Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0874/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung des Blaschkesportplatzes während der Kampfmittelsondierung und evtl. -räumung auf dem Hans-Mohr-Platz
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Sportförderung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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Sep 12, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Die Verwaltung wurde vom Ausschuss für Schule und Sport in der Sitzung vom 14.03.2024 mit der Drs. 0282/2024 darum gebeten einen Plan vorzulegen, wie Inter Türkspor zu der Zeit der Kampfmittelräumung interimsweise den Blaschkesportplatz nutzen kann.
Sachstand
Der Hans-Mohr-Platz wurde im Oktober 2010 in Betrieb genommen. Der Kunststoffrasen ist mittlerweile signifikant gealtert und verschlissen, so dass der Kunststoffrasenbelag ausgetauscht werden muss. Es wird davon ausgegangen, dass das vorhandene Entwässerungs- und Drainagesystem funktionsfähig ist und nicht erneuert werden muss und dass die vorhandene Elastikschicht den heutigen Anforderungen an die DIN 18035 – Teil 7 erfüllt, so dass nur ein zonaler Austausch dieser Schicht in Teilbereichen erforderlich ist. Somit muss nur die oberste Schicht, also der Kunststoffrasenbelag, erneuert werden. Für die Sanierung des Spielfeldes konnte das Amt für Sportförderung beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein erfolgreich Fördermittel aus der Sportförderrichtlinie in Höhe von 250.000,- € einwerben.
Im Zuge der Überplanung der Katzheidewiesen wurde auch der Hans-Mohr-Sportplatz auf Kampmittelbelastungen überprüft. Die Überprüfung ergab den Verdacht auf einen Blindgänger mit unbekanntem Zünderstatus im Bereich des Fußballplatzes.
Geplante Vorgehensweise
Das Amt für Sportförderung verfolgt das Ziel, beide Maßnahmen zeitnah durchführen zu lassen, so dass die Belastungen für den Trainings- und Punktspielbetrieb von Inter Türkspor auf ein Minimum reduziert werden. Nach Auskunft von Inter Türkspor sind bis Ende Mai 2025 alle wichtigen Punktspielserien ausgespielt. Möglicherweise sind dann nur noch wenige Jugendspiele durchzuführen, die dann aber verlegt werden könnten. Wunschtermin für den Beginn der Arbeiten ist aus der Sicht des Vereins Anfang Juni 2025.
Mit dem Kampfmittelräumdienst ist im Vorfeld vereinbart worden, dass die Überprüfung des Blindgängerhinweispunktes erst kurz vor Beginn der Sanierungsarbeiten erfolgen soll, weil das bestehende Kunststoffspielfeld nach der Sondierung und ggf. weiteren Maßnahmen nur mit einem erheblichen Aufwand wieder in einen bespielbaren Zustand versetzt werden könnte. Daher ist das Ziel, die ebenfalls fälligen Sanierungsarbeiten am Kunststoffrasenoberbelag unmittelbar im Anschluss durchzuführen.
Zunächst wird dann vom Kampfmittelräumdienst eine sog. Tiefensondierung durchgeführt. Sollte dabei eine relevante Anomalie detektiert werden, erfolgen Aufgrabungen.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist vollkommen offen, ob und welche Maßnahmen infolge der Sondierung ausgelöst werden. Im Dezember 2019 musste nur etwa 100 Meter vom Hans-Mohr-Platz entfernt ein Bombenblindgänger auf der Anlage des Minigolfclubs Olympia Kiel gesprengt werden, weil eine Entschärfung nicht möglich war.
Interimsweise Nutzung des Blaschkesportplatzes für die Dauer der Kampfmittelräumung und Sanierung des Hans-Mohr-Platzes
Dadurch, dass die Sanierungsarbeiten am Kunststofffeld in die Sommerpause 2025 gelegt werden sollen, können die Einschränkungen im Spielbetrieb fast vollständig reduziert werden. Eventuelle Trainings- und Punktspiele können dann auswärts stattfinden. Lediglich der Trainingsbetrieb in der Vorbereitung auf die Saison 2025/2026 hat mit leichten Einschränkungen zu rechnen. Hierfür steht der Blaschkeplatz als alternative Trainingsmöglichkeit zur Verfügung. Für das Spielfeld besteht kein Handlungsbedarf, weil es sich in einem sehr guten Pflegezustand befindet.
Nach Prüfung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde können auf dem Blaschkesportplatz temporäre Maßnahmen, wie eine auf maximal drei Monate Standzeit begrenzte Aufstellung von Sanitär-/ Umkleidekabinen-Containern, grundsätzlich geduldet werden. Bisher wurde hierfür vom Verein allerdings noch kein Bedarf angemeldet, da der reguläre Trainingsbetrieb für die Sommermonate ggf. auch ohne Sanitär- und Umkleidekabinen durchgeführt werden kann.
Das Umweltschutzamt hat die Nutzung einer mobilen Flutlichtanlage (siehe Drs. 1338/2023 vom 14.12.2023) überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der sogenannte „Altanlagenbonus“ gemäß § 5 Abs. 4 der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) beim Betrieb einer mobilen Flutlichtanlage auf dem Blaschkesportplatz erhalten bleibt.
Das Amt für Sportförderung steht im regelmäßigen Austausch mit Inter Türkspor und informiert den Verein laufend über die weiteren Schritte.
Prüfung der Beteiligungspflicht von Kindern/Jugendlichen
Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Planungs- und Entscheidungsprozessen nach Artikel 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention und § 47 f der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein zu beteiligen. Auf dieser Grundlage wurde die Leitlinie für die Kinder- und Jugendbeteiligung in Kiel erstellt, die die Kieler Ratsversammlung am 9. Juni 2022 beschlossen hat.
Bei Planungen über Sportflächen und Sporteinrichtungen ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach der Leitlinie explizit zu prüfen.
Kinder und Jugendliche zählen zwar zu den Nutzenden des Blaschkesportplatzes und auch des Hans-Mohr-Platzes. Weil es sich bei der Sanierung des Hans-Mohr-Platzes lediglich um den Ersatz verschlissener Bestandteile des Spielfeldes und nicht um eine Neugestaltung der Anlage handelt, liegt hier auch kein Beteiligungsspielraum vor, der die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt. Eine Beteiligungspflicht von Kinder und Jugendliche besteht nicht.
Finanzcheck
Die Drucksache hat keine Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
