Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0854/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk Holtenau
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 14.08.2024
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
|
Vorberatung
|
|
|
|
Sep 10, 2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
|
Sep 19, 2024
|
Sachverhalt/Begründung
Nach § 3 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) werden die Schiedsleute für die Dauer von fünf Jahren durch die Gemeindevertretung gewählt. Herr Heller wurde zuletzt am 16.05.2019 durch die Ratsversammlung wiedergewählt.
Der Ortsbeirat Holtenau hat in seiner Sitzung am 02.07.2024 gemäß § 3 Nr. 3 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Kiel Herrn Heller zur
Wiederwahl vorgeschlagen.
Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – Bezirksvereinigung Kiel, sowie die Präsidentin des Amtsgerichtes Kiel wurden nach Nr. 3.3 der Verwaltungsvorschrift zur Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (VVSchO) zur Wiederwahl des Herrn Heller gehört und haben ebenfalls ihre Zustimmung erteilt.
Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
