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Antrag der Verwaltung - 0777/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtabschluss 2021 mit Gesamtlagebericht
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 16.07.2024
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Vorberatung
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Sep 10, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 19, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Die Landeshauptstadt Kiel hat nach § 93 GO in Verbindung mit § 53 GemHVO-Doppik den Gesamtabschluss zum 31.12.2021 erstellt.
In den Gesamtabschluss wurden die wesentlichen Aufgabenträger Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel, Eigenbetrieb Beteiligungen der LH Kiel, KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH, Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH, Seehafen Kiel GmbH & Co. KG sowie die Stadtwerke Kiel AG einbezogen.
Im Ergebnis wird deutlich, dass die Kernverwaltung der LH Kiel den Gesamtabschluss entscheidend prägt. Rund 79 % der Erträge und Aufwendungen stammen aus der Kernverwaltung. Auf die Vermögens- und Kapitalstruktur hat die Kernverwaltung ebenfalls maßgeblichen Einfluss.
Der Jahresfehlbetrag der Kernverwaltung im Jahr 2021 betrug 12,9 Mio. €. Durch die Einbeziehung der Unternehmen im Gesamtabschluss wird ein Gesamtjahresüberschuss in Höhe von 13,4 Mio. € ausgewiesen.
Der Gesamtabschluss für das Jahr 2021 und der Gesamtlagebericht wurden in seiner endgültigen Fassung dem Rechnungsprüfungsamt am 28. März 2023 zur Prüfung übersandt. Das Rechnungsprüfungsamt hat seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammengefasst.
Nach § 93 Abs. 7 in Verbindung mit § 92 Abs. 3 GO beschließt die Ratsversammlung über den Gesamtabschluss mit der Maßgabe, dass eine Beschlussfassung nach § 92 Abs. 3 Satz 2 GO über die Verwendung eines Gesamtjahresüberschusses oder die Behandlung eines Gesamtjahresfehlbetrages nicht erfolgt.
Nähere Informationen enthalten der Gesamtabschluss, der Gesamtlagebericht sowie der Schlussbericht.
Finanzcheck: Die Drucksache selbst hat keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt und Stellenplan.
Klimacheck: Da kein Verbrauch an Strom, Wärme und/oder Kraftstoffen besteht, gilt die Beschlussvorlage als nicht klimarelevant.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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8,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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