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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0621/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Den neuen Schulbezirken für die jeweils zuständige Schule laut der Abbildung 2 wird zugestimmt. Die neuen Grenzen bilden die Grundlage für die Anmeldung der Erstklässler*innen zum Schuljahr 2025/2026.

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Sachverhalt/Begründung

Einleitung

Gemäß § 24 Abs.1 Schulgesetz Schleswig-Holstein (SchulG) wählen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten „(…) im Rahmen der von der Schulaufsichtsbehörde nach Anhörung des Schulträgers festgesetzten Aufnahmemöglichkeiten aus dem vorhandenen Angebot an Grundschulen (…) aus. Kann die ausgewählte Schule wegen fehlender Aufnahmemöglichkeiten nicht besucht werden, sind die Schülerinnen und Schüler in die zuständige Schule aufzunehmen.“

Nach § 24 Abs. 2 SchulG ist eine Schule des Schulträgers zuständig, in dessen Gebiet die zum Schulbesuch verpflichteten Kinder „(…) ihre Wohnung haben. Sind mehrere Schulen einer Schulart vorhanden, legt der Schulträger mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde die zuständige Schule fest.“

 

Grundsätzlich haben Eltern bzw. Sorgeberechtigte die freie Schulwahl. Diese ist ein hohes Gut, Einschränkungen sollten die Ausnahme darstellen und nur nach den schulgesetzlichen Bestimmungen, wie der gleichmäßigen Auslastung der Schulgebäude oder fehlender Aufnahmemöglichkeiten, notwendig sein. Gleichzeitig hat jedes Grundschulkind einen Rechtsanspruch darauf, in seinem Schuleinzugsbezirk einen Schulplatz zu erhalten. Dies stellt ein Spannungsfeld dar, welchem die Schulträgerin mit einer fundierten Schulentwicklungsplanung begegnet. Zur Umsetzung sind in der Landeshauptstadt Kiel bereits seit Langem zuständige Schulen und Zuständigkeitsbereiche (Schulbezirke) im Grundschulbereich festgelegt, die die Erfassung der schulpflichtigen Kinder gewährleisten, den Eltern Rechtssicherheit geben, dass ihre Kinder möglichst wohnortnah beschult werden können und für die Schulträgerin eine bewährte Planungsgrundlage darstellen.

 

 

 

 

Ausgangslage

Die Ratsversammlung hat mit der Drs. 0805/2019 die Errichtung einer dreizügigen Grundschule im Stadtteil Kiel-Gaarden aufgrund der aufgezeigten Erfordernisse beschlossen. Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) hat die Schule mit Bescheid vom 11.08.2023 genehmigt. Die neue Grundschule wird zum Schuljahr 2025/2026 ihren Betrieb aufnehmen. Gemäß der o. g. schulrechtlichen Bestimmungen muss für die neue Schule ein Schulbezirk festgelegt werden. Dies bedeutet in der Konsequenz auch eine Veränderung der Schullandschaft im umliegenden Stadtgebiet, welche die bestehenden Grundschulen (Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule, Gerhart-Hauptmann-Schule, Fröbelschule) betrifft.

 

Die neuen Schulbezirksgrenzen werden die Grundlage bilden für die Stammlisten des Bürger- und Ordnungsamtes, welche maßgeblich sind, um die zukünftigen Erstklässler*innen zur Anmeldung einzuladen. Sie beinhalten alle Kinder, die in den jeweiligen Schulbezirken bis zum 30.06. das 6. Lebensjahr vollendet haben werden.

 

 

Faktoren für die Anpassung der Schulbezirke

Um zu einer sinnvollen, tragfähigen und möglichst langfristigen Zuordnung zu kommen, werden die zu erwartenden Schüler*innenzahlen (welche sich aus der statistischen Bevölkerungs-prognose ergeben) für die nächsten Jahre unter Berücksichtigung der Zuzüge durch neue Baugebiete und die Kapazitäten der Schulen analysiert und bewertet. Grundlage für die Berechnungen bildet der Statistische Bericht Nr. 291.

Bei der Festlegung eines Schulbezirks ist zu gewährleisten, dass der Schulweg zur zuständigen Schule eine Länge von zwei Kilometern möglichst nicht überschreitet und die Schulwegsicherheit für alle Schüler*innen gewährleistet ist.

Die prognostizierten Schüler*innenzahlen sollen in Einklang mit den räumlichen Gegebenheiten der Schulgebäude stehen.

 

Das Schulamt legt per Erlass eine maximale Klassenstärke von 26 Schüler*innen fest, an gebundenen Ganztagsschulen darf die Klassenstärke maximal 22 betragen. In der Realität wird die rechnerisch größte Klassengröße aber selten erreicht, da beispielsweise Integrations-maßnahmen dazu führen, dass das Schulamt geringere Klassenstärken für die jeweilige Klasse festlegt. In Kiel beträgt die durchschnittliche Klassenfrequenz im Grundschulbereich 22. Dies entspricht auch der durchschnittlichen Klassenfrequenz an den Gaardener Grundschulen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, bei der Planung nicht von maximalen Kapazitäten auszugehen, da auch unterjährig im Schulbezirk zuziehende Schüler*innen einen Schulplatz finden müssen. Auch die Möglichkeit, die Klassenstufen eins und zwei in bis zu drei Jahren zu durchlaufen (flexible Eingangsphase), schafft zusätzlichen Schulplatzbedarf in einer Klasse. Für die Planung geht die Schulträgerin daher von einer Klassenstärke von 22 Schüler*innen aus.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die bisherigen Schulbezirksgrenzen (Abbildung 1)

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Die neuen Schulbezirksgrenzen (Abbildung 2)

 

Unter Berücksichtigung aller zuvor genannten Faktoren und Bedingungen werden die Schulbe-zirksgrenzen wie folgt verändert:

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Bei der Neuschneidung werden folgende Zügigkeiten der einzelnen Schulen zu Grunde gelegt:
 

  • Neue Grundschule Kiel-Gaarden: Dreizügigkeit, im Schuljahr 2025/2026 einmalig Vierzügigkeit, da die Schule aufwächst
  • Hans-Christian-Andersen-Stadtteil-Schule: Vierzügigkeit
  • Fröbelschule: Dreizügigkeit (bleibt auch bei der Zusammenlegung der Schulen am Brook bestehen, vgl. Drs. 0089/2024, Schulentwicklungsplanung Gaarden)
  • Gerhart-Hauptmann-Schule: Vierzügigkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wohnadressen und Neubau Gaarden (Abbildung 3)

 

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Zu den Bedenken der Schulleiterin der Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule nimmt das Amt für Schulen wie folgt Stellung:

Die Lage der Schule orientiert sich bei der Schneidung stets an den zu erwartenden Schüler*innenzahlen und der Auslastung der Schulgebäude und nicht an der Lage im Bezirk. Das erklärt sich daraus, dass die Anzahl schulpflichtiger Kinder zwischen Bereichen mit vielen Wohnungen oder mit Einfamilienhäusern, zwischen Bereichen mit eher jüngeren oder älteren Bewohner*innen, bis hin zu nicht besiedelten Bereichen wie Gewerbegebieten und Kleingartenanlagen sehr unterschiedlich ausfällt. Beispielsweise erstreckt sich der Einzugsbereich der vierzügigen Gerhart-Hauptmann-Schule über ein deutlich größeres Gebiet, als die ebenfalls vierzügige Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule. Daher liegt die zuständige Schule nicht immer mittig im Schulbezirk, was zunächst etwas unverständlich erscheinen mag. Gerade aufgrund dieser Zuordnung wird jedoch sehr wahrscheinlich erreicht, dass alle Schulen im nächsten Schuljahr nicht mehr Anmeldungen erhalten werden, als sie aufnehmen könnten. Verwirrungen sind eher unwahrscheinlich, da die Eltern entsprechend der Zuständigkeit angeschrieben werden.

Die Verwaltung wird die Zuordnung der Schulbezirke in regelmäßigen Abständen überprüfen und bei Bedarf anpassen.

 

 

 

 

 

Radius 1,3 km rund um die jeweilige Schule (Abbildung 4)

 

Die Schulweglänge für alle betroffenen Kinder bleibt im angestrebten Rahmen.

Die Schulwegsicherung erfolgt verfahrensgemäß nach der Beschlussfassung in Abstimmung mit der jeweiligen Schule und dem Schulischen Mobilitätsmanagement des Tiefbauamtes.

 

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Das Verfahren wurde in enger Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht durchgeführt.

Die betroffenen Schulen, der Kreiselternbeirat, die Kreisschüler*innenvertretung sowie die Ortsbeiräte (OBR) Gaarden und Ellerbek-Wellingdorf wurden informiert. Der vorrangig betroffene OBR Gaarden wurde formal angehört und hat der geplanten Neuschneidung zugestimmt.

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jun 6, 2024 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

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Jun 13, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen