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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der CDU-Ratsfraktion - 0722/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Anfrage

Für die Schuleingangsuntersuchungen der Kinder müssen die Eltern vorab einen Fragebogen ausfüllen.

Einige der auf dem Bogen zu tätigen Angaben sind dabei nicht aus medizinischer Sicht erklärlich, obwohl der Bogen laut Schreiben ausschließlich dazu genutzt wird, den Entwicklungsstand des Kindes einzuschätzen.

Dies betrifft insbesondere folgende Angaben, die nicht freiwillig zu machen sind:

 

4 Zahl der Geschwister aufgegliedert nach männlich / weiblich

5 Dauer des Kitabesuchs

 

Und folgende Angaben, die freiwillig zu machen sind:

 

12 Geburtsland von Vater und Mutter

14 Schulabschluss von Vater und Mutter

15 lebt Kind überwiegend bei Vater oder Mutter

16 Umfang der Berufstätigkeit von Vater und Mutter

 

Hier ist fraglich, ob diese Angaben erforderlich sind um den Entwicklungsstand zu erfassen.

Auch wenn die betreffenden Fragen mit „* freiwillige Angabe“ gekennzeichnet sind, stellt sich die Frage, warum diese Daten überhaupt erhoben werden.

 

Ich frage daher:

 

1. Aus welchem Grund werden die o.a. Angaben abgefragt, insbesondere in dem Fall, wenn die Angaben freiwillig sind, und welche Erkenntnisse können aus medizinischer Sicht für die Schuluntersuchung aus der Beantwortung der Fragen gezogen werden und welche aus der Nichtbeantwortung?

 

2. Wie werden die Daten aus o.a. Angaben weiterverarbeitet, gespeichert, wofür genutzt und wer erfährt davon? 

 

3.   Welche Folgen hat die Verweigerung der Eltern, den Fragebogen gänzlich auszufüllen oder die Verweigerung der freiwilligen Angaben?

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 26, 2024 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit