Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0719/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2024/2025 – Fortschreibung und Aktualisierung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Jul 3, 2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
|
Vorberatung
|
|
|
Jul 9, 2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
|
|
|
Jul 11, 2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Jul 18, 2024
|
Antrag
- Zugestimmt wird der Umsetzung der in Anlage 2 Ziffer 4 und 5 aufgeführten Handlungsvorschläge zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen
Kalenderjahr |
für unter 3-Jährige |
für Elementarkinder |
für Schulkinder |
2024 |
-10 |
7 |
384 |
2025 |
25 |
22 |
-12 |
und zur bedarfsgerechten Umwandlung von Betreuungsplätzen laut Anlage 2 Ziffer 6
Kalenderjahr |
für unter 3-Jährige |
für Elementarkinder |
2024 |
30 |
126 |
(Hinweis: Es wurden bereits Plätze für das Jahr 2024/2025 in der Bedarfsplanung 2023/2024 beschlossen, an dieser Stelle geht es um den Beschluss zur Schaffung weiterer Plätze. Die Gesamtübersicht befindet sich im Kapitel 2 der Anlage 1).
Die geplanten Platzveränderungen für die Jahre 2024, 2025, 2026 inklusive aller Maßnahmen (neue und bereits letztes Jahr beschlossene) gestalten sich wie folgt:
Platz- |
für unter 3-Jährige |
für Elementarkinder |
für Schulkinder |
||||||||||
Inbetriebnahme im Kalenderjahr |
|||||||||||||
2024 |
0 |
65 |
-10 |
55 |
11 |
129 |
7 |
147 |
0 |
0 |
384 |
384 |
586 |
2025 |
0 |
55 |
35 |
90 |
0 |
54 |
12 |
66 |
0 |
0 |
-12 |
-12 |
144 |
2026 |
0 |
40 |
0 |
40 |
0 |
64 |
0 |
64 |
0 |
0 |
-12 |
-12 |
92 |
- In der Anlage 1 Kapitel 3 werden Minderausgaben im Jahr 2024 in Höhe von -183.350 Euro, davon -311.550 Euro (Minderaufwand) im Teilplan 365, 128.200 Euro (Mehraufwand) im Teilplan 21 bis 24 dargestellt.
Die Aufwendungen für die Haushaltsjahre 2025 ff. werden in die jeweiligen Haushaltsplanungen mit eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.
- Die in der Anlage 3 dargestellten Stellenbedarfe in geringem Umfang in 2024 werden im Rahmen der Gesamtbewirtschaftung des Personalhaushaltes im Dezernat V gedeckt.
- Der Planstellenminderbedarf im pädagogischen Bereich und der Stundenmehrbedarf im Verwaltungsbereich für die Jahre 2025 und 2026 werden in die Stellenplan- und Haushaltsplanverfahren 2025 und 2026 eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.
- Für Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet und einen individuellen Rechtsanspruch gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII haben, ist ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen (Kitas) oder Tagespflege vorzuhalten.
- Für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sind gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII Betreuungsplätze in Kitas oder Tagespflege vorzuhalten, die bedarfsgerecht ausgestaltet sein sollen (Rechtsanspruch).
- Für jedes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (bezogen auf 3,5 Jahrgänge) ist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII ein Betreuungsplatz in einer Kita zu schaffen, der bedarfsgerecht ausgestaltet sein soll (Rechtsanspruch).
- Für Grundschulkinder ist gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII – und mit Blick auf den absehbaren Rechtsanspruch ab 2026 - ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten und qualitativ weiterzuentwickeln.
- Aufgrund einer veränderten Nachfrage, z. B. aufgrund demografischer Veränderungen, ist möglichst kurzfristig zu reagieren. Sofern möglich sind die Betreuungsangebote unterjährig den aktuellen Bedarfen von Eltern und Kindern anzupassen.
Der im Sinne von § 80 SGB VIII festzustellende Ausbaustand am Stichtag 31. Dezember 2023 gemäß Anlage 4 wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt/Begründung
- Ziele der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung
In der Landeshauptstadt Kiel ist in den vergangenen Jahren auf Grundlage der jährlich aktualisierten und fortgeschriebenen Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung ein stetiger Ausbau des Betreuungsplatzangebots erfolgt, einerseits um den gesetzlichen Anspruch der Kinder zu erfüllen und andererseits um den strategischen Zielen „Kinderfreundliche Stadt“, „Soziale Stadt“, „Innovative Stadt“ sowie den Querschnittszielen „Geschlechtergerechtigkeit“, „Demografischen Wandel gestalten“ und „Inklusion“ gerecht zu werden.
In Anbetracht der Anmeldezahlen besteht ein hoher Ausbaubedarf trotz der in den vergangenen Jahren erfolgten Ausbaumaßnahmen.
Der Ausbau der Betreuungsplätze hat daher weiterhin hohe Priorität, um die Versorgungsquoten in allen Alterskohorten weiter zu verbessern. Die Herausforderungen für den Ausbau sind nach wie vor hoch. Aufgrund der gestiegenen Baukosten und der unsicheren wirtschaftlichen Gesamtlage sind Investoren zurückhaltend. Mehrere Bauoptionen wurden von Seiten der Investoren nicht weiterverfolgt.
Die Landeshauptstadt Kiel verfügt mit 17.529 verlässlichen Betreuungsplätzen über ein sehr umfangreiches und vielfältiges Betreuungsplatzangebot. Die Versorgungsquote im Bereich der unter 3-jährigen Kinder ist auf 44,9 Prozent gestiegen, bei den Elementarkindern liegt die Versorgungsquote bei 103,5 Prozent und die verlässliche Betreuung der Grundschulkinder liegt in Kiel bei 82,4 Prozent. Gleichzeitig stehen nach Abschluss der Eingewöhnungzeit des laufenden Kita-Jahres 705 Krippen- und Elementarkinder auf der Warteliste.
Die steigende Zahl der Kinder, für die noch ein Platz benötigt wird, zeigt, dass das Angebot den Bedarf derzeit noch nicht vollständig decken kann. Der Ausbau des Betreuungsangebots wird weiterhin insbesondere auf dem Ostufer fortgesetzt, um die dortigen Betreuungsquoten denen auf dem Westufer anzugleichen.
Nähere Ausführungen zu den Zielen und Grundlagen der Bedarfsplanung in Kiel finden sich in Anlage 1, Kapitel 1, die Ausbauoptionen zur Verbesserung der Versorgungsquoten in Anlage 1, Kapitel 5.
- Entwicklung der Betreuungsangebote seit 2018
In den Jahren 2018 bis 2023 wurde das Kieler Betreuungsplatzangebot in allen drei Kohorten um 2.208 Plätze ausgebaut. In der Landeshauptstadt Kiel stehen 22.246 Kindern im Alter von 0 bis unter 10,5 Jahren am Stichtag 31. Dezember 2023 insgesamt 17.529 Plätze zur Verfügung. Diese Plätze werden bei 86 Trägern in 161 Kitas inkl. Horten angeboten. Bei den schulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten haben wir zum Stichtag 31.12.2023 insgesamt 38 Schulkindbetreuungen (inklusive Privatschulen und gebundene Ganztagsschulen), welche durch 25 verschiedene Träger durchgeführt werden.
Die Kieler Betreuungslandschaft ist hinsichtlich der Einrichtungsart, Gruppenanzahl, konzeptionellen Ausrichtung, Trägerschaft sowie der kleinräumigen Verteilung über das Stadtgebiet so gestaltet, dass Eltern für ihr Kind aus einer Vielzahl von verschiedenen frühkindlichen Bildungsangeboten auswählen können. So finden sich unter den vorgenannten 161 Einrichtungen Krippen, Kindergärten, Horte, Wald-, Strand-, Naturkitas und Betriebskitagruppen. Der Bereich der Schulkindbetreuung gliedert sich in Betreute Grundschulen, Gebundene Ganztagsschulen, Offene Ganztagsgrundschulen mit bedarfsorientierter Betreuung und Förderzentren.
Die detaillierte Entwicklung des Betreuungsangebots in den verschiedenen Alterskohorten ist in Anlage 1, Kapitel 2 dargestellt.
- Finanzielle Auswirkungen
3a. Betriebskosten
Die Landeshauptstadt Kiel wendet in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Finanzmittel für Betriebskosten auf. Die Summen verstehen sich inklusive Overheadkosten, also einschließlich der Sach- und Betriebskosten der Verwaltung:
Beschlossene Haushaltsmittel* |
2024 |
2025 |
2026 |
Teilplan 211 Betreute Grundschulen |
6.571.905 € |
7.054.527 € |
7.054.527 € |
Teilplan 361 Tagespflege |
9.309.900 € |
9.511.700 € |
9.707.700 € |
Teilplan 365 Kindertageseinrichtungen |
170.364.700 € |
176.554.900 € |
180.734.200 € |
Gesamt |
186.246.505 € |
193.121.127 € |
|
*Beschlossene Haushaltsmittel 2024 sowie Mittelfristplanung 2025/2026 gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 14.12.2023
Die neuen Betreuungsplätze und die Umwandlung bestehender Betreuungsplätze bei freien Trägern gemäß Anlage 2 (Handlungsvorschläge) sind mit weiteren Betriebskosten verbunden. Diese können erfahrungsgemäß über zwar geplante, aber aus verschiedenen Gründen noch nicht umgesetzte Maßnahmen finanziert werden:
zusätzliche Betriebskosten |
2024 |
2025 |
2026 |
|
Kitas freier |
Neue Anträge- Umsetzung 2024 |
-280.450 € |
-265.400 € |
-271.600 € |
Neue Anträge- Umsetzung 2025 |
|
614.500 € |
991.500 € |
|
Bedarfsgerechte Anpassungen |
-31.100 € |
-101.500 € |
-103.400 € |
|
Summe |
-311.550 € |
247.600 € |
616.500 € |
|
Betreute Grundschule Teilplan 21-24 |
Neue Anträge- Umsetzung 2024 |
128.200 € |
256.400 € |
256.400 € |
Neue Anträge- Umsetzung 2025 |
|
|
|
|
Bedarfsgerechte Anpassungen |
|
|
|
|
Summe |
128.200 € |
256.400 € |
256.400 € |
|
Gesamt |
-183.350 € |
504.000 € |
872.900 € |
Die Gesamtsumme der nicht abgerufenen Betriebskosten mit Stand März 2024 für das Jahr 2023 beträgt rund 554 Tsd. Euro.
nicht abgerufene Haushaltsmittel |
Stand März 2024 |
Betriebskosten freier Träger (Teilplan 365) |
554.350 € |
Personalkosten städtischer Kitas (Teilplan 365) |
0 € |
Betriebskosten Betreute Grundschule (Teilplan 21-24) |
0 € |
Gesamt |
554.350 € |
Diese Mittel wurden zur Finanzierung unterjähriger Maßnahmen nach dem 01.08.2023 und zur Deckung zusätzlicher Maßnahmen im Kita-Bereich verwendet.
Aufgrund der Personalkosten für die zusätzlichen Maßnahmen in den städtischen Kitas sowie in den Verwaltungsbereichen des Jugendamtes (Verwaltung freier Träger) und des Amtes für Schulen (Gebührenberechnung) werden bereits in diesem Jahr Veränderungen erforderlich sein, für die bisher keine Anmeldung zum Haushalt erfolgen konnte. Seit August 2022 werden in geringfügigem Umfang Hortgruppen abgebaut oder es verringern sich die Gruppengrößen. Dadurch kommt es zu einem Stundenabbau, der höher ausfällt als die benötigten neuen Personalstunden im Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen (vgl. Anlage 3). Für die Verwaltung freier Träger und die Gebührenberechnung fallen geringfügige Mehraufwendungen an.
Folgende Gesamtaufwendungen ergeben sich unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Haushaltsmittel sowie der Mehraufwendungen durch die zusätzlichen Betriebskosten der Kitas der freien Träger, der zusätzlichen Betriebskosten der Betreuten Grundschulen und der zusätzlichen Mehraufwendungen für Verwaltungskosten der Stadt sowie aufgrund des neuen KiTaG:
Übersicht der Aufwendungen |
2024 |
2025 |
2026 |
Beschlossene Haushaltsmittel |
186.246.505 € |
193.121.127 € |
197.496.427 € |
Zusätzliche Betriebskosten |
-183.350 € |
504.000 € |
872.900 € |
städtische Personalkosten s.o. |
25.774 € |
35.520 € |
38.011 € |
zusätzliche Einnahmen durch |
193.160 € |
-25.013 € |
-211.110 € |
Gesamt |
186.282.088 € |
193.635.634 € |
198.196.227 € |
In der letztjährigen Kita-Bedarfsplanung wurden Haushaltsgesamtaufwendungen in Höhe von rund 176,3 Mio. Euro für das Jahr 2024 ausgewiesen (Zeitpunkt März 2023). Die beschlossenen Haushaltsmittel für das Jahr 2024 betragen 186,3 Mio. Euro (Kostensteigerung von rund 10 Mio. Euro). Weitere Kostensteigerungen sind für die Jahre 2024 und 2025 zu erwarten.
Kostendarstellung Platz- und Gruppenkosten:
Betreuungsart |
Plätze |
Platzkosten |
Gruppenkosten |
Platzkosten |
Gruppenkosten |
Krippe |
10 |
22.780 € |
227.800 € |
23.960 € |
239.600 € |
Elementar |
20 |
11.550 € |
231.000 € |
12.170 € |
243.400 € |
Hort |
20 |
7.185 € |
143.700 € |
7.295 € |
145.900 € |
Tagespflege |
5 |
20.280 € |
101.400 € |
22.790 € |
113.950 € |
Tagespflege |
5 |
14.035 € |
70.175 € |
16.501 € |
82.505 € |
Die Angaben beziehen sich bei der Krippen-, Tagespflege- und Elementarbetreuung auf eine wöchentliche Betreuungszeit von 40 Stunden und sind im Hortbereich auf 25 Stunden kalkuliert.
Die sinkenden Platzkosten in der Hortbetreuung resultieren aus einer Kostenschätzung, die nun validiert werden konnte.
3b. Entwicklung des kommunalen Eigenanteils
Die Ausgaben der Landeshauptstadt Kiel für Kindertagesbetreuung betrugen im Jahr 2023 ohne Verwaltungsaufwand 152,8 Mio. Euro. Die Einnahmen beliefen sich auf rund 72,4 Mio. Euro. Dies entspricht einem kommunalen Eigenanteil in Höhe von 52,6 Prozent, der im Vergleich zum Jahr 2022 um 1,9 Prozent sank.
3c. Investitionskosten
Notwendige Investitionen für Kitas und Betreute Grundschulen werden sowohl über Bundes- und Landesfördermittel als auch über kommunale Mittel gefördert.
In den meisten Fällen ist es weiterhin möglich, in einem Bauobjekt verschiedene Förderungen zu kombinieren.
Mit dem Haushaltsplan 2024 wurden für die drei Planjahre 2024 bis 2026 insgesamt 15,8 Mio. Euro für den kommunalen Investitionsaufwand für Sanierungsmaßnahmen und Neu- und Erweiterungsbauten (inklusive Inventar) angemeldet. Teilweise schlagen sich finanzielle Aufwendungen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze in Einrichtungen freier Träger über Mietzahlungen im Rahmen der laufenden Betriebskosten, also im Ergebnishaushalt, nieder (s. Anlage 1 Punkt 3.4).
3d. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ und Landesinvestitionsprogramm „U3-Ausbau“ und städtische Beteiligung
Von den Fördermitteln aus den Investitionsprogrammen, die das Land Schleswig-Holstein und der Bund für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stellen, konnte die LH Kiel seit 2019 insgesamt 9,6 Mio. Euro an Fördergeldern binden.
Über das Landesinvestitionsprogramm 2019-2024 mit einem aktuellen Fördervolumen von insgesamt 7,9 Mio. Euro wurden bereits 6,7 Mio. Euro für Maßnahmen freier Träger gebunden. Weitere Projekte befinden sich derzeit in der Bewilligungsphase (in Höhe von 1,19 Mio. Euro). Daher ist die Bindung des aktuell zur Verfügung stehenden Fördervolumens zu erwarten.
Der LH Kiel wurden im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021 zusätzliche Fördermittel in Höhe von insgesamt 2,9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Mithilfe dieses Investitionsprogramms konnten erstmals, neben der Schaffung neuer Betreuungsplätze und Erhaltungsmaßnahmen in Bestandgebäuden, sowohl Hygienemaßnahmen als auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur in allen Kieler Kitas gefördert werden. Es zeichnete sich somit ein großes Interesse an der Fördermöglichkeit von Digitalisierungsvorhaben ab, sodass 0,5 Mio. Euro der Fördermittel für diesen neu geschaffenen Förderzweck gebunden werden konnten. Insgesamt konnte der volle Fördermittelrahmen in Höhe von 2,88 Mio. Euro bei der LH Kiel bewilligt werden.
3e. Haushaltsvorbehalt
Die in dieser Vorlage genannten Investitionen und zusätzlichen Aufwendungen für den Ergebnisplan sowie Zuwächse im Stellenplan stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigungen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die zu überarbeitende mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2025 bis 2027 unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Entwicklungen.
4. Ausblick
4a. Das Angebot wächst weiter
Unter Berücksichtigung aller bereits beschlossenen Maßnahmen (Anlage 2, Ziffer 1 und 2), der unterjährig an den Start gegangenen Maßnahmen (siehe folgende Tabelle) sowie der neuen Anträge (Anlage 2, Ziffer 4 und 5) gemäß dieser Planung wird sich die Anzahl der Betreuungsplätze gegenüber dem Ausbaustand am 31. Dezember 2023 pro Kalenderjahr bzw. Kita-Jahr wie folgt erhöhen:
Platz- |
für unter 3-Jährige |
für Elementarkinder |
für Schulkinder |
||||||||||
Inbetriebnahme im Kita-Jahr (1. August bis 31. Juli) |
|||||||||||||
2024/2025 |
0 |
60 |
-10 |
50 |
0 |
119 |
7 |
126 |
0 |
0 |
384 |
384 |
560 |
2025/2026 |
0 |
95 |
25 |
120 |
0 |
118 |
22 |
140 |
0 |
0 |
-12 |
-12 |
248 |
Zusammengefasst bedeutet dies in 2024 die Schaffung von 586 Plätzen, davon 55 Krippen- und 147 Elementarplätze sowie 384 Plätze zur Betreuung von Schulkindern.
Im Jahr 2025 werden 90 Krippen-, 66 Elementarplätze geschaffen und 12 Schulkindbetreuungsplätze abgebaut. Im Jahr 2026 werden 40 Krippen- sowie 64 Elementarplätze geschaffen und 12 Schulkindbetreuungsplätze abgebaut. Der weitere Ausbau der Schulkindbetreuung für 2025ff. wird mit der nächsten Bedarfsplanung vorgelegt.
4b. Auswirkungen der KiTa-Reform des Landes (siehe Anlage 1 Kapitel 1.6)
Der Evaluationsbericht liegt mittlerweile vor.
Es sollten dafür
- die Wirkungsweisen des Gesetzes in jeglicher Hinsicht untersucht,
- Vorschläge zur Anpassung der Sachkostenregelung vorbereitet,
- der strukturelle Nachteilsausgleich definiert und
- die Finanzierung auf Auskömmlichkeit
überprüft werden.
Es findet derzeit unter der Federführung des Sozialministeriums des Landes Schleswig-Holstein eine Workshopreihe zur Weiterentwicklung des KiTaGs ab 2025 statt. In Anbetracht der sich ständig veränderten Diskurslage wird die Selbstverwaltung zu einem anderen Zeitpunkt mit einer Zwischenmitteilung informiert.
4c. Weiterer Ausbaubedarf (siehe Anlage 1 Kapitel 1.1.3)
Erste Ergebnisse zeigen, dass sich trotz sinkender Kinderzahlen und der stetig erweiterten Platzkapazitäten die Anzahl der Eltern, die noch einen Platz für ihre Kinder suchen, momentan gesteigert hat. Der Bedarf ergibt sich zum einen durch Eltern, die für ihre Kinder vermehrt bereits unter 3 Jahren einen Platz suchen, durch den Zuzug Geflüchteter und durch die Umsetzung des Zieles, Kinder mit Inklusionsbedarf in den Regeleinrichtungen zu betreuen. Die Aufnahme von Kindern mit Inklusionsbedarf zieht eine Reduzierung der Gruppengröße nach sich. Das führt dazu, dass derzeit 638 Plätze nicht zur Verfügung stehen.
Der Anteil der Kinder, die im Kieler Umland wohnen und eine Kieler Kita besuchen, sinkt weiterhin. Am 31.12.2023 besuchen 153 auswärtige Kinder eine Kieler Kindertageseinrichtung.
Andererseits besuchen insgesamt 85 Kieler Elementarkinder Kitas im Umland.
4d. Planung und Prognose (siehe Anlage 1 Kapitel 1.2)
Grundlage für die zukünftige Planung des Ausbaus in der Kindertagesbetreuung ist neben den Versorgungsquoten die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in den Ortsteilen. Die Bevölkerungsprognose für die Jahre 2023 bis 2031 wurde vom Stadtamt, Abteilung Statistik und Wahlen im Januar 2023 neu erstellt. Diese Prognose berücksichtigt zukünftige Bebauungen in der LH Kiel mit den jeweiligen Haushaltsgrößen, die Alterung, Fertilität, Zuzüge von außerhalb und auch die Sterblichkeit und Wegzüge. Die Ergebnisse liegen differenziert nach den einzelnen Ortsteilen vor.
Die Kita-Bedarfsplanung des Jugendamtes analysiert die prognostizierten Daten gesondert für alle 18 Ortsteile. Jedoch gab es auch in der letzten Bevölkerungsprognose starke Abweichungen zur tatsächlichen Entwicklung. Das liegt zu einem großen Anteil am Zuzug von Geflüchteten in den Jahren 2016 und 2022/23ff. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Prognosen laufend angepasst und aktuelle Trends berücksichtigt werden. Die nächste Anpassung bzw. Fortschreibung der Bevölkerungsentwicklung wird im Frühling 2025 erwartet.
4e. „Masterplan Ausbau Kindertagesbetreuung in Kiel“
Der Masterplan wurde in weiten Teilen erfolgreich umgesetzt, sowohl im bedarfsgerechten Ausbau in den jeweiligen Stadtteilen als auch in der Unterstützung der Kieler Wirtschaftsunternehmen mit Belegplätzen sowie Betriebskitas und der Weiterentwicklung des KiTaG. Eine schwierige Herausforderung bleibt die Fachkräftegewinnung und die Erhöhung der Ausbildungsquote.
4f. Strategien für die Fachkräftegewinnung (siehe Anlage 1 Kapitel 1.4)
Erste Folgewirkungen der Anhebung des Fachkraft-Kind-Schlüssels sind bereits deutlich zu bemerken. Die Fachkräftegewinnung ist eine herausfordernde Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern, Trägern, Ausbildungsstätten, (Fach-)Hochschulen und Kommunen. Diese Aufgabe fordert alle. In Schleswig-Holstein wird der Diskurs zur Eröffnung weiterer Möglichkeiten zur Fachkräftegewinnung auf kommunaler, Landes- und Spitzenverbandsebene intensiv geführt. Eingebunden sind u.a. neben den oben Benannten das Bildungsministerium sowie die Regionaldirektion Nord.
Bei der LH Kiel wird aktuell der zusätzliche Bedarf von Betreuungen durch PiA Heilerziehungspfleger*innen (HEP) in Kitas gesehen. Die dreijährige Ausbildung mit schulischer Verzahnung erfolgt in der jeweiligen Kita sowie der Elly-Heuss-Knapp-Schule Neumünster (EHKS NMS), wenn sich mind. 16 Bewerber*innen finden. Die LH Kiel beabsichtigt, sechs Plätze für Kieler Träger zu fördern.
4g. Schulkindbetreuung (siehe Anlage 1 Kapitel 4.3)
In § 24 Abs. 4 Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG – Achtes Sozialgesetzbuch SGB VIII) wurde der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder festgeschrieben. Die Einführung des Rechtsanspruches ist ab dem 01.08.2026 stufenweise nach Jahrgängen geplant, sodass ab August 2029 jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztätige Betreuung hat.
Nach neusten Erkenntnissen wird inzwischen von einer durchschnittlichen Versorgungsquote von 90 Prozent ausgegangen. Insofern wird in der nächstjährigen Bedarfsplanung die Versorgungsquote angepasst werden. Die LH Kiel ist bereits jetzt sehr gut aufgestellt. Ende 2023 weist Kiel eine Versorgungsquote der verlässlichen Schulkindbetreuungsformen unter Berücksichtigung von vier Jahrgängen (6,5 bis 10,5-jährige Kinder) von 82,4 Prozent auf. Der Platzausbau wird weiter vorangetrieben, mit dem Ziel, bis zum Jahr 2026 den gesetzlichen Anspruch auf Betreuung bedarfsgerecht zu erfüllen.
4h. Flächennutzungserfordernisse in Kiel (siehe Anlage 1 Kapitel 5)
Es bleibt wie in den Vorjahren eine Herausforderung, in Kiel als flächenarmer Stadt verfügbare Standorte für den Bau dringend notwendiger neuer Kitas zu finden.
Die vorhandenen Flächen stehen vor einer Vielzahl von Nutzungsinteressen, z.B. dringend notwendiger Schul- und Wohnungsbau und ebenso Grün- und Spielflächen, denn sie tragen ebenso wie ein attraktives Wohnumfeld und gut erreichbare Bildungsinfrastruktur zu einer hohen Lebensqualität in der Stadt bei.
Die Voraussetzungen dafür, Familie und Beruf zu vereinbaren, wird von Familien ebenso wie von Wirtschaftsunternehmen in der Stadt erwartet. Noch reicht das bestehende Angebot an Betreuungsplätzen angesichts der Nachfrage und der Veränderungen aufgrund des KiTaG nicht aus. Die in Anlage 1 Kapitel 5 dargestellten Ausbauoptionen bergen nach der bisherigen Erfahrung sehr unterschiedliche Schwierigkeiten, die es im Laufe der fortschreitenden Planung zu lösen gilt. Eine aktuelle Liste weist 17 Ausbauoptionen aus, von Erweiterungen bestehender Einrichtungen um eine Gruppe bis hin zum Neubau von Kitas mit sechs Gruppen. Ein dringlicher Ausbaubedarf wird insbesondere auf dem Ostufer sowie in Mettenhof gesehen.
Fazit
In der LH Kiel gibt es im Krippen- und Elementarbereich sowie in der Schulkindbetreuung eine vergleichsweise hohe Versorgungsquote. Dennoch gibt es nicht für alle Kinder einen Betreuungsplatz, so dass ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze erforderlich ist. Auch ist die Bevölkerungsentwicklung in den jeweiligen Ortsteilen genau zu analysieren und ggf. nachzusteuern.
Alle Kieler Kinder sollen möglichst frühzeitig Bildungs- und Betreuungsangebote wahrnehmen und damit in ihrer Entwicklung gut gefördert werden können. Berufstätigkeit, Studium, Ausbildung, etc. soll für Eltern ermöglicht werden. Dabei wird soweit möglich auf die individuellen Bedarfe der Familien eingegangen. Eine fußläufige Erreichbarkeit der Kitas steht weiterhin im Fokus.
Die Zielquoten der Krippen-, Elementar- und Schulkindbetreuung werden auf dem Niveau des letzten Jahres fortgeführt (50 Prozent/ 107 Prozent/ 80).
Im vierten Jahr des KiTaG haben sich bereits viele Prozesse bei den Trägern, den Kita-Leitungen und in der Verwaltung etabliert. Einige Träger und Einrichtungen benötigen weiterhin eine enge Begleitung bei der Beantwortung von Umsetzungsfragen, besonders im Hinblick auf die gesetzlich normierten Fördervoraussetzungen.
Die Übergangsphase des jetzigen KiTaG‘s endet am 31.12.2024. Daher wird in zahlreichen Arbeitsgruppen im Sozialministerium im Frühjahr/Sommer 2024 auf Grundlage des vorgelegten Evaluationsberichtes an Parametern zur Neugestaltung des Gesetzes gearbeitet. Der Prozess wird von Unsicherheit der Trägerlandschaft und der Kommunen begleitet. Die finanzielle Situation ist überall gleichermaßen angespannt. Im Focus steht die Auskömmlichkeit der Finanzierung. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar, wer welchen Anteil der Finanzlast im zukünftigen System tragen wird.
In den verschiedenen Bereichen des Jugendamts wird weiterhin eng mit den Ämtern des Dezernates für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt sowie mit Investor*innen und Kita-Trägern zusammengearbeitet. Aktuell stehen 17 Ausbauoptionen zur Verfügung. In den letzten vier Jahren kam es vermehrt zu Verzögerungen bei den Bauvorhaben.
Kostensteigerungen ergeben sich sowohl in den Betriebskosten pro Gruppe als auch in den Baukosten von Kitas.
Die Betriebskosten sind in den vergangenen Jahren aufgrund der Entwicklungen im Energiesektor und der im KiTaG normierten Qualitätssteigerungen bereits deutlich angestiegen (zum Beispiel wegen der Mindestvorgaben des Betreuungsschlüssels).
Weitere Steigerungen im Bereich der Personalkosten sind durch die Tarifanpassungen sowie aus einem vermehrten Zugriff auf kostenintensiveren Personaleinsatz über Zeitarbeitsfirmen entstanden.
Die Baukosten pro Gruppe betragen zurzeit 650 Tsd. Euro mit steigender Tendenz.
Das Thema Fachkräftegewinnung und -bindung verschärft sich vor dem Hintergrund des fortschreitenden Ausbaus der Kindertagesbetreuung, des nahenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule sowie der Umsetzung des KiTaG. In zahlreichen Arbeitsgruppen wird an dem Thema gearbeitet. Die Fachkräfteproblematik zeigt sich deutlich in zunehmenden Gruppenschließungen und Betreuungseinschränkungen aufgrund vakanter Stellen oder krankheitsbedingten Ausfällen.
Die qualitativen Standards zur Ganztagsbetreuung in Schleswig-Holstein, die gerade auf Landesebene verhandelt werden, scheinen hinter den Kieler Standards zurück zu bleiben. Auch in diesem Bereich ist daher die Frage der auskömmlichen Finanzierung noch unbeantwortet. Eine überfällige Erhöhung der Richtlinie „Ganztag und Betreuung“ ist auch für 2024 ausgeblieben.
Der hohe Fachkräftebedarf zeigt sich auch im Handlungsfeld der Heilpädagogik. Zunehmend können für heilpädagogische Leistungen in Kitas keine Fachkräfte mehr gefunden werden.
Ab dem Sommer 2024 wird es daher zusätzlich zu den bestehenden PiA Angeboten eine weitere PiA Klasse für Heilerziehungspfleger*innen geben, die LH Kiel beabsichtigt sechs Plätze zu fördern (vgl. Error! Reference source not found.).
Die inklusive Ausrichtung der Kitas in der LH Kiel konnte sich auch durch die Tätigkeit des Kompetenzteams Inklusion kontinuierlich weiter entwickeln. Daher ist eine auf Dauer angelegte Finanzierung des Landes für dieses Unterstützungssystem zwingend angezeigt.
Die Personalqualifikationsverordnung wurde für weitere quereinsteigende Berufsfelder geöffnet. Für eine gute Verzahnung von Theorie und Praxis werden u.a. Anleitungsstunden und Freistellungen gefördert (vgl. Error! Reference source not found.).
Ab 2024 erhält der örtliche Träger der Jugendhilfe eine Förderung in Höhe von 800 Euro monatlich für bis zu drei Student*innen der Kindheitspädagogik für das erste Studienjahr (vgl. Error! Reference source not found.).
Trotz aller Anstrengungen bedarf es weiterer Maßnahmen, um neue Menschen aus fachfremden Berufsgruppen für das frühkindliche Bildungssystem zu gewinnen. In enger Kooperation mit der Fachschule wird an einer Maßnahme zur Weiterqualifizierung der sog. ‚sozial erfahrenen Kräfte‘ (z.B. die sog. „Helfenden Hände“) gearbeitet.
Die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung ist weiterhin ein dynamischer, von vielen Faktoren geprägter Prozess, der in Kooperation wesentlicher Akteure in Kiel nach wie vor gut getragen und vorangebracht wird. Der kontinuierliche Platzausbau und die Qualitätsentwicklung unter Einbeziehung unterschiedlicher Interessen sind weiterhin die Ausrichtung in der Bedarfsplanung.
Zusammenfassend gibt es einen sorgenvollen Blick in die Arbeitsfelder Kita und Schulkindbetreuung. Die Summe aus psychosozialen Belastungsfaktoren von Kindern, aber auch bei Fachkräften bei gleichzeitig schrumpfendem finanziellen Spielraum öffentlicher Haushalte und fehlenden Fachkräften hat weitreichende Folgen. Betreuungseinschränkungen, Gruppenschließungen oder verspätete Eröffnungen neuer Gruppen bzw. Einrichtungen aufgrund von Fachkräftemangel zeigen schon derzeit die schwierigen Auswirkungen für Kinder, Eltern und Arbeitgeber*innen. Eine Trendwende ist nicht absehbar. Der Druck wächst.
Ein immer wieder öffentlich angestoßener Diskurs um Qualitätsverbesserungen scheitert faktisch an Umsetzungsmöglichkeiten und wird schon länger eher als Dialog um Qualitätssicherung oder verträglichen Qualitätsabbau geführt.
Gleichwohl gilt es, allen Kindern in Kiel die Teilnahme an der frühkindlichen Bildung und nach dem Wechsel in die Schule auch die Schulkindbetreuung in Kiel zu ermöglichen. Hier gibt es weiterhin – in den verschiedenen Stadtteilen unterschiedliche – Handungsbedarfe wie -optionen.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
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