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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0597/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

1. Der Bebauungsplan Nr. 1039„Sporthalle Klein Kielstein“ im Stadtteil Kiel-Wik zwischen Westring, Kleiststraße, Niebuhrstraße und dem RBZ Wirtschaft bzw. der Kleingartenanlage „Klein Kielstein“ und seine Begründung werden in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1039 „Sporthalle Klein Kielstein“ und seine Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen; die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Veröffentlichung zu benachrichtigen.

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Sachverhalt/Begründung

I. Räumlicher Geltungsbereich und Ausgangslage
Bei den Flächen im Plangebiet handelt es sich um städtische Flächen, die bislang als Parkplatz und Bolzplatz genutzt werden. Die Flächen liegen im historisch als Klein Kielstein bezeichneten Bereich im Stadtteil Ravensberg direkt angrenzend an die gleichnamige Kleingartenanlage „Klein Kielstein“.

Der Bolzplatz stellt mit den südlich angrenzenden Kleingärten sowie dem Grünzug rund um den Wasserturm einen wichtigen Freiraum dar, der für die Erholungsvorsorge der innenstadtnahen Westuferstadtteile hohe Bedeutung hat.

 

II. Planerfordernis und Ziel der Planung

Der Stadtteil Ravensberg weist einen erheblichen Fehlbedarf an Sporthallenkapazitäten auf. Gemäß einer Bestandserfassung durch die Immobilienwirtschaft fehlen im Stadtteil rund fünf Sporthallenteile, die sowohl für Schulsport als auch Vereinssport benötigt werden. Dieser Bedarf wird perspektivisch durch den Umbau des Holsteinstadions noch erhöht werden, da die in diesem Zusammenhang entfallende Holsteinhalle ersetzt werden muss.

In einer umfassenden Standortanalyse hat die Immobilienwirtschaft nach Standorten für eine neue Sporthalle gesucht. Ergebnis der Analyse ist, dass eine Vierfeldhalle auf der Fläche des jetzigen Bolzplatzes errichtet werden soll, die sowohl dem RBZ Wirtschaft als auch Vereinen des Stadtteils zur Verfügung gestellt wird. Der vorhandene Bolzplatz soll auf Flächen nördlich der Hebbelschule verlagert werden.

Um Planungsrecht für die Sporthalle zu schaffen, wird ein Bebauungsplan benötigt, der neben der Sporthalle auch ihre Erschließung und die notwendigen Stellplätze umfasst. Für die Sporthalle werden rund 40 Stellplätze benötigt, die entweder auf dem nördlich angrenzenden Parkplatz oder per Stellplatznachweis in der Parkpalette des RBZ Wirtschaft untergebracht werden sollen. Die Sporthalle soll sich städtebaulich in die umgebenden Grünstrukturen einfügen, so dass die Naherholungs- und Freiraumfunktion sowie der vorhandene prägende Baumbestand weitestgehend erhalten bleiben.

 

III. Umweltbericht und Flächennutzungsplan

Es wird ein Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist vorzunehmen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis ist dem Umweltbericht zu entnehmen, der Bestandteil der Planbegründung wird.

Planungsrechtlich handelt es sich um einen unbeplanten Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Eine Bebauung ist derzeit unzulässig und widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungs- und Landschaftsplans. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1039 wird die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

 

IV. Beteiligungsverfahren

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1039 „Sporthalle Klein Kielstein“ wurde am 05.05.2022 (Drucksache Nr. 0295/2022) gefasst. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs.1 BauGB mit Schreiben vom 29.08.2023 an der Bauleitplanung beteiligt. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 11.09.2023 bis zum 22.09.2023 durch Aushang der Planung im Rathaus und im Internet sowie durch die Unterrichtung und Erörterung am 13.09.2023 in einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

Die in den Beteiligungsschritten vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 1 mit einem Behandlungsvorschlag zusammengefasst.

Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungs- und Planungsprozessen nach Artikel 3 Abs.1 UN Kinderrechtskonvention sowie § 47 f Gemeindeordnung S-H zu beteiligen.

Bei dem dargestellten Vorhaben sind Interessen von Kindern und Jugendlichen betroffen. Zu der erforderlichen Verlagerung des Bolzplatzes wurde eine umfangreiche Prüfung für einen Alternativstandort durchgeführt. Im Ergebnis der Prüfung liegt mit dem künftigen Bolzplatz nördlich der Hebbelschule ein Ersatzstandort in zumutbarer Entfernung zum bestehenden Bolzplatz vor. Über diese Standortsuche hat eine vorab-Information von Kindern und Jugendlichen über digitale Kanäle stattgefunden. Der bestehende Bolzplatz bleibt bis zur Bereitstellung des neuen Platzes nutzbar.

Vor Umsetzung von Umbau- bzw. Neubaumaßnahmen auf dem neuen Standort wird durch das Grünflächenamt eine weitere Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt.

 

VI. Beschluss und öffentliche Auslegung

Die Verwaltung schlägt vor, antragsgemäß zu beschließen. Nach Beschlussfassung wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.1039 mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden ortsüblich bekannt gemacht.

 

VII. Finanzcheck

Der Antrag der Verwaltung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den laufenden Haushalt und wirkt sich auch nicht auf den aktuellen Stellenplan aus.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1039. Der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

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Finanzcheck

 

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

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Aufwendungen

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Saldo

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investive Einzahlungen

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investive Auszahlungen

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investives Saldo

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jun 6, 2024 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen