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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0602/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

 1.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt für die Herstellung der Erstligatauglichkeit des Holstein-Stadions bis zu 1 Million Euro kurzfristig aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung zu stellen. 250.000 Euro stehen bei der Investitionsnummer 4240020030 bereit.  Die weiteren Mittel werden wie unter Punkt 2 dargestellt bis zum Beschluss des Nachtragshaushaltes aus den nachfolgenden Teilplänen entnommen.

 

2.    Zugestimmt wird einer überplanmäßigen Ausgabe bis zu einer Höhe 750.000 Euro zur kurzfristigen Herstellung der Erstligatauglichkeit des Holstein-Stadions im Teilplan 424 Investitionsnummer 4240020030 Umbau Holstein-Stadion/Gesamtausbau.

Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe erfolgt vorläufig bis zum Beschluss des Nachtragshaushaltes 2024 über die Investitionsmaßnahmen 4240020025 Ertüchtigung der Sportanlage Kilia-Sportplätze in Höhe von 164.400 Euro, 4240020034 Investive Maßnahmen Sportstättensanierung in Höhe von 85.600 Euro, 4240020045 Wachtürme in Höhe von 200.000 Euro und 5220050005 Städtische Wohnungsgesellschaft in Höhe von 300.000 Euro.

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Sachverhalt/Begründung

 Durch den Aufstieg der KSV Holstein Kiel in die Bundesliga sind kurzfristig u. a. folgende Maßnahme zur Herstellung der Erstligatauglichkeit im städtischen Holstein-Stadion erforderlich:

Erweiterung der Medienplätze und der weiteren Medieninfrastruktur, Anpassung des Flutlichts, Errichtung weiterer rollstuhlgerechter Plätze, Verlagerung und Umbau vom Gästebereich, Bau von Ersatzsitzplätzen, die durch die zusätzlichen Medienarbeitsplätze wegfallen. Für die Gesamtmaßnahme liegt eine erste Kostenschätzung in Höhe von 1,8 Mio. Euro vor. Es ist beabsichtigt diese Maßnahmen kurzfristig umzusetzen, um die Auflagen der DFL für den Spielbetrieb in der Bundesliga zu erfüllen und somit dem Verein die besten Startchancen in der Bundesliga zu schaffen. Die Austragung von Heimspielen außerhalb Kiels ist nicht vorstellbar. Das Land hat ebenfalls eine finanzielle Beteiligung an den Herrichtungskosten in Aussicht gestellt.

Es wird auf die Vorlage 0660/2017 Bezug genommen. In diesem Ratsbeschluss wurden bereits 1.733.400 Euro zur Herstellung der Zweitligatauglichkeit bereitgestellt. Es war beabsichtigt, die Zweitligatauglichkeit und die geforderte Sitzplatzkapazität herzustellen. Insgesamt waren 10,4 Mio. Euro veranschlagt worden. Das Land hatte zugesagt 2/3 der Kosten zu übernehmen, das letzte Drittel sollte je zu Hälfte von Verein und Stadt übernommen werden.

Zum damaligen Zeitpunkt konnte jedoch kein Generalunternehmen gefunden werden, sodass die Baumaßnahme (Errichtung der Osttribüne) nicht durchgeführt werden konnte. Letztendlich ersetzte der Verein die alte Walltribüne durch eine Gerüsttribüne auf eigene Kosten. Eine Beteiligung der Stadt und Land an diesen Kosten konnte nicht realisiert werden.

Die Stadt wird durch diesen Beschluss ihre damals erteilte Zusage nun für die Herstellung der Erstligatauglichkeit erneuern. Das Land hat zugesagt sich ebenfalls an den Kosten zu beteiligen.

Das Land zugesichert, dass den bis zu 1 Mio. Euro für die Erstligatauglichkeit als zusätzliche Investitionsmittel seitens der Kommunalaufsicht zugestimmt werden wird.

Die vom Land und der Stadt in Aussicht gestellten Förderungen in Höhe von weiteren 20 Mio. Euro (Land) und 10 Mio. Euro (Stadt) für den kompletten Neubau stehen weiterhin bereit und werden im Rahmen des Planungsverfahrens für den Neubau des Stadions in die Haushaltsplanungen eingebracht.

Gerwin Stöcken

Stadtrat

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