Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0567/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Projektskizze für die Bewerbung um Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ für das ehemalige Marineuntersuchungsgefängnis
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Auswirkungen:
- Drucksache hat keine Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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May 28, 2024
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 6, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Jun 13, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt/Begründung
Anlass
Gemäß der Drucksache zur Bewerbung um Fördermittel aus dem Bundesprogramm „ Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ für das ehemalige Marineuntersuchungsgefängnis in der Wik (Drs. 0395/2024 und Drs. 0494/2024) wurde die Projektskizze zur Bewerbung um Fördermittel aus dem Bundesprogramm fristgerecht zum 30. April beim Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung (BBSR) und dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) eingereicht. Wie angekündigt wird die Projektskizze als Auszug der wesentlichen inhaltlichen Eckpunkte und Anlagen dem Ortsbeirat, dem Kulturausschuss, dem Bauausschuss und der Ratsversammlung hiermit in der Anlage zur Kenntnis gegeben.
Wegen der kurzen Einreichungsfrist der Projektskizze war weder eine Vorbefassung im Bauausschuss noch des Ortsbeirates mit dem Programmantrag möglich. Es erfolgt die direkte Beteiligung des Kulturausschusses, der wegen der historisch- und kulturellen Bedeutung der Liegenschaft ein weiteres zuständiges Gremium ist. Der Beschluss der Ratsversammlung (Drs. 0494/2024 ) wird bis Anfang Juni den Antragsunterlagen nachgereicht.
Weiteres Verfahren
Für die finale Auswahl ist nun zunächst durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport(MIKWS) eine Stellungnahme zum Projektantrag für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zu formulieren. Im Juli tagt eine unabhängige Expertenjury mit dem Ziel, eine Förderempfehlung sowie einen Gesamtvorschlag für die Bindung und den Abfluss der zur Verfügung stehenden Bundeshaushaltsmittel zu erarbeiten. Im Anschluss erfolgt die Veröffentlichung der Auswahl und Information der Kommunen. Bei Aufnahme in das Bundesförderprogramm ist anschließend der Zuwendungsantrag zu erstellen.
Die notwendige Bereitstellung der kommunalen Haushaltmittel erfolgt erst nach Aufnahme in das Förderprogramm. Die Bereitstellung der kommunalen Eigenanteile ist durch den Rat zu beschließen.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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859,1 kB
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2
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öffentlich
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583 kB
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3
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öffentlich
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4,7 MB
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4
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öffentlich
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764,5 kB
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5
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öffentlich
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389 kB
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