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Antrag der SSW-Ratsfraktion - 0674/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu Drs. 0607/2024 "Förderung der Gründung von Baugemeinschaften und Genossenschaften"
- Status:
- öffentlich (Drucksache zurückgezogen)
- Drucksache freigegeben:
- 04.06.2024
- Drucksachenart:
- Antrag der SSW-Ratsfraktion
- Federführend:
- SSW-Ratsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Gestoppt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Jun 6, 2024
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Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die Schaffung von bezahlbarem, bedarfsgerechtem Wohnraum
im Gemeineigentum durch die Förderung von Baugemeinschaften und Genossenschaften zu
unterstützen.
Dazu sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
- Eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Bauinteressierte zur Gründung von Baugemeinschaften und Genossenschaften wird im Dezernat II geschaffen (Agentur für Baugemeinschaften).
- Mit dem Land Schleswig-Holstein sind Gespräche über eine Förderung der Beratungsstelle aufzunehmen.
- Um die Gründung von Baugemeinschaften oder Genossenschaften für Mehrfamilienhäuser anzuregen, z.B. als Alternative zum freistehenden Einfamilienhaus, sind öffentliche (Fortbildungs-) Veranstaltungen unter Zuhilfenahme externe Expert*innen durchzuführen.
- Durch einen strukturierten Austausch mit Best-Practice-Städten sind unterschiedlichen Formen der Konzeptvergabe als Leitfaden für die Vergabepraxis städtischer Grundstücke zusammen zu stellen. In dem Zusammenhang sind sowohl die Kriterien zur Grundstücksvergabe als auch gestalterische Rahmenbedingungen in Form von hochbaulichen Wettbewerben zu konkretisieren.
- Um in die Praxis zu kommen sollen dem Bauausschuss zeitnah städtische Grundstücke zur exklusiven Vergabe an Baugemeinschaften vorgeschlagen werden, um Erfahrungen für die Vermarktung des Sanierungsgebietes Holtenau-Ost zu gewinnen.
- Begleitend zu den oben genannten Maßnahmen soll der Wohnungsmarkt beobachtet werden, um die Wirkungen der Förderung zu analysieren. Dazu sollen auch Gespräche mit dem Mieterverein und Akteuren auf dem Wohnungsmarkt geführt werden, auch mit dem Ziel, die Akzeptanz der oben genannten Maßnahmen zu erhöhen.
Sachverhalt/Begründung
Da die Stadt bezahlbaren und sozialen Wohnraum nicht allein im benötigten Umfang bereitstellen kann, muss genossenschaftliches Wohnen und Baugemeinschaften gefördert werden, z.B. durch Beratung und Betreuung durch eine städtische Agentur für Baugemeinschaften, durch privilegierten Zugang zu bebaubaubaren Grundstücken und gegebenenfalls auch finanzieller Unterstützung.
