Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0639/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Masterplan Berufliche Bildung in Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Schulen
- Auswirkungen:
- Drucksache hat keine Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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Jun 6, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Jun 13, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Anlass
Diese Geschäftliche Mitteilung hat das Ziel, die Kieler Selbstverwaltung über den Masterplan des Landes Schleswig-Holstein sowie den aktuellen Stand der Planungen des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung (SHIBB) sowie deren Auswirkungen für Kiel zu informieren.
Die Landesregierung hat das SHIBB auf Grundlage des Koalitionsvertrages vom 22.06.2022 mit der Erarbeitung einer landesweiten Schulentwicklungsplanung für die Berufliche Bildung (Masterplan) beauftragt. Die in diesem Rahmen erarbeiteten Ergebnisse sollen nach den Planungen des Landes bereits teilweise im Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden.
Der genaue Zeitplan des SHIBB kann der Anlage 1 entnommen werden.
Hintergrund für den Bedarf einer landesweiten Schulentwicklungsplanung im Bereich der beruflichen Bildung sind zum einen der demografische Wandel (Prognos-Gutachten) und zum anderen der seit Jahren verstärkte Wunsch der jungen Generation zu studieren, so dass immer weniger Jugendliche ein Interesse haben, eine duale Ausbildung zu beginnen. Die Auswirkungen machen sich in der Wirtschaft deutlich bemerkbar. Dies zeigt sich in den regelmäßigen Berichten der Innungen und Kammern, aus denen ersichtlich wird, dass viele Ausbildungsplätze seit Jahren nicht zum Ausbildungsstart besetzt werden konnten.
Die rückläufigen Ausbildungszahlen der letzten Jahre wirken sich – nach den Auswertungen des SHIBB - in Schleswig-Holstein aktuell dahingehend aus, dass die berufsbildenden Schulen zunehmend Probleme haben, den Berufsschulunterricht bei kleiner werdenden Klassen auskömmlich durchzuführen. Das vorrangige Ziel des Masterplans ist es daher, zukünftig auskömmliche Klassen landesweit vorzuhalten und dabei alle Berufsschulen zu erhalten. Dies erfordert aus Sicht des SHIBB eine Umverteilung einiger Ausbildungsberufe.
Erster Entwurf Masterplan
Der erste Gesamtentwurf des Masterplanes für die Landeshauptstadt Kiel wurde vom SHIBB im Januar 2024 veröffentlicht und im Anschluss gemeinsam mit den bildungspolitischen Sprecherinnen, dem Amt für Schulen und dem SHIBB diskutiert. Der erste Entwurf ergab zunächst folgende Veränderungen für die drei nachstehenden Kieler RBZ:
Es erfolgten weitere Gespräche mit dem SHIBB, in denen die unterschiedlichen Argumente ausgetauscht und abgewogen wurden.
Im Ergebnis sind viele Argumente der Landeshauptstadt Kiel in den zweiten Entwurf des Masterplans (März 2024) eingeflossen, so dass folgende einvernehmliche Ergebnisse erzielt wurden:
- Für die Ausbildungsberufe Kauffrau/mann für Digitalisierungsmanagement und Kauffrau/-mann für IT-System-Management wird eine Bezirksfachklasse (BFK) am RBZ Wirtschaft eingerichtet.
- Der Beruf Metallbauer*in wird als Basisberuf eingruppiert und wird weiter am RBZ Technik ausgebildet.
- Der Beruf Hauswirtschafter*in wird vom RBZ am Schützenpark nach Neumünster abgegeben.
Zweiter Entwurf Masterplan
Allerdings ist mit dem zweiten Entwurf des Masterplanes eine für die Landeshauptstadt Kiel wesentliche Veränderung bekanntgegeben worden, die im Laufe der Gespräche und auch im Vorfeld nicht durch das SHIBB kommuniziert wurde.
Im ersten Entwurf des Masterplans wurde durch das SHIBB angekündigt, dass sich der Ausbildungsberuf der Bäcker*innen als Bezirksfachklasse landesweit auf drei Standorte konzentrieren soll, nämlich auf Flensburg, Kiel und Lübeck.
Der zweite Entwurf des Masterplans hebt diese Entscheidung nun dahingehend auf, dass der Ausbildungsberuf der Bäcker*in zukünftig nur noch während des ersten Ausbildungsjahres am RBZ am Schützenpark beschult werden soll. Für das zweite und dritte Ausbildungsjahr sollen Bezirksfachklassen in Flensburg, Lübeck und Elmshorn gebildet werden.
Die Landeshauptstadt Kiel bedauert diese Entscheidung sehr und kann diese unvermittelte Ankündigung des SHIBB und die beabsichtigte Zersplitterung der dreijährigen Ausbildung nicht nachvollziehen.
Die Schulleitung des RBZ am Schützenpark, Frau Propf, hat sich daher am 14.03.2024 mit einem Schreiben an das SHIBB gewandt, in dem sie ausführlich die Gründe darlegt, warum die gesamte Ausbildung am RBZ am Schützenpark bleiben muss (siehe Anlage 2).
Auch der Landesinnungsverband des Bäckerhandwerks Schleswig-Holstein hat - nachdem der zweite Entwurf des SHIBB bekanntgegeben wurde - sich ausdrücklich gegen diese Entscheidung positioniert und am 26.03.2024 Ministerin Prien angeschrieben
(siehe Anlage 3).
Gleiches gilt für die Schulleitungen der vom Vorschlag des SHIBB ebenso betroffenen Schulen in Lübeck, Flensburg und Elmshorn, die diesen Vorschlag des SHIBB nicht begrüßen. Eine Antwort des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur lag bei Redaktionsschluss nicht vor.
Die Experten des Bäckereihandwerks sind sich einig, dass sich die Zahl der Auszubildenden Bäcker*innen in Kiel drastisch reduzieren wird, wenn die Schüler*innen ab dem 2. Ausbildungsjahr in Lübeck, Elmshorn oder Flensburg beschult werden müssen. (Die Auszubildenden sind in der Regel noch nicht volljährig und wenig mobil, so dass davon auszugehen ist, dass dieser Ausbildungsberuf stark an Attraktivität verlieren wird und viele junge Menschen sich aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen nicht für diesen Ausbildungsberuf entscheiden werden und sich umorientieren. Die Fahrtzeit mit dem ÖPNV aus Kiel zu den anderen Standorten beträgt mindestens eine Stunde, es ist keine Internatsunterbringung möglich, da es sich um keine Landesberufsschulen handelt.)
Für die Landeshauptstadt Kiel als Schulträgerin hätte ein Festhalten des SHIBB an dieser Entscheidung ebenso folgenschwere Auswirkungen.
Die hohen Investitionskosten in die Ausstattung des RBZ am Schützenpark für den Ausbildungsberuf der Bäcker*innen in Höhe von rd. 500.000,00 Euro wurden bei der energetischen Fachraumsanierung des Gebäudes in den Jahren 2018/2019 im Vertrauen auf den Fortbestand der Bäcker*innen-Ausbildung getätigt.
Mit dem Wegbrechen des bisherigen dreijährigen Ausbildungsganges ab dem Schuljahr 2025/2026 würde dann eine Fläche von ca. 370 qm und einem Ausstattungsvolumen von rd. einer halben Million Euro für die Beschulung von zukünftig nur noch neun Schüler*innen im 1. Ausbildungsjahr vorgehalten. In den vergangenen Jahren waren es regelmäßig 27 Schüler*innen in drei Ausbildungsjahren.
Die Auswirkungen auf das Kieler Bäcker*innenhandwerk werden gravierend sein, der wirtschaftliche Schaden für die Landeshauptstadt Kiel wäre immens.
Es ist ein weiteres Gespräch unter Beteiligung des Oberbürgermeisters, der Bürgermeisterin, der Bäckerinnung im Juni 2024 mit dem SHIBB geplant, mit dem Ziel, diese Entscheidung zu revidieren.
Die finale Fassung des Masterplans wird im SHIBB-Kuratorium am 12.07.2024 beraten und durch dieses Gremium beschlossen. Die Umsetzung des Masterplans soll nach dem Zeitplan des SHIBB mit dem Schuljahr 2024/25 starten und bis ca. 2030 abgeschlossen sein.
Bürgermeisterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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491 kB
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2
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465,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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405,8 kB
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