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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0752/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Die Ratsversammlung hat am 28.10.2021 einer Kofinanzierung für die neue Förderperiode des Deutsch-Dänischen Interreg 6A in Höhe von max. 450.000 EUR (inkl. Puffer) zugestimmt. Die Kosten verteilen sich voraussichtlich gleichmäßig auf die Jahre 2022 bis 2030 mit max. 50.000 EUR pro Jahr. Die Verteilung erfolgt nach dänischer und deutscher Seite getrennt und wird prozentual anhand der Bevölkerungszahlen berechnet, die der Berechnung der Kofinanzierungsanteile zugrunde liegen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, in ihrem Ermessen eventuellen Änderungen im Programm, im Budget und in der Haftung sowie der Partnerschaftsvereinbarung zuzustimmen (Drs. 0841/2021).  

  

Aktueller Stand

Das Förderprogramm Interreg Deutschland-Danmark hat sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt bis es zur heutigen Konstellation zusammengefunden hat. Erst durch eine Zusammenlegung zweier separater Interreg 4A-Programme (Fehmarnbeltregion und Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N.) im Jahr 2014 ergaben sich eine größere Programmgeografie und neue Finanzierungsmöglichkeiten für eine Vielzahl von Projekten. Im Förderzeitraum 2014 bis 2020 (Interreg 5A) wurden mit ca. 90 Mio. Euro über 80 deutsch-dänische Projekte gefördert. Durch das Interreg-Programm rückte die Förderkulisse mit den Programm- und Projektpartner*innen enger zusammen.

 

Die stabile Partnerschaft zwischen den neun Programmpartner*innen aus Deutschland (die Kreise Rendsburg-Eckernförde, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Ostholstein, Plön und die kreisfreien Städte Lübeck, Neumünster, Kiel, Flensburg) und den zwei Regionen Süddänemark und Seeland auf dänischer Seite führt auch gegenwärtig zu einer gewinnbringenden Zusammenarbeit. Synergien und Potenziale sollen identifiziert und ausgeschöpft werden, um gemeinsame strukturelle und strategische Schwerpunkte besser nutzen zu können.

 

Inzwischen ist mit

         der Programmgenehmigung durch die EU-Kommission (EU-KOM),

     der Schließung der Vereinbarung zwischen den Programmpartner*innen auf deutscher und dänischer Seite sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) als Verwaltungsbehörde des Programms sowie dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) für die Prüfbehörde des Programms sowie

         der Genehmigung der Vereinbarung durch die Kommunalaufsicht

der Entwicklungs- und Genehmigungsprozess abgeschlossen.

 

Das Operationelle Programm (s. Anlage 1) wurde im Frühjahr 2022 von der EU-Kommission genehmigt. Mit der Programmgenehmigung verpflichten sich die Programmpartner*innen, das Programm ordnungsgemäß abzuwickeln und dafür die Haftung zu übernehmen.

 

Aufgrund der COVID 19-Pandemie war die gesamte europäische Programmerstellung in Verzug geraten. Die Programme sind daher verspätet gestartet.

 

Der bewilligte Zuschuss aus EU-Mitteln beträgt in dieser Förderperiode 93,8 Mio. EUR.

Damit sollen Fördervorhaben aus den Schwerpunkten

 

   Eine innovative Region

   Eine grüne Region

   Eine attraktive Region

   Eine funktionelle Region

 

unterstützt werden. Die Programmpartner*innen haben sich darauf verständigt, für Projekte einen Regelfördersatz von 65% zu gewähren.

 

Die Verwaltungsbehörde in Kiel und das Interreg-Sekretariat im dänischen Kruså bilden gemeinsam die Interreg-Administration. Beide Einheiten verstehen sich als eine Administration und ein Team mit unterschiedlichen Aufgaben in der Programmverwaltung und -durchführung des Programms. Die Mitarbeitenden sind zweisprachig und betreuen gleichermaßen deutsche sowie dänische Akteur*innen.

 

Einrichtungen für die Durchführung des Programms:

1. Die Verwaltungsbehörde mit Sitz in der IB.SH in Kiel.

2. Das gemeinsame Sekretariat mit Sitz in Kruså, Dänemark.

3. Der Interreg-Ausschuss mit einer dänischen und einer deutschen Person sowie Stellvertretung im Vorsitz. Aktuell auf deutscher Seite: Stefan Leyk, Kreis Plön.

4. Die Prüfbehörde im MLLEV mit Sitz in Kiel.

 

Das Förderprogramm wird stets durch den Interreg-Ausschuss, der auch über die Förderungen der eingegangenen Projektanträge entscheidet und zweimal jährlich tagt, begleitet. Er setzt sich zusammen aus 36 stimmberechtigten dänischen und deutschen Mitgliedern. Die am Programm beteiligten Partner*innen sind ebenso vertreten wie weitere Mitglieder aus verschiedenen Bereichen der Wirtschafts- und Sozialpartner wie Arbeitsmarkt, Wirtschaft, Bildung, Forschung, Klima & Energie, dänische Kommunen, Jugend, Gleichstellung & Nicht-Diskriminierung und Minderheiten sowie der Mitgliedstaaten Dänemarks und Deutschlands. Jedes Mitglied des Interreg-Ausschusses ist stimmberechtigt. Der Ausschuss trifft seine Entscheidungen nach dem Konsensprinzip. Die EU-KOM nimmt in beratender Funktion an der Arbeit des Interreg-Ausschusses teil. Auch die Verwaltungsbehörde ist in beratender Funktion im Ausschuss vertreten. Die Geschäftsordnung des Interreg-Ausschusses des Programms wurde im Mai 2022 beschlossen.

 

Die Partnerschaftsvereinbarung (s. Anlage 2) ist das finale Dokument, das im Frühjahr/Sommer 2023 von den Programmpartner*innen unterzeichnet wurde. Inhaltlich ist diese in sieben Artikel aufgeteilt, die die Aufgaben und Pflichten der IB. SH und der Programmpartner im Innenverhältnis regeln: Einrichtungen für die Durchführung des Programms, die Technische Hilfe, Kontrollen auf Projektebene, Festlegung von Prozessen und Abläufen für die Durchführung des Programms sowie weitere Regelungen. Sie basiert auf der Vereinbarung des Vorläuferprogramms Interreg 5A.

 

Die Vereinbarung trat mit der Unterzeichnung durch die deutschen und dänischen Programmpartner*innen, durch die IB.SH sowie durch das MLLEV rückwirkend zum 01.01.2021, dem offiziellen Beginn des Förderfähigkeitszeitraumes, in Kraft und wurde für die LH Kiel im Juni 2023 durch die Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein genehmigt. 

 

Neben den Aufgaben der Einrichtungen ist in diesem Dokument, Artikel 5, die „Haftung der Programmpartner*innen“ geregelt. Wie in den früheren Programmperioden auch, gilt:

         Gelingt es einer/einem Leadpartner*in nicht, aufgrund von Unregelmäßigkeiten gezahlte Beträge von einer/einem Projektpartner*in einzuziehen oder

         gelingt es der Verwaltungsbehörde nicht, diese Beträge von dem/der Leadpartner*in einzuziehen,

werden die Beträge im Innenverhältnis zwischen den Programmpartner*innen, jeweils von der*dem Programmpartner*in der Verwaltungsbehörde erstattet, in dessen Gebiet (Region, Kreis, Stadt) der*die betreffende Projektpartner*in ihren*seinen Sitz hat. Sollte es sich um eine*n Projektpartner*in handeln, der*die außerhalb des Programmgebietes seinen*ihren Sitz hat, so erstreckt sich die Haftung auf alle Programmpartner*innen.

 

 

Bisher bewilligte Projekte (Stand April/Mai 2024):

Insgesamt erhalten 24 Projekte mit einer durchschnittlichen Laufzeit von ca. drei Jahren pro Projekt und zwei Fonds finanzielle Förderung aus den Interreg-Mitteln – der genehmigte Zuschuss liegt bei ca.  54 Mio. EUR. Aktuell stehen noch ca. 33% der Fördermittel für neue Projekte zur Verfügung.

 

In Priorität 1 - Eine innovative Region - wurden zehn Projekte zu für die Programmregion identifizierten Stärkenpositionen Maritime Wirtschaft, Life Science und Wohlfahrtstechnologien, Ernährungswirtschaft, Digitale Wirtschaft, Robotik und Automatisierung mit einem Interreg-Zuschuss von insgesamt rund 19 Mio. EUR genehmigt. Kieler Institutionen sind in sieben Projekten dieses Schwerpunktes beteiligt.

 

In Priorität 2 - Eine grüne Region - wurden fünf Projekte in den drei spezifischen Zielen Intelligente Energiesysteme, Anpassung an den Klimawandel und Kreislaufwirtschaft mit einem Interreg-Zuschuss von rund 9 Mio. EUR bewilligt. In zwei Projekten ist Kiel vertreten.

In Priorität 3 - Eine attraktive Region - wurden sechs Projekte, verteilt auf die zwei spezifischen Ziele Allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen, Kultur und nachhaltiger Tourismus mit einem Interreg-Zuschuss von rund 10 Mio. EUR genehmigt. In zwei Projekten sind Kieler Partner*innen vertreten.

 

In Priorität 4 - Eine funktionelle Region - wurden drei Projekte in den zwei spezifischen Zielen

Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen und Schaffung gegenseitigen Vertrauens, besonders durch Anreize zu People-to-People-Aktivitäten, mit einem Interreg-Zuschuss von rund 3 Mio. EUR genehmigt.

 

Begünstigte der bisher genehmigten Projekte sind u. a.: Krankenhäuser, Universitäten, höhere Bildungseinrichtungen, Forschungszentren, andere Bildungseinrichtungen, öffentliche Behörden (Kommunen Regionen, Kreise etc.), Wirtschaftsförderungen und Cluster, private Unternehmen, Museen, Kultur-/Tourismuseinrichtungen, NGOs usw.

 

Weitere Informationen zu den bisher bewilligten Projekten und zum Deutsch-Dänischen Interreg-Programm finden Sie hier: https://www.interreg-de-dk.eu/

 

Zur Antragsfrist 29.04.2024 wurden 16 Projekte beantragt, über die am 13.11.2024 durch den in Kiel tagenden Interreg-Ausschuss entschieden wird. In 2025 wird über die bisher bewilligten Projekte gesondert berichtet.

 

 

 

Die neuen Fonds:

Zu den bisher genehmigten Projekten gehören auch ein Bürgerprojektfonds (BPF) und ein Pool für Kürzere Projekte (PKP). Beide decken von 2021 bis 2027 die gesamte Programmregion ab und fördern ihrerseits Projekte.

 

Im Rahmen des Bürgerprojektfonds (BPF) werden kleinere Projekte unterstützt, die sich u. a. auf die Begegnung von dänischen und deutschen Bürger*innen konzentrieren – z.B. in den Bereichen Kultur, Kinder, Sprache, Bildung, Sport usw. – und zu einem besseren Verständnis von Kultur, Sprache, Traditionen und Gesellschaft des Nachbarlandes beitragen. Fondsverwalter ist das Regionskontor & Infocenter der Region Sønderjylland-Schleswig. Der BPF verfügt insgesamt über Fördermittel in Höhe von 3,84 Mio. Euro, die sich auf drei Förderpools verteilen:

 

         Der Bürgerpool

Von Mai 2023 bis einschl. 26.04.2024 wurden 21 Projekte mit einer Gesamtfördersumme von 606.311 EUR bewilligt. Von den 21 Projekten wurden bisher 10 umgesetzt und abgeschlossen.

         Der Netzwerkpool

Dieser Pool wurde Mitte Februar für Anträge geöffnet. Bisher wurde ein Projekt mit einer Fördersumme von 4.166 EUR bewilligt.

         Der Transportpool

Seit Mitte März 2023 wurden insgesamt 173 Anträge mit einer Fördersumme von 263.403 EUR bewilligt. Damit profitieren bisher 6917 Kinder- und Jugendliche von diesem Pool.

 

Im Rahmen des Pools für Kürzere Projekte (PKP) sollen insbesondere neue oder kleinere Akteur*innen Interreg-Förderung für grenzüberschreitende kleinere/kürzere max. einjährige Kooperationsprojekte erhalten. Der PKP hat ein Projektvolumen von 6,88 Mio. EUR und wird von der Region Süddänemark verwaltet. Bisher wurden zehn Projekte in verschiedenen Prioritäten genehmigt.

 

 

Fazit und Ausblick

 

Das deutsch-dänische Interreg-Programm ist, wie andere EU-Programme auch, mit Herausforderungen konfrontiert: Dazu gehören u. a. die gezielte Projektgenerierung, die Akquise neuer Projektakteure*innen, die Verteilung bzw. Steuerung der Mittel, der Bürokratieabbau sowie die Vorbereitung der neuen Förderperiode. Das Interreg 6A-Programm wird sehr gut angenommen; insbesondere der Themenbereich „Eine innovative Region“ wird stark nachgefragt. Eine besondere Bedeutung hat entsprechend die Kommunikation nach außen und innen, die kontinuierlich optimiert wird.

 

Viele Kieler Institutionen sowie Hochschulen, das UKSH und auch städtische Gesellschaften wirken an der Umsetzung von deutsch-dänischen Projekten mit und erhalten Fördermittel. Auf der Seite der deutschen Programmpartner*innen belegt Kiel mit der Beteiligung an aktuell 12 großen Projekten (inkl. BPF) „Platz 1“. Vom Programm profitieren nicht nur die einzelnen Akteur*innen bzw. Organisationen, sondern insgesamt der Tourismus-, Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Kiel.

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung und Bauen

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Anlagen

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Jul 3, 2024 - Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung - zur Kenntnis genommen

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Jul 18, 2024 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen