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Interfraktioneller Antrag - 0649/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Alternativantrag zu Drs. 0564/2024-01 "Ausbau von Breitbandanschlüssen"
- Status:
- öffentlich (Drucksache zurückgezogen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung
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Entscheidung
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May 29, 2024
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Jul 3, 2024
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Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, in Kooperation mit BKZSH (Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein) und den Telekommunikationsunternehmen auf Basis der Drs. 0187/2019 sowie der zwischenzeitlichen Umsetzungen der Breitbandversorgung
- eine Bewertung der Möglichkeiten der Bewerbung gemäß der neuen Förderrichtlinie des BKZ.SH vorzunehmen,
- eine Planung sowie Priorisierung für die noch nicht versorgten Gebiete, sowohl Gewerbegebiete als auch Wohnviertel, zu erstellen sowie
- die Beantragung gemäß der Förderrichtlinie durchzuführen.
Ziel soll es sein, dass mittels der Förderungen durch das BKZ.SH die finanziellen Möglichkeiten zur Realisierung des Breitbandanschlusses aller Gewerbegebiete sowie Wohnviertel in Kiel erreicht wird.
Im Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung soll quartalsweise über den Stand der Beantragung der Förderung beim BKZ.SH berichtet werden. Auch soll dargelegt werden, wie die finanziellen sowie zeitlichen Randbedingungen zur Umsetzung der Breitbandanschlüsse im gesamten Stadtgebiet sind.
Sachverhalt/Begründung
Gemäß Drs. 0187/2019 wurde der Ausbau der Breitbandversorgung im Kieler Stadtgebiet beschlossen. Entsprechend der auf Basis dieser GM ermittelten Prioritäten und der finanziellen Möglichkeiten, auch aufgrund der ausgesprochenen Förderungen durch das BKZ.SH und privater Investoren, befindet sich der Ausbau der Breitbandversorgung in der Umsetzung. Eine grundsätzliche Versorgung aller Gewerbegebiete sowie Wohnviertel wurde 2019 als Ziel definiert. Von dieser Prämisse soll weiterhin nicht abgewichen werden.
Damals auch wie auch heute gilt der Grundsatz, dass für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung notwendige Mittel mittels einer finanziellen Förderung durch das BKZ.SH benötigt werden, um alle bestehenden Versorgungslücken im Stadtgebiet schließen zu können. Gemäß der Internetseite des BKZ.SH (https://www.bkzsh.de/foerderung-des-breitband-und-glasfaserausbaus-durch-den-bund-aufruf-zur-einreichung-von-infrastrukturantraegen) wurde eine weitere Förderung durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.04. veröffentlicht und Anträge können bis zum September eingereicht werden. Von daher ist es zielführend, die Berichterstattung, die bislang periodisch im Ausschuss Wirtschaft und Digitalisierung erfolgt ist, zu verstetigen.
Weiterhin geht die Förderrichtlinie von einer Co-Finanzierung aus. Die entsprechenden Haushaltsmittel für geförderte sowie nicht geförderte Gebiete müssen eingestellt werden, je nach Förderungszusagen durch das BKZ.SH.