Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0784/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Veröffentlichung der europaweiten Ausschreibung zur Vergabe von Planung und Bau vom Holstein-Stadion
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Jul 11, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jul 18, 2024
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Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangslage
Die Landeshauptstadt Kiel ist Eigentümerin des Holstein-Stadions, dessen Hauptnutzerin die Bundesligamannschaft der Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. (im folgenden „KSV“ genannt) ist. Bereits mit dem Aufstieg der KSV am 13. Mai 2017 in die 2. Fußball-Bundesliga und der anschließenden Erneuerung der Osttribüne wurde ein Abschnitt des Stadions an die Anforderungen für einen Spielbetrieb in der 2. Bundesliga angeglichen. Derzeit erfolgt eine kurzfristige Anpassung der Infrastruktur für den Spielbetrieb in der Bundesliga, damit die KSV unter bestimmten Auflagen ihre Heimspiele in Kiel austragen kann.
Seit vielen Jahren gibt es Bemühungen, die Sportstätte zu einem zeitgemäßen und den Statuten der Deutschen Fußball Liga GmbH (im folgenden DFL genannt) entsprechenden Stadion auszubauen. Ziel ist es, ein langfristig sich wirtschaftlich selbst tragendes Modell für Bau und Betrieb des Stadions zu schaffen. Es soll ein modernes Fußballstadion entstehen, das die Attraktivität des Sportstandorts Kiel weiter steigert, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der Stadt sowie die Thema Diversität, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Die im bestehenden Bebauungsplan (B-Plan - Nr. 1014, Drs. 0612/2022) festgesetzte maximale Stadionkapazität von 25.000 Plätzen beschreibt den Rahmen der Stadiongröße.
Mit der Gründung der städtischen Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co KG (im folgenden KSSG genannt) wurde Anfang 2024 eine Gesellschafft gegründet, die sich um den Umbau federführend kümmert und Eigentümerin vom Stadion werden soll.
Auf Grundlage erster Planungen soll nun im Rahmen einer Ausschreibung das beabsichtigte Vorhaben inhaltlich konkretisiert werden. -Unter Berücksichtigung der Anforderungen des Vereins sollen die voraussichtlichen Kosten als Voraussetzung für die finanzielle Umsetzung geprüft werden. Gleichzeitig werden bis zum Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse Gespräche mit dem Investor, dem Land und weiteren Beteiligten geführt.
II. Rechtliche Aspekte und Hintergründe zum Vergabeprozess
Mittels eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens soll vergaberechtlich beanstandungsfrei ein*e Bieter*in gefunden werden, der*die Planung und Bau als Gesamtleistung anbietet. Die Ausschreibung wird über die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) veröffentlicht.
Aufgrund der Tatsache, dass das Projekt außerordentlich komplex ist und die Fachexpertise der Bieter benötigt wird, erfolgt die Ausschreibung auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung. In der Folge wird es als zielführend betrachtet, ein Verhandlungsverfahren zu wählen. Nur unter Einbindung des Knowhows der Bieter*innen ist damit zu rechnen, eine architektonisch, wirtschaftlich und funktional optimale Lösung zu entwickeln.
Ein solches Verfahren wird in zwei Phasen durchgeführt:
1. Teilnahmewettbewerb
In einer ersten Phase können sich Marktteilnehmer*innen als Bewerber*innen melden. Diese werden auf ihre Eignung geprüft. Dabei stehen insbesondere Referenzen für die Planung und den Bau von Sportstätten im Mittelpunkt der Betrachtung.
Ergebnis dieser Phase, die etwa 1,5 Monate ab Beginn des EU-weiten Vergabeverfahrens andauert, ist idealerweise, dass 3-5 Bieter*innen zur Abgabe eines indikativen Erstangebots aufgefordert werden.
2. Bieter*innen- und Verhandlungsphase
In der zweiten Phase werden indikativen Angebote in Verhandlungen besprochen. In einer oder mehreren Phasen werden auf der Grundlage der Verhandlungsergebnisse der Bietenden zur Abgabe konkretisierender Angebote aufgefordert.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Zuschlagskriterien, die im Vorfeld des Vergabeverfahrens definiert und bekannt gegeben werden. U.a. wird die architektonische Qualität berücksichtigt werden. Daneben geht es selbstverständlich maßgeblich um den Preis, aber auch um die Frage, wie der*die Bieter*in sicherstellen, dass der Spielbetrieb möglichst aufrechterhalten werden kann.
Gesucht wird insoweit das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Ziel ist es, das wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen.
3. Gremienvorbehalte
Das Projekt soll aus verschiedenen Quellen finanziert werden. Es treffen Landesmittel auf solche der Landeshauptstadt Kiel und Beiträge eines privaten Investors. Aus diesem Grund wird es erforderlich sein, dass in die Ausschreibung Gremienvorbehalte aufgenommen werden. Diese beziehen sich zunächst natürlich auf die Ratsversammlung. Voraussichtlich wird ein solcher Vorbehalt auch für den Investor und ggfs. für das Land als maßgeblicher Förderer erforderlich sein.
Grundsätzlich gilt vergaberechtlich, dass der*die Bieter*in keinen Anspruch auf einen Zuschlag hat. Jede Ausschreibung kann also immer und zu jedem Zeitpunkt aufgehoben werden. Nur wenn eine solche Aufhebung nicht von einem wichtigen Grund getragen wird, wären etwaige Schadenersatzansprüche der Bieter*innen zu prüfen. Ein wesentlicher Grund für eine Aufhebung wäre gegeben, wenn die Angebote zeigen, dass das Projekt, so wie es geplant ist, wirtschaftlich nicht umgesetzt werden kann.
III. Grundsatz zum Anforderungsprofil „Stadionvollumbau“
Neben den unter Punkt II beschriebenen rechtlichen Aspekten beinhaltet die Ausschreibung für die Planung- und Bauleistung insbesondere eine Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB), um die Anforderungen an das zukünftige Stadion zu definieren und die Bauleistung festzulegen. Sie beschreibt die Funktion der zu erwartenden Bauleistung und definiert Rahmenbedingungen sowie Zielvorgaben für die Angebotsabgabe.
Wesentliche Merkmale und Inhalte dieser FLB können für den Teilnahmewettbewerb wie folgt zusammengefasst werden:
1. Allgemeines
Zum Leistungsumfang „Planen und Bauen“ im Rahmen des anstehenden Vergabeverfahrens zählt insbesondere der Umgriff des bestehende Stadions als reines Fußballstadion mit baulich direkt zugeordneten Räumen und Nutzungseinheiten für Mannschaften, Offizielle, Hospitalitygäste sowie die Räumlichkeiten der *die Nutzer*in und Betreiberbediensteten. Bestandteil sind ebenfalls die Zuschauertribünen, Verteiler- und Aufstellflächen für Heim- und Gästefans in Verbindung mit Stellplätzen für Busse innerhalb der Gästeaufstellfläche. Sämtliche internen Erschließungsbereiche, Zuwegungen, Freianlagen, sonstige Verkehrs-, Aufenthalts- und Betriebsflächen und Infrastruktureinrichtungen innerhalb des oben dargestellten Verhandlungsumgriffs (s. Flächenplan als Anlage I zum AdV) werden zudem in dem Leistungsumfang berücksichtigt.
Weiter sind die infrastrukturellen, funktionalen, qualitativen, quantitativen und ausstattungstechnischen Vorgaben des aktuellen Regelwerks für Stadien und Sicherheit „Anhang VI“ (s. Anlage II zum AdV) sowie die Medienrichtlinien „Anhang XI“ des Ligastatuts der DFL (s. Anlage III zum AdV) hinsichtlich eines spielbereiten Bundesliga-Stadions als Mindestvorgaben im Rahmen des anstehenden Vergabeverfahrens durch den*die Bieter*in zugrunde zu legen. Die KSSG behält es sich vor, eine Ausbaustufe für das Ausschreibungsverfahren zu definieren und diese mit dem Verein bzw. der späteren Betreibergesellschaft abzustimmen. Soweit die KSSG in den Ausführungen der noch zu erarbeitenden FLB zum Verhandlungsverfahren höhere Anforderungen definiert, sind diese durch den*die Bieter*in umzusetzen. Diese dürfen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zusammenhänge im Sinne einer Qualitätserweiterung bzw. Komforterhöhung zwar jederzeit durch den*die Bieter*in entwurfsabhängig in Qualität, Quantität und Ausstattung überschritten, jedoch nie unterschritten werden. Ebenso gilt es, den für diesen räumlichen Geltungsbereich gültigen Bebauungsplan Nr. 1014 „Holstein-Stadion“ im Stadtteil Kiel-Wik (s. Anlage IV zum AdV) zu berücksichtigen.
Der Vollumbau des Stadions muss unter laufendem Spielbetrieb der zukünftigen Hauptnutzerin, der KSV, im Rahmen der Ligen der DFL bzw. der Ligen des Deutschen Fußball Bundes (im folgenden DFB genannt) erfolgen. Dementsprechend sind alle spielbetriebsrelevanten Vorgaben seitens DFL und DFB sowie alle öffentlich - rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben einzuhalten. Soweit erforderlich sind die entsprechenden Genehmigungen und Nachweise für einen ordnungsgemäßen Veranstaltungsbetrieb in Zusammenarbeit mit der KSV und der Landeshauptstadt Kiel zu beantragen, einzuholen und die hierfür notwendigen Kosten im Rahmen des Angebotes entsprechend zu berücksichtigen. Insbesondere ist für den Spielbetrieb während der Bauphase bauabschnittsweise ein jeweils spieltagsbezogenes Reinigungs- und Sicherheitskonzept zu erstellen, welches die Bedingungen und Anforderungen für einen sicheren Spielbetrieb trotz ggf. baubedingter Einschränkungen im Einvernehmen mit Feuerwehr, Polizei und Ordnungsamt berücksichtigt. Die Einschränkungen, die sich für die Vereine, den Spielbetrieb und die Zuschauer*innen durch die Neu- und Umbauarbeiten ergeben, sind durch eine geschickte Etappierung auf ein Mindestmaß zu minimieren.
2. Ausgewählte Vorgaben und Kennwerte zum Stadionvollumbau
Insbesondere folgende Kennwerte und funktionale Vorgaben sind hinsichtlich des Stadionvollumbaus zugrunde zu legen:
- Vollumbau des Stadions als „Spieltagstadion“, d.h. ohne zusätzliche Funktionen und Einrichtungen für den Trainingsbetrieb. Der Betriebsschwerpunkt liegt beim Spielbetrieb, d.h. die Sekundärnutzung der Veranstaltungsräumlichkeiten in der spielfreien Zeit ist gegeben, bestimmt jedoch nicht die Dimension oder Ausbauqualität im Vollumbau.
- Mind. 22.000 Zuschauer*innen und max. 25.000 Zuschauern*innen als Gesamtkapazität des vollumgebauten Stadions, davon ca. 40% der Zuschauerkapazität als Stehplätze sowie ca. 60% als Sitzplätze. Eine Annäherung an die Maximalkapazitäten wäre wünschenswert.
- Mind. 50 Rollstuhlfahrer*innenpositionen zzgl. Begleitpersonen als feste Plätze (als Beispiel für die technische Umsetzung dient das Stadion in Frankfurt oder das Olympiastadion in Berlin) sowie weiterer in Reserve, entsprechend der in Schleswig-Holstein geltenden Versammlungsstättenverordnung.
- Mind. 20 Logeneinheiten (Hospitality I) mit einer Gesamtkapazität von mind. 200 – 250 Logengästen und einer exemplarischen Logenbelegung von 10-12 PAX für eine Einzelloge und 20-24 PAX für eine Eventloge. Ziel ist es, 240 Logengäste unterzubekommen.
- Mind. 1.600 Businessgäste (Hospitality II) im Warmbereich des Funktionsgebäudes unter bzw. hinter der Haupttribüne, wobei die Hospitalityflächen zumindest anteilig über Blickbezüge zum Stadioninnenraum verfügen müssen. Eine „Stadionterrasse“ in einer Mindestgröße von 200m² vor der Hauptebene des Businessclubs muss realisiert werden. Somit fasst der gesamte Bereich von Logen (Hospitality I) und Businessclub (Hospitality II) mindestens 1.800 Gäste. Weitere Reserven werden unter Punkt 3 „Flexibilität“ beschrieben. Der Wunsch des Vereins besteht darin, später bis zu 2.200 Gäste aufnehmen zu können.
- Der Heimsektor als Standort der organisierten Heimfans ist als Einrangtribüne, ohne direkte Mundlöcher hinter dem Tor, zu planen und vom Gästesektor durch „neutrale“ Sektoren zu trennen. Der Gästesektor ist mit einer räumlich vorgelagerten, umfriedeten Gästeaufstellfläche für die Abstellung von mind. 8 – 12 Reisebussen vorzusehen.
- Alle Flächengrößen, Nutzungen und Dimensionierungen - soweit nicht im Zuge der Aufgabenstellung anders definiert – sind als Mindestanforderung in Übereinstimmung mit den Lizensierungsvorgaben seitens der DFL für den Spielbetrieb der Fußball-Bundesliga zu planen.
- Raum für Parkflächen/Parkhaus sind auf dem Stadiongelände für einen späteren Bau freizuhalten. Die Anbindung ist in der Planung zu berücksichtigen. Der Bau wird allerdings in einem separaten Verfahren ausgeschrieben und soll mit der Fertigstellung des Stadions harmonisieren.
3. Grundlegende Anforderungen an den Stadionvollumbau
- Funktionale, innovative, moderne Architektur
Die KSSG erwartet ein innovatives, zukunftsweisendes und dennoch wirtschaftlich optimiertes Stadion, welches optimal funktioniert, möglichst umwelt- und ressourcenschonend erstellt und wirtschaftlich betrieben werden kann. Das Stadion und die sonstigen Anlagen sollen als Beispiel einer funktional sinnvollen und gestalterisch ansprechenden Architektur dienen können. Die Fernwirkung des Baukörpers, seine Wahrnehmung in der Vorbeifahrt und das äußere Erscheinungsbild sind in diesem Zusammenhang wesentliche Kriterien der architektonischen Gestaltung. Bewegung und Leben im Stadion sollen von außen und aus der Distanz wahrnehmbar sein. Blickbezüge von innen nach außen sind wünschenswert.
Obwohl die Tribünen vollständig überdacht werden sollen, ist ein lichtes, luftiges Stadion zu konzipieren, um der Nutzung „Fußball“ als Freiluftsport gerecht werden zu können. Gleichzeitig ist auf eine angemessen gute Stadionatmosphäre zu achten. Dabei sind die entsprechenden Gutachten aus dem zuvor genannten B-Plan 1014 einzuhalten.
Die Tribünensituation ist folglich so zu gestalten, dass die Zuschauer*innen möglichst nah am Spielfeld sitzen und sich die Stimmung der Ränge optimal auf das Spielfeld überträgt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Kommandos der*die Trainer*in und Spieler*in und die Signalpfiffe der*die Schiedsrichter*innen für die Akteure klar von den Geräuschen auf den Rängen getrennt und optimal verstanden werden können. Für das Publikum muss insgesamt eine optimale Akustik, ggf. mittels technischer Hilfsmittel, sowie sehr guter Sichtbeziehungen zum Spielgeschehen vorgehalten werden.
- Qualität und Komfort
Eine nachhaltig ausgerichtete Stadion- und Objektkonzeption sollte neben der Vorhaltung einer hochwertigen funktionalen Qualität hinsichtlich des Spiel- und Veranstaltungsbetriebes insbesondere die Erwartungen des Publikums und Veranstaltungsgäste an einen angemessenen Erlebniskomfort berücksichtigen. Dementsprechend muss die Qualität aller zuschauerrelevanten Einrichtungen, vom Einlass, über Kiosk- und Sanitäreinrichtungen bis hin zu den Gegebenheiten am Sitz- oder Stehplatz sowie v.a. in den Hospitality-Bereichen an den Bedürfnissen der*die Zuschauer*innen ausgerichtet werden, um dahingehend einen gleichermaßen funktional sinnvollen und komfortablen Veranstaltungsablauf für alle gewährleisten zu können.
Die wesentliche Funktion des Stadions ist die Schaffung intensiver Stadionatmosphäre für Spieler*innen und Zuschauer*innen, optimaler Spielverhältnisse und perfekter Sichtverhältnisse auf das Spielfeld. Darüber hinaus sind insbesondere eine sichere, reibungslose und zügige Befüllung sowie Entleerung des Stadions zu gewährleisten. Die perfekte Versorgung aller Zuschauer*innen und beste Wachstumsbedingungen für den Rasen sind weitere zentrale Funktionsaspekte, die im Rahmen der Konzeption und des Angebotes durch den*die Bieter*in berücksichtigt werden müssen.
- Flexibilität
Die Konzeption des Stadions sowie insbesondere des Funktionsgebäudes im Bereich der Haupttribüne orientiert sich grundlegend an der Kapazitätsvorgabe von mind. 22.000 Zuschauer*innen und einem Spielbetrieb in der Spielklasse der Bundesliga gemäß Lizensierungsvorgabe der DFL. An dieser Zielkapazität sollte sich auch der Umfang der Veranstaltungsflächen im Bereich Hospitality (Logen- und Businessflächen) ausrichten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere das Gebäudekonzept des Funktionsgebäudes unter bzw. hinter der Haupttribüne konzeptionell gemäß den obenstehenden Mindestvorgaben auszulegen.
Soweit Art und Maß der baulichen Nutzung nicht komplett ausgenutzt werden, ist seitens der Bieter*in insgesamt zu prüfen, dass das Stadionbauwerk unter angemessenem Aufwand eine nachträgliche Erweiterung, z.B. im Sinne eines zusätzlichen Geschosses oder in Form von gesonderten Anbauten, ermöglicht. Die Grundkonzeption des Funktionsgebäudes ist dahingehend bereits auf die nachträgliche Erweiterungsmöglichkeit konstruktiv und technisch auszurichten. Seitens der KSSG wird die Gebäudeerweiterung als Teil eines flexiblen und somit grundsätzlich nachhaltigen Planungsansatzes verstanden, anhand dessen bei Bedarf auf mittel- bis langfristige Veränderungen im Veranstaltungsprofil des Stadions reagiert werden kann. Derzeitige Planungsansätze richten sich hinsichtlich baulicher Höhe an denen im B-Plan vorgegebenen Höchstmaßen aus.
- Klimaneutralität und Nachhaltigkeit
Da Kiel seit 1995 Klimaschutzstadt ist und so schnell wie möglich klimaneutral werden soll, ist das Stadion bis zum Jahr 2035 ebenfalls klimaneutral zu betreiben. Dahingehend soll für den Vollumbau des Stadions eine Vorgabe formuliert werden, die sich an den Klimazielen der Landeshauptstadt Kiel orientiert. Eine frühere Zielerreichung ist wünschenswert. Durch die Nutzung von regenerativen Energien sollen Gebäudeteile zu klimaneutralen Gebäuden entwickelt werden. Vor allem gilt dies für die Haupttribüne mit den integrierten Funktionsräumen. Im Zuge des Vollumbaus des Stadions stehen darüber hinaus insbesondere die Dachflächen für die Installation von Photovoltaikanlagen bzw. als Sammler zur Nutzung von Regenwasser zur Verfügung. Das vollumgebaute Stadion soll ergänzend über einen Fernwärmeanschluss verfügen und die hierbei entstehende Rücklaufwärme energetisch optimiert berücksichtigt werden. Ein weiterer Vorteil ist die Durchführung vom Bau in engem räumlichen Bezug zum aktuellen Stadionstandort, sodass nicht an anderer Stelle in der Stadt weiterer Boden versiegelt wird.
Neben einer ggf. optionalen Erweiterungsmöglichkeit der Zuschauerkapazität im Stadion sowie der Veranstaltungskapazität im Funktionsgebäude zeigt sich die Nachhaltigkeit des Planungsansatzes aus Sicht der KSSG abschließend auch in der Umsetzung eines innovativen und energieeffizienten Haustechnikkonzeptes, in der konsequenten Anwendung ökologischer Planungsprinzipien und in einem generell ressourcenschonenden Konzeptansatz mit möglichst vielen Nutzungsalternativen.
- Inklusion
Im Sinne des Inklusionsgedankens ist die selbstständige Nutzung der Stadionbereiche durch alle Besucher*innen anzustreben, d.h. auch wenn Menschen mit Behinderung in der Regel durch eine Begleitperson beim Stadionbesuch begleitet werden, so soll jede*r der Zuschauer*in grundsätzlich alle Einrichtungen und Bereiche des Stadions selbstständig nutzen können. In dieser Hinsicht ist das Stadion so weit als möglich und wirtschaftlich angemessen barrierefrei auszugestalten. Dies umfasst ebenso die Vorhaltung von barrierefreien Sanitärbereichen in allen Sektoren des Stadions wie die Möglichkeit einer barrierefreien Erreichbarkeit des Stadioninnenraumes. Weiterhin sind im Zuschauerbereich des Stadions Sitzplätze für Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigung sowie „Easy-Access-Plätze“ (leicht erreichbar, erhöhte Beinfreiheit, weitestgehend ohne Treppenanbindung, nah zum Mundloch oder Zugang, etc.) vorzuhalten.
- Kinder-, jugend- und familienfreundliches Stadion
Die Anforderung von Kindern, Jugendlichen und Familien sollen sich in der Stadionplanung wiederfinden. Themen wie Sicherheit, Orientierung, Teilhabe, bauliche Voraussetzungen, Schutz vor Alkohol & Rauchen sind dabei Teilaspekte.
- Vermarktungsfähigkeit und Adressbildung
Die Vorhaltung von vermarktungsfähigen Veranstaltungs- und Werbeflächen ist ein Kernelement im Rahmen eines wirtschaftlich orientierten Stadion- und Veranstaltungsbetriebes. Insofern gilt es, eine vermarktungsfähige Hospitalitykonzeption auf der Grundlage eines gestuften Angebotes vorzuhalten. Darüber hinaus ist die bauliche Konzeption des Stadions u.a. auch im Hinblick auf einen wirtschaftlich optimierten und personalökonomisch effizienten Stadion- und Veranstaltungsbetrieb auszulegen.
Weiterhin muss die stadionspezifische Bedeutung von Werbeelementen und Werbeflächen bereits im Rahmen des architektonischen Entwurfs in geeigneter Form berücksichtigt werden. Neben den Werbeflächen am Spielfeld stellt die Vermarktung fester Werbeflächen eine wichtige Einnahmeposition für die Hauptnutzerin dar. Die Realisierung dieser Flächen ist von dem*der Bieter*in in der Planung und Ausführung des Stadions daher ebenso im Einvernehmen zu ggf. bestehenden planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Dabei sollen auch die Bedarfe der Fans vor der eigenen Heimtribüne Berücksichtigung finden.
Darüber hinaus ist optional einzuplanen, dass in Ausübung von Namensrechten, und vorbehaltlich einer Konkretisierung im weiteren Projektverlauf, möglicherweise an jeder Seite des Stadions jeweils ein Schriftzug, Emblem, o. ä., neben dem Vereins- und Stadtlogo, an der Außenfassade in geeigneter Form angebracht werden kann. Konstruktive Elemente, Traglasten und ggf. die Stromversorgung der zu beleuchteten Embleme, Signets oder Schriftzüge inkl. Steuerung sind dementsprechend zu berücksichtigen.
IV. Finanzierung
Für das Bauvolumen gilt die Zielvorgabe, den Stadionumbau mit einem Budget von bis zu 75 Mio. Euro zu realisieren. Dies ist die Zielgröße, die den Unternehmen für Planung und Bau als Grundlage vermittelt werden soll. Für die Finanzierung steht eine Förderung vom Land in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro, Anteile der Stadt bis zu 10 Mio. Euro und private Mittel in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die weiteren notwendigen Mittel durch Kapitalmarktmittel zu decken, für die eine Bürgschaft der Landeshauptstadt Kiel erforderlich sein wird. Zins und Tilgung muss durch eine marktkonforme Pacht des Vereins für die Nutzung des Stadions gedeckt werden können, da dies die Haupteinnahmequelle für die KSSG darstellt. Die Leistungsfähigkeit des Vereins bei möglichen Veränderungen der Ligazugehörigkeit muss daher genau eingeschätzt werden und es bedarf verbindlicher Verträge zwischen der KSV und der KSSG.
20% der allgemeinen Nutzungszeiten müssen zudem anderen Nutzungsgruppen zugänglich gemacht werden, die ebenfalls ein marktübliches Nutzungsentgelt zu entrichten haben. Der Zugang zur Nutzung des Geländes und des Stadions ist diskriminierungsfrei zu gewährleisten und auch eine Nutzung durch die Stadt soll für besondere Veranstaltungen möglich sein.
Zunächst muss ein Kostenrahmen anhand der aktuellen Planungsansätze entwickelt werden. In der zweiten Phase werden indikative Angebote in Verhandlungen besprochen. In einer oder mehreren Phasen werden auf der Grundlage der Verhandlungsergebnisse der Bieter*in zur Abgabe konkretisierender Angebote aufgefordert. Bis dahin soll das finanzielle Risiko und die finanzielle Belastung für die KSSG und somit auch für die Stadt Kiel auf die bis dahin angefallenen Aufwände für die Ausschreibung begrenzt werden. Im selben Zuge müssen die finanziellen Verpflichtungen des Vereins (Pachthöhe), die Einlage der privaten Mittel, die Förderzusage des Landes Schleswig-Holsteins und eine detailliertere Indikation für die Kreditmittel gesichert werden. Erst wenn hierfür eine belastbare Grundlage geschaffen worden ist, wird sich die KSSG für die weiteren Verfahrensschritte verpflichten.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
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