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Antrag der Verwaltung - 0628/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Organisatorische Verbindung der Gemeinschaftsschule am Brook und der Fröbelschule
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Schulen
- Auswirkungen:
- Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Jun 6, 2024
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Jun 6, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jun 13, 2024
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Antrag
- Die nach § 60 Abs. 1 SchulG erforderliche Genehmigung der organisatorischen Verbindung der Gemeinschaftsschule am Brook und der Fröbelschule des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) wird zum Schuljahresbeginn 2025/2026 beantragt.
- Die Gemeinschaftsschule am Brook und die Fröbelschule sollen als neue zweizügige Gemeinschaftsschule (ohne Oberstufe) mit dreizügigem Grundschulteil als offene Ganztagsschule zusammengefasst werden.
- Für die Inbetriebnahme dieser neuen Schule sind die erforderlichen Voraussetzungen auf der Grundlage des entsprechenden Raumprogramms und weiterer festgelegter Standards zu schaffen, so dass die Inbetriebnahme der neuen Schule zum Schuljahresbeginn 2025/2026 erfolgen kann:
- Schulbudget
Die Verwaltung wird beauftragt, das ab dem Schuljahr 2025/2026 benötigte Schulbudget im Rahmen der Haushaltsplanung zu beantragen.
Damit das Zusammenwachsen gut gelingen kann, sind Maßnahmen der inneren Schulentwicklungsplanung erforderlich. Hierfür soll das Schulbudget in den Haushaltsjahren 2025, 2026 und 2027 um jeweils 5.000,00 € aufgestockt werden.
Die Einrichtung des Schulbudgets steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
- Schulsekretariat
Das Schulsekretariat ist gemäß der Drs. 0163/2018 „Arbeitszeitbemessung für Schulsekretär*innen“ zu besetzen. Zusätzliche Planstellen sind nicht erforderlich.
- Schulsozialarbeit
Die erforderlichen Planstellen für die Schulsozialarbeit sind bereits besetzt. Die organisatorische Verbindung der beiden Schulen führt zu keiner Veränderung der Ausstattung mit Schulsozialarbeit.
- Schulhausmeister
Die erforderlichen Planstellen für den/die Hausmeister sind entsprechend zu besetzen.
- Anpassung Flächennutzungsplan/Sanierungsmaßnahmen
Die für den künftigen Schulbetrieb notwendige Raumplanung ist vorzunehmen, ein sich evtl. daraus ergebender Umbau- und Sanierungsbedarf muss zeitnah konkretisiert, geplant und umgesetzt werden.
Die bestehende Lehrküche soll 2025 umfänglich saniert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
- Ausstattungsmaßnahmen
Für den künftigen Schulbetrieb notwendige Ausstattungsmaßnahmen der Klassen- und Unterrichtsräume unter Berücksichtigung des pädagogischen Konzeptes sowie des Medienkonzeptes sind entsprechend zu planen und umzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
- Offener Ganztag
Die Trägerschaft des Ganztagsbetriebes ist so zu planen und umzusetzen, so dass der Ganztagsbetrieb zum Schuljahr 2025/2026 mit nur einem Träger für die neue Schule starten kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel für die Förderung des Ganztagsbetriebs in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
- Schulverpflegung
Die Vergabe der Mittags- und Zwischenverpflegung an einen geeigneten Caterer ist zum geplanten Schulstart 2025/2026 durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel für die Förderung des Schulessens in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
Sachverhalt/Begründung
In der Geschäftlichen Mitteilung Schulentwicklungsplanung Gaarden (Drs. 0089/2024) wurden die Vorteile einer organisatorischen Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule am Brook und der Fröbelschule und damit die Neugründung einer neuen Schule im Stadtteil Gaarden ausführlich dargestellt.
Die Attraktivität des Schulstandortes wird dadurch gesteigert, da die Schüler*innen die Möglichkeit haben, vom Beginn bis zum Ende ihrer Schulzeit an einer Schule zu lernen und somit Beziehungsabbrüche vermieden werden können.
Bestehende Doppelstrukturen können abgebaut werden, positive Synergieeffekte im Bereich der pädagogischen und organisatorischen Arbeit entstehen und effektivere Raumnutzungen sind möglich. Die vorhandenen räumlichen Fehlbedarfe an beiden Schulen können abgebaut werden, nicht zuletzt durch die Verlagerung eines Zuges der Gemeinschaftsschule am Brook an die neue Gemeinschaftsschule Gaarden. Beide Schulen befinden sich in einem Gebäude.
Daher sollen die beiden Schulen im Sinne des § 60 Abs. 1 + Abs. 4 SchulG zu einer neuen Schule organisatorisch verbunden werden.
Erläuterung der notwendigen Handlungsschritte
Gemäß § 10 Abs. 1 SchulG wird die neue Schule zunächst eine Bezeichnung führen, in der die Schulart, der Schulträger und die Gemeinde, in der sich die Schule befindet, anzugeben sind. Die Schulgemeinschaft kann zu einem späteren Zeitpunkt einen Schulnamen festlegen und gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 23 SchulG durch die Schulkonferenz vorschlagen.
Beide Schulkonferenzen wurden gemäß § 63 Abs. 2 SchulG angehört und haben Stellung-nahmen zum Zusammenschluss der Schulen abgegeben:
Die Fröbelschule sowie die Gemeinschaftsschule am Brook befürworten einen Zusammenschluss der beiden Schulen. Die inhaltlichen Anforderungen werden sorgfältig geprüft und soweit möglich berücksichtigt.
Das Amt für Schulen kann den Wunsch der Gemeinschaftsschule am Brook nachvollziehen, die Dreizügigkeit in der Sekundarstufe dauerhaft zu erhalten, insbesondere, da dann noch mehr Schüler*innen der Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe an „ihrer“ Schule ermöglichen würde. Gleichzeitg kann diese Festlegung so verbindlich nicht erfolgen, da die Raumkapazitäten des Schulgebäudes hierfür nicht ausreichen. Ein Ziel der Zusammenlegung ist der Abbau der vorhandenen räumlichen Fehlbedarfe, um die Lern- und Lehrbedingungen an der Schule weiter zu verbessern, was nur gelingen kann, wenn die Klassenzahl durch die Reduzierung um einen Zug in der Sekundarstufe verringert wird.
Die Schulträgerin begrüßt jedoch die Bereitschaft der Schule, bei Bedarf mehr Klassen zu bilden und wird diese Option im Rahmen von Schulentwicklungsplanung stets mitdenken .
- Schulbudget
Das Schulbudget muss entsprechend für eine Gemeinschaftssschule mit Grundschulteil angepasst werden. Um das Zusammenwachsen der beiden Schulgemeinschaften zu fördern, sind innere Schulentwicklungsplanungen notwendig, wie bspw. die zusätzliche Durchführung von Schulentwicklungstagen, besondere Projekte etc. Dafür sollen in den Jahren 2025 bis 2027 jeweils 5.000,00 € zusätzlich für den Egebnishaushalt des Schulbudgets zur Verfügung gestellt werden.
- Schulsekretariat
Die Verwaltung wird gemäß der Drs. 0163/2018 „Arbeitszeitbemessung für Schulsekre-tär*innen“ die Besetzung des Schulsekretariates ab dem Schuljahr 2025/2026 planen.
Neue Planstellenanträge sind nicht erforderlich, da die Schulsekretariate beider Schulen entsprechend besetzt sind und zunächst eine Weiterbeschäftigung mit gleicher Stundenzahl geplant ist.
- Schulsozialarbeit
Die Verwaltung hat gemäß der festgelegten Regelungen die Stelle/n für die Schulsozialarbeit beplant. Eine Veränderung der vorhandenen Planstellen ist vorerst nicht erforderlich.
- Schulhausmeister
Hinsichtlich der Besetzung der Hausmeisterstelle entsteht ebenfalls kein Handlungsbedarf, da bereits ein Hausmeister standortbezogen eingestellt ist.
- Anpassung Flächennutzungsplan/Sanierungsmaßnahmen
Das Flächennutzungskonzept, welches bei einer Zusammenlegung gemäß der Raumprogrammstandards anzuwenden ist, wurde mit der zukünftigen Schulleitung abgestimmt und angepasst. Zum jetzigen Stand sind keine baulichen Veränderungen geplant.
Lediglich eine umfängliche Fachraumsanierung der vorhandenen Lehrküche soll im Jahr 2025 durchgeführt werden, diese ist verwaltungsintern abgestimmt.
- Ausstattungsmaßnahmen
Da bereits alle Schulräume mit Mobiliar ausgestattet sind, werden nur kleinere Anpassungs- und Ergänzungsmaßnahmen notwendig.
Grundsätzlich ist eine sukzessive bedarfsgerechte Ergänzung/Erneuerung der Ausstattung von Unterrichst- und Verwaltungsräumen geplant, um moderne, zeitgemäße Pädagogik zu ermöglichen. Der Schwerpunkt soll hier auf flexibles, multifunktional nutzbares Mobiliar gelegt werden, um verschiende Lehr-, Lern- und Ganztagssituationen, von der Wissensvermittlung, über individuelles Arbeiten, Gruppenarbeit, Kommunikation, Präsentation und Weiteres in den Räumen umsetzen zu können.
- Offener Ganztag
Die Schule soll weiterhin in der Schulform einer offenen Ganztagsschule betrieben werden, siehe § 6 Abs. 1 und 2 SchulG. Bisher sind für die Durchführung des Ganztagsberiebes zwei Träger der Jugendhilfe eingesetzt. Ziel der Verwaltung ist es, die gesamte Trägerschaft an einen Träger zu vergeben, um eine einheitliche, aufeinander abgestimmte Durchführung des Ganztagsberiebes zu gewährleisten. Die Voraussetzung dafür wird derzeit geprüft, so dass die konkrete Umsetzung rechtzeitig starten kann.
- Schulverpflegung
Bei der stadtweit geplanten Neuvergabe der Schulverpflegung 2025 wird die Mensaküche der neuen Gemeinschaftsschule als Austeilküche weiterhin entsprechend berücksichtigt.
Ausblick
Mit der Zusammenlegung der Gemeinschaftsschule am Brook und der Fröbelschule wird eine Gemeinschaftsschule mit Grundschulteil im Stadtteil Gaarden geschaffen, welche als eine Art Schulcampus die Möglichkeit bietet, die gesamte Schullaufbahn dort zu absolvieren. Räumliche Fehlbedarfe der bestehenden Schulen können abgebaut und damit das schulgesetzlich verankerte, oberste Ziel der Schulentwicklungsplanung, Beschulung in hoher Qualität bei optimaler Auslastung der vorhandenen Schulgebäude sicherzustellen, erreicht werden.
Dies ist rein organisatorisch, ohne aufwändige und teure Neu- und Umbauten möglich.
Grundsätzlich wird seitens der Landeshauptstadt Kiel als Schulträgerin angestrebt, alle Schüler*innen in festen Schulgebäuden zu unterrichten. Vor dem Hintergrund sich schnell ändernder Bedarfe durch eine dynamische Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar absehbar, wann die vorhandenen Container an den Schulstandorten wieder abgebaut werden können.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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170,8 kB
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2
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213,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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55,2 kB
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