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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0744/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Der Jugendschutz der Landeshauptstadt Kiel konnte nach längeren Ausfällen und Vertre-tungssituationen zum 01. Januar 2020 mit einer personell konstant gebliebenen Vollzeitstelle besetzt und 2022 mit einer zusätzlichen Vollzeitstelle aufgabengerecht ausgestattet werden. Die vorliegende Geschäftliche Mitteilung zeigt auf, welche Entwicklungen der Jugendschutz seither durchlaufen hat und soll einen Einblick in den vielfältigen Tätigkeitsbereich geben.

 

Der Jugendschutz der Landeshauptstadt Kiel ist mit unterschiedlichen Aufgaben aus den Bereichen des erzieherischen, strukturellen und ordnungsrechtlichen Jugendschutzes betraut. Die sich hieraus ergebenden Themenfelder des Jugendschutzes sind Gewaltprävention, Extremismusprävention, Suchtprävention und Medienkompetenz.

 

Die Aufgabenerfüllung des erzieherischen und strukturellen Jugendschutzes erfolgt vorrangig durch Präventions- und Netzwerkarbeit. Der Jugendschutz arbeitet aktiv in verschiedenen Arbeitskreisen mit: dem Arbeitskreis Sucht der Landesstelle für Suchthilfe Schleswig-Holstein, dem Anti-Mobbing-Tag-Bündnis, koordiniert von der Aktion Kinder- und Jugendschutz Schleswig-Holstein, dem Arbeitskreis religiöser Extremismus sowie dem interkommunalen Arbeitskreis der Jugendschützer*innen Schleswig-Holsteins.

 

Die sozialpädagogischen Fachkräfte beraten zudem Bürger*innen zu den verschiedenen Themen des Jugendschutzes, dies sind beispielsweise Anfragen zum Aufenthalt in Diskotheken, Jugendschutzeinstellungen auf internetfähigen Geräten, Altersgrenzen beim Tätowieren oder zur Körperwelten-Ausstellung. Pädagogischen Fachkräften, etwa der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder Schulsozialarbeit werden Beratung, Vorträge und Workshops zu verschiedensten Themen angeboten, so zuletzt etwa zu den Themen Vapen, USK/FSK-Freigaben, Trinkspielen oder Pornografiekonsum im Jugendalter.

Im regen Austausch mit freien Trägerschaften, wie der stadt.mission.mensch im Rahmen des „HaLT“-Projekts, der Aktion Kinder- und Jugendschutz Schleswig-Holstein in Form des Anti-Mobbing-Tages oder dem Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung beim „be smart-don’t start“-Projekt, fördert und unterstützt der Jugendschutz Präventionsarbeit an Schulen.

Neben der Mitwirkung und Förderung von Präventionsprojekten führt der Jugendschutz auch regelmäßig selbst Aktionen zu aktuellen Themen durch und bietet Informationsmaterialen an. Anlässlich des Safer Internet Days wird zu Themen wie „Fake News“ oder „sicheres Online-Shopping“ gearbeitet. Mit und für Kindertagesstätten der Landeshauptstadt Kiel wurde ein Aushang zu der Serie „Squid Game“ („Gewalt in den Medien“) sowie eine Eltern- und Fach-kräfteinformation zum Krieg in der Ukraine („Wie spreche ich mit Kindern über Krieg“) erstellt

Die Informationen werden über Workshops, Vorträge, Aushänge, die Homepage des Jugendschutzes oder Artikel in Zeitschriften transportiert. Eigene Präventionsprojekte werden nach Bedarf entwickelt, so etwa das gemeinsam mit Kieler Jugendlichen entwickelte Partybag-Projekt.

 

Der Jugendschutz organisiert und begleitet zudem die jährlich stattfindenden Jugendschutz-streifen zur Kieler Woche. Sie wurden an die sich verändernden Gegebenheiten angepasst (Drs. 0963/2023). Aufgrund der seit Jahren sinkenden Zahlen alkoholkonsumierender Ju-gendlicher wurde der Fokus der Planung in 2024 auf das Konsumieren von Tabakwaren und ähnlichen Produkten, z. B. E-Zigaretten und Vapes gelegt. Neben den Jugendschutzstreifen an den Wochenenden ist der Jugendschutz unter der Woche mit verschiedenen präventiven Angeboten aktiv, beispielsweise mit dem Infostand des Jugendschutzes, einer Aktion für Ge-werbetreibende und Sicherheitshinweise für junge Menschen.

 

Im Bereich des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes wurden in den Jahren 2020 und 2024 Testkäufe zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in Abstimmung mit den Ämtern 10.4 Gewerbe und kommunaler Verbraucherschutz und dem Amt 01.3 Aus- und Fortbildung durchgeführt. Der freiwillige Einsatz der Testpersonen wird dabei durch den Ju-gendschutz pädagogisch begleitet sowie vor- und nachbereitet.

 

Die Belehrung und Kontrolle von Gewerben in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern wurde verstetigt. Ein Großteil basiert auf der mutmaßlichen Abgabe von Alkohol oder Tabakwaren an Minderjährige, andere Themen waren etwa Horror-/Halloween-Artikel, Geisterbahnen, Sexshops und die Auslagen von Erotikmagazinen, aus der Hanfpflanze gewonnene Can-nabidiol-Produkte oder Mixed Martial Arts-Kampfsportevents.

 

Erstmalig nach fast zwei Jahrzehnten wurde wieder ein Indizierungsantrag für ein Musikal-bum mit gewaltverherrlichendem Inhalt gestellt.

 

Der Jugendschutz bearbeitet Anhörungen der staatlichen Arbeitsschutzbehörden für Aus-nahmegenehmigungen nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Beschäftigung von Kindern oder vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen ist in Deutschland generell verboten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz lässt jedoch Ausnahmen für Medienproduktionen, wie beispielsweise Theatervorstellungen, Werbeveranstaltungen, Film-, Hörspiel- und Fernsehaufnahmen zu. Vor diesem Hintergrund muss die zuständige Arbeitsschutzbehörde den Jugendschutz anhören. Der Kieler Jugendschutz hat in Kooperation mit anderen Jugendschützer*innen aus Schleswig-Holstein einen Handlungsleitfaden, inklusive Gefährdungskatalog und Eltern-Kind-Fragebogen sowie einer Visualisierung des Verfahrensablaufs erarbeitet, da das Verfahren der Bearbeitung der Stellungnahmen in Schleswig-Holstein nicht einheitlich geregelt ist. Die vorgenannten Handlungsempfehlungen sind in ihrer Umfänglichkeit und Aktualität bundesweit einzigartig. Damit gehört die Landeshauptstadt Kiel zu den wenigen Städten, welche auf ein fundiertes und transparentes Prüfungsverfahren im Hinblick auf die Anhörungen nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz zurückgreifen können.

 

Damit die Mitarbeitenden im Kieler Jugendschutz den aktuellen Entwicklungen und Bedarfen in den Handlungsfeldern gerecht werden können, bilden sie sich regelmäßig zu ihren Schwerpunktthemen fort. Beispielsweise sind die Ausbildung „Basisqualifikation Suchtprävention“, „Zertifikatskurs Extremismusprävention“, Unterweisung „Cannabis-Parcour“ oder „Praxisupdates Jugendschutzrecht“ zu nennen.

Zudem wurde 2024 erstmalig eine Konzeptionierung des Jugendschutzes (Anlage) fertigge-stellt und ist auf der Homepage des Jugendschutzes in verschiedenen Versionen (Kurz- und Langfassung, verständliche Sprache) einsehbar. Die Homepage des Jugendschutzes (www.kiel.de/jugendschutz) wurde in den vergangenen vier Jahren vollständig überarbeitet, wird stetig aktualisiert und durch neue Themenseiten erweitert, zum Beispiel zu zentralen Beschwerdestellen, sicheres Onlineshopping, Tipps zum sicheren Feiern.

 

Das Arbeitsfeld des Jugendschutzes unterliegt einem ständigen Wandel. Die Lebenswelten, Schutzbedürfnisse, Chancen und Möglichkeiten junger Menschen sind gebunden an gesell-

schaftliche Verhältnisse sowie an Norm- und Wertvorstellung. Aus diesem Grund agiert und reagiert der Kieler Jugendschutz kontinuierlich nach aktuellen Maßgaben, Neuerungen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Aktuell beobachtet der Kieler Jugendschutz beispielsweise Themen wie Lachgaskonsum junger Menschen, die Anforderungen und Herausforderungen der digitalen Lebenswelt sowie die Entwicklungen, welche sich aus dem Cannabis-Gesetz ergeben. Der Jugendschutz hat sich in den vergangenen Jahren stark weiterentwickelt und verfolgt auch zukünftig das Ziel sein Repertoire an Präventionsangeboten und Netzwerktätig-keiten weiter auszubauen.

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jul 3, 2024 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen