten geistiger sowie körperlicher und motorischer Entwicklung sowie

30,00 €/Wochenstunde/Schüler*in für alle anderen Förderzentren. Die Landeshauptstadt Kiel fördert den gleichen Betrag ebenfalls ohne Förderhöchstgrenze. In Kiel werden an drei Förderzentren Offene Ganztagsangebote durchgeführt (Lilli-Nielsen-Schulen, Ellerbeker Schule und Gutenbergschule).

 

Eine zu den allgemeinbildenden Schulen analoge Erhöhung des Fördersatzes um 25 % bedeutet eine Erhöhung von 40,00 €/Wochenstunde/Schüler*in auf 50,00 €/Wochenstunde/Schüler* für Träger an Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung sowie eine Erhöhung von 30,00 €/Wochenstunde/Schüler*in auf 37,50 €/Wochenstunde/Schüler*in für Träger an allen weiteren Förderzentren.

 

 

Zu 5. Planungssicherheit für die freien Träger

 

Wie in der Vergangenheit werden mehrere Schulkindbetreuungen in den kommenden Jahren jeweils zum 01.08. ausgeschrieben. Für die Kostenkalkulation und Abwägung der Träger, ob sie sich überhaupt bewerben, benötigen die Träger eine finanzielle Planungssicherheit für die jeweilige Vertragslaufzeit von mind. drei Jahren.

Eine vorzeitige einseitige Kündigung ist nicht möglich. Aus diesem Grunde soll diese Erhöhung der Fördersätze mindestens bis zum Ablauf der Richtlinie „Ganztag und Betreuung“, welche rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft tritt, gelten. Ab dem Schuljahr 2026/2027 ändert sich durch die Einführung des Rechtsanspruchs grundlegend die Finanzierungssystematik.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Im Jahr 2022 hat das Land im Entwurf der neuen Förderrichtlinie „Ganztag und Betreuung“, die ab 01.01.2023 in Kraft treten und zum 01.08.2023 umgesetzt werden sollte, eine Erhöhung von 20,00 €/Wochenstunde/Schüler*in auf 25,00 €/Wochenstunde/Schüler*in vorgesehen. Diese Erhöhung fand jedoch keinen Eingang in die finale Förderrichtlinie, die rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft trat.

 

In Erwartung, dass die Erhöhung von 20,00 € auf 25,00 € mit der nächsten Förderrichtlinie, die zum 01.01.2024 in Kraft treten und zum 01.08.2024 umgesetzt werden sollte, umgesetzt wird, hat die Verwaltung vorausschauend die Komplementärfinanzierung angepasst und für den Haushalt 2024 Förderzuschüsse in Höhe von 25,00 €/Wochenstunde/Schüler*in bzw. 27,50 €/Wochenstunde/Schüler*in (bei Erfüllung der Qualitätsstandards) für Offene Ganztagsschulen ab 01.08.2024 eingestellt.

 

Ebenfalls wurde eine Erhöhung des zuvor genannten Fördersatzes von 0,65 €/Stunde auf

0,78 €/Stunde bzw. 0,70 €/Stunde auf 0,84 €/Stunde ab 01.08.2024 sowie die Erhöhung bei den Förderzentren für geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung von

40,00 €/Wochenstunde auf 50,00 €/Wochenstunde eingeplant.

 

Insgesamt verursachen alle Erhöhung der Förderzuschüsse zusätzlichen Kosten in Höhe von 520.000,00 € im Haushaltsjahr 2024 und können amtsintern gedeckt werden, da das Amt für Schulen eine Zuschussanpassung im Jahr 2024 als sehr wahrscheinlich eingeschätzt und daher entsprechende Mittel bereits eingeplant hat. Die Mehrkosten für 2025 belaufen sich auf 1.080.000,00 € und werden bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

Zum Vergleich: Der im ersten Punkt erwähnte Antrag der freien Träger (Drs. 0240/2024) verursacht insgesamt Mehrkosten i. H. v. 840.000,00 € für das Haushaltsjahr 2024 sowie

1.640.000,00 € für die Folgejahre.

 

 

Fazit und Ausblick

 

Aufgrund der bereits eingeplanten Steigerungen der Förderungen für die Schulkindbetreuung an OGTS und BGS um 25 % sowie der aktuellen angespannten Haushaltslage der LHK ist eine Erhöhung darüber hinaus für die LHK finanziell nicht darstellbar.

 

Mit diesem Beschluss zeigt die LHK erneut, dass sie die Kieler Familien und die freien Träger unterstützt und wiederholt die Zuschüsse in der Schulkindbetreuung einseitig ohne das Land erhöht. Die in der Vergangenheit umgesetzte Finanzierung der Schulferienbetreuung sowie die Förderung ohne Förderhöchstgrenzen belegen dies sehr deutlich.

 

Nichtsdestotrotz kann die Landeshauptstadt Kiel nicht die ausgebliebene Erhöhung der Landesförderung vollumfänglich kompensieren und geht mit diesem Antrag bis an die Grenze des Finanzierungsrahmens. Die LHK wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass das Land seiner Verpflichtung nachkommt und die Landesförderung in der Schulkindbetreuung erhöht.

 

Zusätzlich sollen die Kieler Qualitätsstandards vor dem Hintergrund des massiven Fachkräftemangels und der aktuellen Finanzierungssituation überprüft werden.

 

Vor Ablauf des oben genannten Zeitraumes soll ein gemeinsamer „Runder Tisch“, bestehend aus Vertreter*innen der Verwaltung und den Trägern und den jugend-, bildungs- und finanzpolitischen Sprecher*innen der Selbstverwaltung, stattfinden. Im Rahmen dieses „Runden Tisches“ soll die Weiterfinanzierung des Offenen Ganstages und der Betreuten Schulen in Kiel angesichts der Neuregelungen der Förderfinanzierung des Landes Schleswig-Holstein entwickelt werden.  

 

Ab 2026 besteht der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler*innen. Das Land beabsichtigt 75 % der Betriebskosten abzüglich der Elternbeiträge zu leisten. Dies bedeutet fast eine komplette Umkehr der aktuellen Finanzierung. Diese Betriebskostenförderung bezieht sich jedoch nur auf Kinder, auf die der Rechtsanspruch anzuwenden ist, d. h. im Schuljahr 2026/2027 nur die erste Klasse, im Schuljahr 2027/2028 erste und zweite Klasse usw.

 

Bis einschließlich Ende des Schuljahres 2028/2029 wird es dementsprechend ein paralleles Finanzierungssystem für die Grundschüler*innen geben, die nicht unter den Rechtsanspruch fallen. Es ist anzunehmen, dass das bisherige Finanzierungsmodell wie oben beschrieben mit entsprechenden Fördersätzen vom Land und Schulträgerin fortgeführt wird. Die Entscheidung über den o. g. Antrag wird somit wahrscheinlich Auswirkungen bis ins Haushaltsjahr 2029 haben.

 

Bürgermeisterin

Renate Treutel

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Finanzcheck

 

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

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Aufwendungen

7.588.392,00

8.824.532,00

9.305.185,00

9.624.587,00

9.639.587,00

Saldo

-7.588.392,00

-8.824.532,00

-9.305.185,00

-9.624.587,00

-9.639.587,00

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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May 8, 2024 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

Erweitern

Jun 5, 2024 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Erweitern

Jun 6, 2024 - Ausschuss für Schule und Sport - geändert beschlossen

Erweitern

Jun 13, 2024 - Ratsversammlung - geändert beschlossen