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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0564/2024-02

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, auf Grundlage der Drs. 0187/2019 und der zwischenzeitlich erfolgten Umsetzung ein Konzept zu entwickeln, wie die noch nicht versorgten Gebiete hinsichtlich der Breitbandversorgung ausgebaut werden können. Dabei sollen sowohl Gewerbegebiete als auch Wohngebiete betrachtet werden. Der flächendeckende Ausbau des Glasfasernetzes (FTTH) soll schnellst möglich realisiert werden.

Bei der Erstellung des Konzepts sollen der Ist-Stand sowie der bereits schon sicher geplante Ausbau dargestellt werden, um eine Grundlage für die Bedarfsanalyse zu haben. Nach der Darstellung der noch „weißen Flecken“ soll aufgezeigt werden, nach welchen Kategorien die Umsetzung des Anschlusses für die noch nicht geplanten Gebiete priorisiert werden kann. Eine Kostenschätzung ist in das Konzept aufzunehmen.

Ziel soll es sein, dass die finanziellen Mittel für die Realisierung des Breitbandanschlusses aller Stadtteile auch über Fördermittel bereitgestellt werden können.

Sollte für die Konzepterstellung eine Förderung möglich sein, soll diese kurzfristig beantragt werden.

Im Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung im September soll über den Stand der Beantragung der Fördermöglichkeiten sowohl für die Konzepterstellung als auch für den Ausbau berichtet werden. Mindestens vierteljährlich soll über den Stand der flächendeckenden Breitbandversorgung und die noch benötigten Finanzmittel berichtet werden.

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Sachverhalt/Begründung

Gemäß Drs. 0187/2019 wurde der Ausbau der Breitbandversorgung im Kieler Stadtgebiet beschlossen. Entsprechend der auf Basis dieser Geschäftlichen Mitteilung festgelegten Prioritäten und der finanziellen Möglichkeiten befindet sich der Aufbau der Breitbandversorgung in der Umsetzung. Eine grundsätzliche Versorgung aller Gewerbegebiete sowie Wohnviertel wurde 2019 als Ziel definiert. Von dieser Prämisse soll auch weiterhin nicht abgewichen werden.

Schnelle Datenleitungen gehören heute ebenso selbstverständlich in einen Haushalt bzw. in einen Gewerbebetrieb, wie die Anschlüsse für Wasser und Strom. Gleichzeitig sichert eine stabile und schnelle Internetverbindung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Bevölkerungsgruppen.

Der vorliegende Antrag unterstützt das bereits gesteckte Ziel der Verwaltung: Eine digitale, hochleistungsfähige Internetverbindung für alle. Wie die Realisierung für alle gelingen soll, ist allerdings nicht explizit festgelegt. Die Gründe für die erhöhte Nachfrage nach Breitbandanschlüssen liegen u.a. sowohl im geänderten Nutzerverhalten (u.a. Home-Office, Streamingdienste), sowie in deutlich größeren Datenmengen, die im gewerblichen Bereich versendet werden.

Der Glasfaserausbau wird derzeit durch Investoren durchgeführt. Doch für viele Stadtteile, bzw. Teile davon, ist nach wie vor der Ausbau mit Glasfaser nicht vorgesehen. Dabei wird von den in Kiel tätigen Glasfaseranbietern darauf verwiesen, dass es in den Randlagen aus wirtschaftlichen Gründen nicht lohnenswert sei, diese zu erschließen. Die Bürgerinnen und Bürger der nicht im Ausbau berücksichtigten Stadtteile müssen auch die Möglichkeit haben, am digitalen Wandel teilzuhaben. Aktuell fühlen sich viele Einwohnerinnen und Einwohner in Randlagen, wie z.B. Rönne, Moorsee und Schlüsbek, in vielen Bereichen vernachlässigt und als Bürgerinnen und Bürger 2. Klasse. Dies gilt für den Breitbandausbau genauso, wie für die Mobilfunkabdeckung, sowie die Versorgung mit ÖPNV. Werden die Randgebiete beim Glasfaserausbau weiterhin nicht berücksichtigt, nimmt man ihnen die Möglichkeit der digitalen Teilhabe und sie befinden sich in der 2. Klasse der digitalen Welt.

Doch nicht nur für Privathaushalte ist der flächendeckende Ausbau relevant. Darüber hinaus werden bereits jetzt nicht vorhandene Breitbandanschlüsse von vielen Gewerbebetrieben als „Show-Stopper“ bei der Standortsuche und der damit verbundenen Neuansiedlung betrachtet.

Mit diesem Antrag wird die Verwaltung gebeten, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wie z.B. verschiedene Förderprogramme zu nutzen, um den Ausbau von Breitbandanschlüssen voranzutreiben. Damals wie auch heute gilt der Grundsatz, dass zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung die notwendigen Mittel durch finanzielle Förderung Dritter benötigt werden, um alle bestehenden Versorgungslücken im Stadtgebiet schließen zu können.

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Beschlüsse

Erweitern

Jul 3, 2024 - Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung - ungeändert beschlossen