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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0754/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Mit dem Ankauf der Liegenschaft Kieler Schloß und Konzertsaal ist auch die darunterliegende Tiefgarage in das Eigentum der Landeshauptstadt Kiel übergegangen.

 

Die Schlossgarage besteht aus zwei unterirdischen Gebäudeteilen (s. Anlage 1): dem nördlichen Bereich mit Zufahrt von der Dänischen Strasse, unterhalb Schlossplatz bis zum darüberliegenden Gebäudeteil der Landeshalle. Zum Zweiten aus dem ehemaligen Bunker, der südlich der Landeshalle beginnt und sich bis vor den Konzertsaal zieht. Beide Gebäudeteile verfügen über jeweils zwei Untergeschosse mit Stellplätzen und Aufgängen.

 

Die obere Decke der Tiefgarage bildet gleichzeitig den tragenden Unterbau des Schlossplatzes, von dem aus die umliegenden Gebäude des Schlosses, Landeshalle, Rantzaubau und vor Allem der Konzertsaal begangen werden.

 

Die Schloßgarage mit den aktuell 173 Stellplätzen (125 im nördlichen Teil, 48 im Teil `Bunker`) wird seit dem Übergang an die Stadt durch den Eigenbetrieb Parken bewirtschaftet. Die Parkflächen stehen damit überwiegend der Öffentlichkeit zur Verfügung und sind nur in Teilen an Dauerparker*innen vermietet.

 

Sanierungsbedarf der Tiefgarage:

 

Die Tiefgarage ist in zwei Monitorings 2019 und 2021 im Hinblick auf den Zustand der tragenden Stahlbetonkonstruktion ingenieursmäßig untersucht worden. Die an den Oberflächen festgestellten Schädigungen des Betons waren deutlich erkennbar, wurden zu dem Zeitpunkt aber noch nicht als die Tragfähigkeit beeinträchtigend eingeschätzt.

 

Da damit auch die verbleibende Restnutzungsdauer als ausreichend angesehen wurde, waren lediglich die zur Erhaltung des Betriebs erforderliche teilweise Ertüchtigung der brandschutztechnischen Einrichtungen (Sprinkleranlage, u.ä.) kurzfristig vorgesehen. Eine umfassende Sanierung sollte gemäß der ursprünglichen Planung nach Abschluss der Sanierung und Wiedereröffnung des Konzertsaals erfolgen und abschnittsweise unter Aufrechterhaltung eines Teilbetriebs durchgeführt werden.

 

 

 

Aufgrund fortschreitender Schadensbilder an der Konstruktion der Tiefgarage wurde auf Veranlassung der Immobilienwirtschaft in 2023 durch ein externes Ingenieurbüro eine umfassende Bauwerksuntersuchung aller Stahlbeton-Bauteile durchgeführt.

 

Die Ende 2023 vorgelegten Ergebnisse der Untersuchung der gesamten Bausubstanz (Bauteilöffnung, Beprobung, Laboruntersuchungen, Materialanalysen) ergaben einen deutlichen Korrosionsfortschritt und Schädigungsgrad der tragenden Stahlbetonkonstruktion.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht im Sockelbereich der Wände und Stützen durch einen verstärkten Eintrag von Tausalzen eine z.T. starke Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit, verbunden mit einem insgesamt sehr hohen Korrosionsrisiko der tragenden Bewehrung im Bauteilinneren. Solche Korrosionsvorgänge infolge eines fortwährenden Chlorideintrages sind von außen nicht erkennbar, daher ist die tatsächliche Schädigung der Bewehrung nicht zuverlässig messbar und in Teilen die Standsicherheit der betroffenen Stahlbetonbauteile mittelfristig u. U. nicht zu gewährleisten.

 

Zudem findet an mehreren Stellen der Tiefgarage bzw. des Bunkerbereichs ein Wassereintrag durch Gebäudefugen bzw. die Decke statt. Hintergrund ist eine stellenweise Schädigung der Abdichtung des Tiefgaragen- bzw. Bunkerdachs, welches großflächig unterhalb der Platzfläche des Schlossplatzes liegt (s.o.).

 

Bewertung:

 

Gegenüber den Erkenntnissen aus den Monitorings führten die Ergebnisse zu der Bewertung,

dass die Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit in allen bewerteten Bereichen mittelfristig gefährdet bzw. in erheblichen Teilen bereits nicht mehr gegeben ist. Da für einen kleinen Teil darüber hinaus die Tragfähigkeit nicht mehr als sichergestellt anzusehen war, wurde kurzfristig eine auf eine Tragachse beschränkte Notabstützung eingerichtet.

 

Diese Gesamtbewertung der Situation hat dazu geführt, dass die oben beschriebene Zurück-stellung der Instandsetzung nicht weiterverfolgt werden kann, sondern kurzfristig ein Instandsetzungskonzept zu erarbeiten und umzusetzen ist.

 

Eine schrittweise Sanierung, wie ursprünglich angestrebt, erweist sich aufgrund der Gebäudestruktur, des fortgeschrittenen Schädigungsgrades und der benötigten Logistik, um die Arbeiten im Bauwerk ausführen zu können, als nicht mehr umsetzbar.

 

Weiteres Vorgehen | Zielsetzung:

 

Mit Beginn der Gesamtmaßnahme ist das Tiefgaragendach von oben, also vom Schloßplatz aus, zu sanieren und abzudichten. Dazu muss der Belag des Tiefgaragendaches und damit der sichtbare Plattenbelag des Schlossplatzes, der zurzeit lediglich in einer losen Schüttung verlegt ist, aufgenommen werden. Nach Abdichtung der Decke soll der der Belag in Anlehnung an das historische Bild, aber mit einem fachgerechten Unterbau, neu verlegt werden.

 

Da auch der Schlossplatz unter Denkmalschutz steht, hat hier bereits eine Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege stattgefunden. In der Entwicklung eines Gestaltungsrahmens für den Schlossplatz ist beratend das Büro Lohaus Carl Köhlmos Landschaftsarchitekten hinzugezogen, das bereits auch bei der Gestaltung der Holstenstrasse mitwirkt.

 

Die Arbeiten auf dem Schlossplatz sollen in zwei Abschnitten erfolgen, damit der zum  Konzertsaal liegende südliche Teil des Platzes fertiggstellt werden kann, bevor dort der Betrieb wieder aufgenommen wird. Die Sanierung des nördlichen und westlichen Platzbereichs erfolgt im Anschluss, parallel zur Instandsetzung der Stahlbeton-Konstruktion der Tiefgarage.

Da, wie oben bereits erwähnt, eine schrittweise Sanierung nicht weiterverfolgt werden kann, wird die Tiefgarage für die gesamte Dauer der Sanierungsarbeiten geschlossen werden müssen.

Für die Öffentlichkeit und insbesondere den im kommenden Jahr anlaufenden Betrieb des Konzertsaales stehen in der Umgebung ausreichend Stellplätze in Parkhäusern zur Verfügung.

Für die Dauerparker*innen wird aktuell durch Gespräche mit Eigentümern versucht, eine Vermittlung von Ausweichmöglichkeiten im räumlichen Umfeld zu ermöglichen.

 

Zeitplan (s. Anlage 2):

 

Unter der Voraussetzung einer zeitnahen Planung und Vergabe der Leistungen sowie zeit- und fachgerechter Ausführung soll die Betonsanierung bis Mitte 2026 fertiggestellt sein. Nach Einbau aller brandschutztechnischen Einrichtungen wäre damit eine Wiedereröffnung der Tiefgarage zu November 2026 möglich.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jul 2, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Jul 4, 2024 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen