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Antrag der Verwaltung - 0623/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer dreizügigen Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe als offene Ganztagsschule im Stadtteil Gaarden
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Schulen
- Auswirkungen:
- Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Jun 6, 2024
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Jun 6, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jun 13, 2024
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Antrag
- Die nach § 58 Abs. 1 SchulG erforderliche Genehmigung des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) zur Errichtung einer neuen dreizügigen Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe als offene Ganztagsschule in Gaarden wird zum Schuljahresbeginn 2025/2026 beantragt.
- Im Gebäude der ehemaligen Fridtjof-Nansen-Schule (FNS) soll eine dreizügige Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe auf der Grundlage des entsprechenden Raumprogramms errichtet werden, so dass die Inbetriebnahme der Schule unter Berücksichtigung der Bedarfe der zukünftigen Nutzer*innen in einem aufwachsenden System zum Schuljahresbeginn 2025/2026 starten kann.
- Die dafür erforderlichen Planungsschritte sind umzusetzen:
3.1 Schulbudget
Die Verwaltung wird beauftragt, das ab dem Schuljahr 2025/2026 benötigte Schulbudget im Rahmen der Haushaltsplanung zu beantragen. Die Einrichtung des Schulbudgets steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
3.2 Schulsekretariat
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens zu beantragen. Die Einrichtung der Planstellen steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
3.3 Schulsozialarbeit
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens zu beantragen. Die Einrichtung der Planstellen steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
3.4 Schulhausmeister
Hinsichtlich der Besetzung der Hausmeisterstelle entsteht kein Handlungsbedarf, da bereits ein Hausmeister standortbezogen eingestellt ist.
3.5 Sanierungsmaßnahmen
Für den künftigen Schulbetrieb notwendige Sanierungsmaßnahmen sind zu planen und umzusetzen:
- Maßnahmen der Bauunterhaltung im gesamten Schulgebäude (laufend)
- Fachraumsanierungen: Lehrküche (Umsetzung in 2026)
- Mensaküche: Umrüstung auf das Cook- and Chill-System (Umsetzung in 2025)
- Ausbau der digitalen Infrastruktur (Umsetzung in 2024)
- Teilung der Coventryhalle in zwei Sportfelder (schnellstmöglich)
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
3.6 Ausstattungsmaßnahmen
Für den künftigen Schulbetrieb notwendige Ausstattungsmaßnahmen sind zu planen und umzusetzen:
- Ergänzung/Erneuerung der Fachraumausstattung (Umsetzung ab 2024ff)
- Ergänzung/Erneuerung der Klassenraumausstattung (Umsetzung ab 2024ff)
- Erneuerung der Mensaausstattung (Umsetzung 2025)
- Ausstattung der Unterrichtsräume mit digitaler Präsentationstechnik (Umsetzung ab 2024ff)
- Ausstattung des Verwaltungstraktes (Umsetzung in 2025)
- Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln, Verbrauchsmitteln (Umsetzung in 2025ff)
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
3.7 Offener Ganztag
Für die Trägerschaft des Ganztagesbetriebes muss die Durchführung eines Vergabeverfahrens geplant und umgesetzt werden, so dass der Ganztagsbetrieb zum Schuljahr 2025/2026 starten kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel für die Förderung des Ganztagsbetriebs in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen.
Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
3.8 Schulverpflegung
Es muss eine Vergabe der Mittags- und Zwischenverpflegung an einen geeigneten Caterer zum geplanten Schulstart 2025/2026 erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel für die Förderung des Schulessens in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen.
Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
3.9 Schulweg
Es ist ein Konzept für einen sicheren Schulweg zu erarbeiten und umzusetzen.
Sachverhalt/Begründung
In der Geschäftlichen Mitteilung Schulentwicklungsplanung Gaarden (Drs. 0089/2024) wurde das Erfordernis der Errichtung einer weiteren Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe im Stadtteil Gaarden ausführlich dargestellt.
Das bestehende Gebäude der ehemaligen FNS liegt im Stadtteil Gaarden, ist gut erreichbar und sehr gut geeignet, um eine dreizügige Gemeinschaftsschule in Betrieb zu nehmen.
Mit Errichtung dieser neuen Gemeinschaftsschule wäre es möglich, den räumlichen Fehlbedarf der Gemeinschaftsschule am Brook durch Verlagerung eines Zuges an die neue Schule abzubauen. Da das Gebäude der FNS Platz für drei Züge bietet, wäre die Schaffung zweier zusätzlicher Gemeinschaftsschulzüge, die der Stadtteil dringend benötigt, möglich.
Somit könnten ausreichende Schulplätze im Sek-I-Bereich auf dem Kieler Ostufer bei steigenden Schüler*innenzahlen sichergestellt werden.
Erläuterung der notwendigen Handlungsschritte
Gemäß § 10 Abs. 1 SchulG wird die Schule zunächst eine formale Bezeichnung führen, in der die Schulart, der Schulträger und die Gemeinde, in der sich die Schule befindet, anzugeben sind.
Die Schulgemeinschaft kann zu einem späteren Zeitpunkt einen Schulnamen festlegen und gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 23 SchulG durch die Schulkonferenz vorschlagen.
Die neue Gemeinschaftsschule wird sukzessive aufwachsen. In Zusammenarbeit mit der Schulaufsichtsbehörde und der LHK als Schulträgerin wurde geplant, dass das Gebäude bereits ab dem Schuljahr 2024/2025 als zweiter Standort für Klassen der Gemeinschaftsschule am Brook zur Verfügung stehen soll. Es ist geplant, eine fünfte Klasse sowie DaZ-Basiskurse, zwei Projektklassen und bspw. eine Rückläuferklasse im Rahmen der geltenden Regularien zu beschulen. Ab dem Schuljahr 2025/2026 kommen drei weitere fünfte Klassen hinzu. Im Verlauf der folgenden Schuljahre wird die Schule so sukzessive aufwachsen.
Das Anmeldeverfahren für die neue Schule, welches zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2024/2025 stattfindet, soll über die Gemeinschaftsschule am Brook erfolgen, da zu diesem Zeitpunkt die neue Gemeinschaftsschule noch nicht in Betrieb ist. Die Schulträgerin prüft, ob das Anmeldeverfahren bereits im Gebäude der neuen Schule durchgeführt werden kann, um frühzeitig eine Identität der künftigen Schüler*innen mit ihrer Schule zu erreichen.
3.1 Schulbudget
Der neuen Gemeinschaftsschule steht als eigenständiger Schule ein entsprechendes Schulbudget zu, welches standdardgemäß berechnet wird.
3.2 Schulsekretariat
Die Verwaltung wird gemäß der Drs. 0163/2018 „Arbeitszeitbemessung für Schulsekre-tär*innen“ die Besetzung des Schulsekretariates ab dem Schuljahr 2025/2026 planen.
Der Stellenplanantrag wurde zum 01.05.2025 gestellt, da vor Start des Schulbetriebs umfangreiche organisatorische Maßnahmen zu planen und umzusetzen sind.
3.3 Schulsozialarbeit
Die Verwaltung wird gemäß der festgelegten Regelungen die Stelle/n für die Schulsozialarbeit ab Schuljahresbeginn 2025/2026 planen.
3.4 Schulhausmeister
Siehe Antrag
3.5 Sanierungsmaßnahmen
Notwendige Sanierungsmaßnahmen für den künftigen Schulbetrieb wurden verwaltungsintern abgestimmt und sollen, da die Schule wie oben dargestellt langsam aufwächst, entsprechend in einem längerfristigen Zeitraum umgesetzt werden:
- Maßnahmen der Bauunterhaltung
Grundsätzlich müssen alle Räume einmal aus Sicht der Bauunterhaltung überprüft und ggf. erforderliche Maßnahmen umgesetzt werden. Da das Gebäude bisher durchgängig genutzt wurde und die erforderliche Bauunterhaltung laufend stattfindet, sollten hier lediglich kleinere Aufwertungen notwendig sein. Zusätzliche Haushaltsmittel sind zunächst nicht erforderlich.
- Fachraumsanierungen
Im Bereich der Fachräume ist es notwendig, die nach den Raumstandards erforderlichen Anforderungen sicherzustellen. Für den Schulstart im Schuljahr 2025/2026 sind die vorhandenen Fachräume auskömmlich. Es stehen zwei naturwissenschaftliche Fachräume, ein Kunstraum, ein Musikraum, ein PC-Raum, zwei Werkräume und eine Lehrküche zur Verfügung.
Notwendige Sanierungsmaßnahmen werden sukzessive durchgeführt.
- Mensaküche
Die Mensaküche muss bis zum Schulstart auf das Cook and Chill System umgerüstet werden.
- Ausbau der digitalen Infrastruktur
Eine strukturierte und zukunftssichere Infrastruktur (anwendungsneutrale Verkabelung, Strom, LAN und WLAN) wird bis zum Sommer 2025 aufgebaut.
- Teilung der Coventryhalle in zwei Sportfelder
Um die erforderlichen Sporthallenflächen zur Verfügung zu stellen, muss die Hallenbelegung einmal mit den umliegenden Schulen abgestimmt und ggf. angepasst werden. Für die neu entstehende Schule werden nach den Sporthallenstandards ca. 1,5 Hallenteile benötigt. Im Umkreis stehen die Hein-Dahlinger-Halle mit drei Hallenteilen, die Coventry-Halle mit derzeit einem Hallenteil und die Gdynia-Halle mit drei Hallenteilen für das RBZ Technik (Bedarf drei Hallenteile), das Hans-Geiger-Gymnasium (Bedarf drei Hallenteile) und die neue Gemeinschaftsschule (Bedarf 1,5 Hallenteile) zur Verfügung. Es stünden demnach 7 vorhandene Hallenteile 7,5 Hallenteilen an Bedarf gegenüber.
Da die Coventryhalle von ihrer Grundfläche mindestend Platz für zwei Hallenteile bietet, wurde bereits im Jahr 2021 die Teilung der Halle in zwei Sportfelder beauftragt. Aktuell wird die Umsetzbarkeit geprüft. Wenn diese Teilung umgesetzt ist, stehen insgesamt 8 Hallenteile am Standort zur Verfügung, welche dann für alle umliegenden Schulen ausreichend Sporthallenkapazitäten bieten.
3.6 Ausstattungsmaßnahmen
- Ergänzung/Erneuerung der Fachraumausstattung (Umsetzung ab 2024ff)
Alle o. g. Fachräume müssen hinsichtlich ihrer Ausstattung geprüft und ggf. ergänzt bzw. erneuert werden. Diese Maßnahmen sollen 2024 stattfinden, da das Schulgebäude bereits als zweiter Standort der Gemeinschaftsschule am Brook genutzt werden soll und Fachunterricht erteilt wird.
- Ergänzung/Erneuerung der Klassenraumausstattung (Umsetzung ab 2024ff)
Im Bereich der Klassenäume soll das Mobiliar sukzessive erneuert und ergänzt werden, um moderne, zeitgemäße Pädagogik zu ermöglichen. Der Schwerpunkt soll hier auf flexibles, multifunktional nutzbares Mobiliar gelegt werden, um verschiende Lehr-, Lern- und Ganztagssituationen, von der Wissensvermittlung, über individuelles Arbeiten, Gruppenarbeit, Kommunikation, Präsentation und Weiteres in den Räumen umsetzen zu können.
- Erneuerung der Mensaausstattung (Umsetzung 2025)
Ebenfalls soll die Mensa zum Schulstart neu ausgestattet werden, damit sie neben der Einnahme des Mittagessens zum Verweilen einlädt, eine hohe Aufenthaltsqualität und ebenfalls multifunktionale Nutzungoptionen bietet. Im Schuljahr 2024/2025 sollen die Schüler*innen übergangsweise noch in der Mensa der Gemeinschaftsschule am Brook Mittag essen.
- Ausstattung der Unterrichtsräume mit digitaler Präsentationstechnik (Umsetzung ab 2024ff)
Vorgesehen ist eine Ausstattung aller pädagogisch genutzten Räume mit Präsentations- technik in Form von interaktiven Displays.
- Ausstattung des Verwaltungstraktes (Umsetzung in 2025)
Zum Schuljahresbeginn müssen auch aller erforderlichen Verwaltungsräume und das Lehrer*innenzimmer neu ausgestattet werden. Hierbei handelt es sich i. d. R. um klassische Büro- und Arbeitsplatzausstattung.
- Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln, Verbrauchsmitteln (Umsetzung in 2025ff)
Alle Schulräume müssen mit den notwendigen Verbrauchsmaterialien sowie Lehr- und Lernmitteln grundausgestattet werden.
3.7 Offener Ganztag
Die Schule wird in der Schulform einer offenen Ganztagsschule betrieben werden, siehe § 6 Abs. 1 und 2 SchulG. Hierfür ist es erforderlich, ein Vergabeverfahren zur Übernahme der Trägerschaft durchzuführen. Dieses wird nach den Herbstferien 2024 starten.
3.8 Schulessen
Bei der stadtweit geplanten Neuvergabe der Schulverpflegung 2025 wird die Mensaküche der neuen Gemeinschaftsschule als Austeilküche entsprechend berücksichtigt.
3.9 Schulwegsicherheit
Die Schulwegsicherung erfolgt verfahrensgemäß nach der Beschlussfassung in Zusammenarbeit mit dem Schulischen Mobilitätsmanagement des Tiefbauamtes.
Ausblick
Mit der Errichtung einer neuen Gemeinschaftsschule in Gaarden werden zwei dringend benötigte zusätzliche Gemeinschaftsschulzüge geschaffen und räumliche Fehlbedarfe an den bestehenden Schulen abgebaut. Damit wird das schulgesetzlich verankerte, oberste Ziel der Schulentwicklungsplanung, Beschulung in hoher Qualität bei optimaler Auslastung der vorhandenen Schulgebäude sicherzustellen, erreicht.
Dies ist rein organisatorisch in vergleichsweise kurzer Zeit, ohne aufwändige und teure Neu- und Umbauten möglich. Überall dort, wo es ohne Nachteil und Schaden möglich ist, Entscheidungen auf die Zeit nach der Inbetriebnahme zu verschieben, wie bspw. Ausstattung und kleinere bauliche Aufwertungen bzw. Raumnutzungsänderungen, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, um die neue Schulgemeinschaft zu beteiligen und somit die Identifikation zu fördern.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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