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Antrag der Verwaltung - 0595/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Projektförderung des Vereins lifeline Vormundschaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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Jun 5, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jun 13, 2024
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Antrag
Zugestimmt wird der Verlängerung der Förderung des Projekts „Kompass – aufenthaltsrechtliches Clearing und Verfahrensbegleitung für junge Geflüchtete“ durch den Verein lifeline Vormundschaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. (lifeline e.V.) in Kiel im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2026.
Die Haushaltsmittel für die Jahre 2025 und 2026 in Höhe von
- 94.592,84 € (2025) und von
- 101.354,72 € (2026)
stehen auf dem Sachkonto 53180000, dem Kostenträger 36334001 und der Kostenstelle 31205 zur Verfügung.
Sachverhalt/Begründung
Minderjährige, die ohne Eltern auf der Flucht sind, gelten als besonders vulnerabel. Sie sehen sich mit bedrohlichen Situationen konfrontiert, die sie dazu zwingen, ihr Heimatland zu verlassen.
Um Zukunftsperspektiven entwickeln zu können, muss den jungen Menschen die Möglichkeit
dazu gegeben werden. In Deutschland sind hierbei vier Aspekte besonders hervorzuheben:
- Sicherer Aufenthaltsstatus
- Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit
- Begleitung bei Übergängen
- Längerfristige und koordinierte Planung
Ohne den Status eines sicheren Aufenthalts wissen die jungen Geflüchteten nicht, wo und
unter welchen Umständen sie leben werden. Dies kann ständige Unsicherheit und Angst vor
der Zukunft zur Folge haben und eine erfolgreiche Integration erschweren.
Die Arbeit im Rahmen dieses Projekts „Kompass“ und mit dieser Zielgruppe wird seit 2018 durch die Landeshauptstadt Kiel über diesen Verein gefördert (Drs. 1052/2023).
Lifeline e.V. berät und begleitet bereits seit 2004 unbegleitete minderjährige ausländische Kinder, Jugendliche, ihre Vormund*innen und junge Volljährige im Bereich „aufenthaltsrechtliches Clearing“. Dazu gehört, sie individuell über ihre Möglichkeiten für den Erhalt eines sicheren Aufenthaltsstatus zu beraten, sie auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorzubereiten und ihnen eine Begleitung in Asyl- und Bleiberechtsverfahren anzubieten. Zahlreiche junge Menschen nahmen und nehmen diese Angebote im Rahmen des Projekts „Kompass – aufenthaltsrechtliches Clearing und Verfahrensbegleitung für junge Geflüchtete“ wahr. Dabei arbeitet lifeline e.V. kooperativ und erfolgreich mit dem Jugendamt zusammen.
Die Arbeits- und Beratungsbereiche bedürfen einer hohen, sehr fachspezifischen Begleitung der jungen Geflüchteten und ggf. ihrer Vormund*innen, Betreuenden und Bezugspersonen. Die Arbeit ist geprägt von fortlaufenden gesetzlichen Änderungen sowie den unverändert hohen Anforderungen im Bereich der Identitätsklärung, ohne die eine dauerhafte Aufenthaltssicherung für die jungen Menschen nicht möglich ist.
Für die Jahre 2025 und 2026 ergeben sich Kostensteigerungen, da die Fallzahlen steigen und die Begleitung aufgrund der Komplexität umfangreicher wird. Hinzu kommen die Gespräche mit den Betreuenden und Bezugspersonen, Vormund*innen, Rechtsanwält*innen, Behörden im In- und Ausland sowie verschiedene Antragsstellungen. Die Sachkostensteigerung erklären sich über gestiegene Kosten bei Dolmetscher*innen und Supervisor*innen sowie für Fort- und Weiterbildungen von Fachkräften. Die 2023 in Kraft getretene Reform des Vormundschaftsrechts betont die Bedeutung von ehrenamtlicher Vormundschaft. Die ehrenamtlichen Vormund*innen haben im Rahmen des Clearings einen erhöhten Beratungsbedarf.
Im Jahr 2022 sind 109 unbegleitet minderjährige und junge Volljährige Geflüchtete beraten worden. 2023 waren es bereits 153. Der Beratungsbedarf ist folglich deutlich gestiegen. Der Beratungsbedarf für die kommenden Jahre lässt sich aus diesen Aspekten prognostizieren:
- In Kiel wurden 2022 105 und 2023 97 unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Obhut genommen, im Vergleich dazu waren in den Vorjahren 2018 bis 2021 zwischen 58 bis 83 junge Geflüchtete in Obhut des Jugendamtes.
- Hinzu kommen Jugendliche, die nicht in Obhut des Jugendamtes verbleiben, da sie bei Verwandten aufgenommen wurden.
- Weiterhin kommt die Anzahl der jungen volljährigen Geflüchteten hinzu, die bereits länger in der Beratung sind und deren aufenthaltsrechtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen werden konnten.
In 2025 und 2026 wird mit einem Beratungsaufkommen von jeweils ca. 150 bis 160 Personen gerechnet (neu aufgenommene und in Beratung befindliche Personen).
Ein weiterer Beratungsbereich im Projekt „Kompass“, der intensive Begleitung fordert, ist der Familiennachzug für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die im Asylverfahren anerkannt wurden. Der Begleitungsbedarf im sehr komplexen Verfahren der Familienzusammenführung ist von 15 Verfahren in 2021 auf 26 Verfahren in 2022 und 2023 auf 32 Verfahren angestiegen.
Lifeline e.V. hat das Ziel, die jungen Geflüchteten bei der Entwicklung einer für sie realistischen Lebensperspektive zu unterstützen und sie an allen Prozessen, die ihre Person betreffen, zu beteiligen. Sie bleiben somit handlungsfähige Akteur*innen mit Kompetenzen und vielfältigen Ressourcen, die einen für sich geeigneten Weg in die für sie neue Gesellschaft suchen.
Ein vergleichbares Beratungsangebot gibt es in Kiel nicht. Ein Wegfall des Angebots würde zu einer bedeutenden Beratungslücke in Kiel führen. Der Beschluss einer Förderung für die Jahre 2025 und 2026 würde dem Verein und den Mitarbeitenden eine notwendige fachliche und arbeitsvertragsrechtliche Planungssicherheit ermöglichen. Damit kann die gute Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und lifeline e.V. im Sinne der Unterstützung und Begleitung der jungen Menschen in Kiel verlässlich fortgesetzt werden und somit die Chancen auf Integration gesichert. Insofern wird auch weiterhin der Bedarf zur Fortsetzung des Projekts in den kommenden Jahren 2025 und 2026 gesehen.
Die Konzepte und Kalkulationen der Fördermittel für die Jahre 2025 und 2026 sind den Anlagen 1 bis 4 zu entnehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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248,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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225,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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244 kB
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4
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(wie Dokument)
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218,1 kB
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