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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI - 0697/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Der Antrag wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird gebeten, unter Einbeziehung des Rechtsamtes zu prüfen, wie bei allen den Wohnungsbau betreffenden neuen Bebauungsplänen und den Bebauungsplänen, die älter als 7 Jahre sind, eine Quote von 50 % sozial gefördertem Wohnungsbau festgeschrieben werden kann.

Dabei sind die Möglichkeiten einer flächendeckenden Festschreibung über das gesamte Stadtgebiet besonders zu betrachten.

Darzustellen ist die Möglichkeit, die Förderung von sozialem Wohnungsbau in Bebauungsplänen festzuschreiben, mit und ohne Nutzung des § 9 Abs. 2d BauGB.

Zusätzlich sind alternative Möglichkeiten der rechtssicheren Vorgabe von Quoten für den sozialen Wohnungsbau zu überlegen und darzustellen.

Soweit keine Möglichkeiten für die Festschreibung einer verbindlichen Quote gesehen werden sollte, wird gebeten, das Ergebnis durch ein externes Gutachten verifizieren zu lassen.

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Sachverhalt/Begründung

Um langfristig eine Quote von 33% zu erreichen muss bei Neubauten eine Quote von mindestens 50% erreicht werden.

 

gez. bürgerliches Mitglied Sophia Spargel

Ratsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI

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Beschlüsse

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Jun 6, 2024 - Bauausschuss - abgelehnt