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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0651/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

§ 76 Abs. 4 Satz 5 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) entsprechend ist der Ratsversammlung jährlich ein Bericht über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 Euro hinausgehen, zuzuleiten, in welchem die Geber*innen, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind.

 

Auf Basis der Erhebungen in den Dezernaten werden vorliegend für 2023 entsprechende Übersichten zur Kenntnis gegeben.

Dazu wird auf die dieser Geschäftlichen Mitteilung beigefügten Anlagen verwiesen.

 

Insgesamt wurden für die vorliegenden Übersichten Geld- und Sachspenden von rund 281 T€ erfasst.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Beschlüsse

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Jun 11, 2024 - Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Jun 13, 2024 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen