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ALLRIS - Drucksache

Einwohner*innenanfrage - 0718/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Anfrage

Seit 2005 hat sich der Anteil der Sozialwohnungen in Kiel von 16 Prozent auf weniger als 5 Prozent reduziert. Zurzeit und in absehbarer Zukunft können neue Mietwohnungen kostendeckend nur noch mit weit überdurchschnittlichen Mieten bezahlt werden. Neuer bezahlbarer Wohnraum kann nur noch öffentlich gefördert erstellt werden.

2018 hat die Ratsversammlung beschlossen, dass bei der Schaffung von neuem Geschosswohnungsbau 30 % der zusätzlich geschaffenen Wohnfläche mittels Fördermitteln nach dem Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein zu erstellen sind.

Hierzu meine Fragen gemäß § 10 GO:

1. Bei welchen seitdem in Kiel durchgeführten Bauvorhaben wurde diese Quote eingehalten, konkret: wie viel sozial geförderte Wohnungen sind seitdem entstanden?

2. Ist vor diesem Hintergrund eine Quote von 30 Prozent Sozialwohnungen bei Neubauprojekten noch angemessen? Müsste nicht eine Quote von 50 Prozent geförderter Wohnraum (über den ersten und zweiten Förderweg) zumindestens in Holtenau Ost, auf kommunalem Bauland, vorgegeben werden?

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jun 13, 2024 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen