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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0604/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

  1. Dem beigefügten „Vorabzug Gestaltungsplan Entwurf“ (Vorentwurf) wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der aktuellen Vorentwurfsplanung die Planung zur Aufwertung des Strandes Hasselfelde        fortzuführen und alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen, um die Ausschreibung der Bauleistungen noch 2024 vorbereiten zu    können.

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Ausgehend vom Beschluss (Drs. 0479/2018) der Kieler Ratsversammlung am 5.7.2018 hat das Grünflächenamt nach einer Reihe verschiedener Voruntersuchungen (Drs. 0369/2019 u. Drs. 0313/2020) zunächst ein freiräumliches Entwicklungskonzept (Drs. 0944/2021) erarbeiten lassen, das mittlerweile zu einer Vorentwurfsplanung konkretisiert worden ist. 

Seit dem 09.12.2021 liegt außerdem ein Zuwendungsbescheid für eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ für das Projekt „Landschaftsstrand Hasselfelde“ mit der Bewilligung von insgesamt 3,186 Mio. Euro vor. Gemäß erstem Änderungsbescheid zum Zuwendungsbescheid darf maximal die Hälfte dieser Bundesmittel, also 1,593 Mio. Euro, für die Erneuerung der Spundwand am Nordende des Strandes verwendet werden. Mit der anderen Hälfte der Fördermittel sind weitere Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen am Strand Hasselfelde zu finanzieren und umzusetzen. Der Förderzeitraum läuft am 31.12.2024 aus, kann aber von den Fördergeldgebenden um ein weiteres Jahr verlängert werden.

 Die Erneuerung der Spundwand befindet sich bereits seit November 2023 in Bau und wird durch die Abteilung Ingenieurbau des Tiefbauamtes betreut. Eine Fertigstellung kann voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgen.

 Mit den übrigen Maßnahmen zur Aufwertung des Strandes sind die Büros Bruun & Möllers (Landschaftsarchitektur) und Ramboll (Ingenieurbau), beide aus Hamburg, beauftragt.

 Der von ihnen erarbeitete Vorentwurf sieht vor allem folgende bauliche Maßnahmen im Planungsgebiet am Strand Hasselfelde vor:

-       barrierefreie Geh- und Radwege, die u. a. zu einem „Strand-Balkon“ und einer „Picknick-Plattform“ mit Grillplatz führen,

 -       eine Promenade mit Bänken und Baupflanzungen oberhalb der erneuerten Spundwand,

  -       ein Stein-Deck-Werk zur Sicherung des Strandes gegen Erosion mit Auslass für das Fließgewässer Aalbek und barrierefreier Zuwegung              zum Strand und zum geplanten Bade-Steg,

  -       einen 66 Meter langen und drei Meter breiten Bade-Steg mit Badepodest und Sprungbereich sowie Treppenzugang ins Wasser,

 -       einen Wellenbrecher zur Sicherung des Sandstrandbereiches,

  -    eine barrierefreie Rampe als Wasserzugang für Rollstuhlfahrer*innen direkt vom Sandstrand ins Wasser,

  -       eine „Landschaftskante“ mit Findlingen zur Befestigung einer geplanten Liegewiese (auf bindigem Untergrund) gegen Erosion,

  -       einen Spielbereich mit naturnahen Spiel-Installationen,

  -       einen Sportbereich mit Calisthenic-Geräten und

  -       mehrere Sitzbänke

 

Außerdem beinhaltet die Vorentwurfsplanung Standorte für eine (zunächst temporäre) barrierefreie WC-Anlage, Umkleiden und einen Sanitätscontainer.

 Ein großer Teil dieser Maßnahmen war bereits Inhalt des Entwicklungskonzeptes aus dem Jahr 2021. Einige Vorschläge des Konzeptes wurden nach Prüfung durch die beauftragten Büros jedoch durch solche ersetzt, von denen eine größere Effizienz zu erwarten ist (z. B. Stein-Deck-Werk anstelle von Treibsel-Dünen zum Schutz gegen Erosion).

 Die Planung wurde mit allen betroffenen Ämtern, stätischen Behörden und Betrieben abgestimmt.

 Besonders zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die Abstimmung mit den Kieler Schwimm- und Sportstättenbetrieben (KSSB), die die Betreuung des Badebetriebes am Strand Hasselfelde nach Abschluss der Aufwertungsmaßnahmen übernehmen werden.

 Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Kiel wurde ebenfalls wiederholt in den Planungsprozess einbezogen, und die dabei vorgebrachten Bedürfnisse, fanden in der Planung Berücksichtigung.

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Februar dieses Jahres erhielt die Öffentlichkeit im Rahmen von mehreren Veranstaltungen Gelegenheit zur Mitwirkung bei der Planung. Unter den Mitwirkenden waren neben vielen Bewohner*innen des Stadtteils Dietrichsdorf auch verschiedene Anlieger und Vereine, die den Strand schon heute nutzen.

Besonderen Wert wurde bei der Öffentlichkeitsbeteiligung auf die Zielgruppe der Kinder- und Jugendlichen gelegt und ihre Einbeziehung über eine direkte Ansprache der beiden Dietrichsdorfer Schulen und des Jugendtreffs im Alten Volksbad sichergestellt.

Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Kinder- und Jugendbeteiligung sind auf der Internetseite der Landeshauptstadt Kiel unter  Strand Hasselfelde | Landeshauptstadt Kiel einsehbar.

 

Finanzierung

Alle Maßnahmen, die der Klimafolgenanpassung oder dem Klimaschutz dienen, können bis zu einem Anteil von 90 Prozent mit vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bewilligten Geldern aus dem Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Ein Teil der im Vorentwurf vorgesehenen Maßnahmen ist damit förderfähig. Die Förderfähigkeit wird nach Einreichung Entwurfs und dem Vorliegen einer Kostenberechnung durch die Zuwendungsgebenden geprüft werden.

Nicht durch das Förderprogramm unterstützt werden hingegen die geplanten Einrichtungen der Bade-/Freizeitinfrastruktur und Ausstattungselemente wie z. B. Sanitäranlagen, Anlagen für die Badeaufsicht, Spiel- und Sportgeräte, Bänke oder Abfallbehälter. Ob Teile des BadeSteges sowie der barrierefreie Wasserzugang förderfähig sind, obliegt der Prüfung durch den Fördergeldgeber.

Die geschätzte Gesamtsumme der Kosten für die Umsetzung der im Vorentwurf geplanten Maßnahmen beträgt 3,907 Mio. Euro. Für die Aufwertung des Strandes Hasselfelde stehen nach Abzug der bereits für die Erneuerung der Spundwand bewilligten Fördermittel noch 1,593 Mio. Euro der bewilligten Bundesmittel zur Verfügung. Die restlichen Kosten in Höhe von 2,314 Mio. Euro, darunter vor allem Kosten für den Badebetreib und die Naherholung, sind von der Landeshauptstadt Kiel zu finanzieren.

Zur Finanzierung eines Teils der zahlreichen Maßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen, erhält das Grünflächenamt finanzielle Unterstützung durch Sachgebiet „Barrierefreies Bauen“ im Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation.

Die Finanzierung und Ausgestaltung der Sport- und Spielflächen übernimmt mit 165.000 Euro das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Die sanitären Anlagen werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) zur Verfügung gestellt und sind dort im Budget einzuplanen.

Der für einen ordnungsgemäßen Badebetrieb erforderlichen Sanitätscontainer wird durch die KSSB zur Verfügung gestellt und finanziert.

Weitere Mittel sind im Haushalt des Grünflächenamtes für 2025 entsprechend angemeldet.

 

                              

                              
 

Alke Elisabeth Voß

Stadträtin

 

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Finanzcheck

 

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

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Aufwendungen

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   10.000

Saldo

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           -  

          -  

-  10.000

 

 

 

 

 

 

investive Einzahlungen

380.000

1.194.000

           -  

          -  

               -  

investive Auszahlungen

420.000

3.349.200

     250.000 

          -  

               -  

investives Saldo

  - 40.000  

- 2.155.200  

 -  250.000

          -  

               -  

 

Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel stehen in voller Höhe 420.000 € bei der Investitionsnummer 5510011621 zur Verfügung. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses. 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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