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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0875/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Die Verwaltung wurde vom Ausschuss für Schule und Sport in der Sitzung vom 14.03.2024 mit der Drs. 0281/2024 darum gebeten, konkrete Planungen für den Eingangsbereich und die Umkleidekabinen auf dem Blaschkesportplatz vorzulegen.

Bei der Erstellung der konkreten Planung für die baulichen Maßnahmen, der Durchführung von Mitwirkungsformaten und der Ergänzung der Sportanlage um z.B. einen Gruppenraum für das Quartier handelt es sich um sehr umfangreiche, zeit-  und abstimmungsintensive Prozesse.

Zusammenfassend dargestellt wird hier der aktuelle Sachstand zu den Bestandsgebäuden und der technischen Infrastruktur, den bau- und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Sportanlage, zur Finanzierung und zur Mitwirkung.

Sachstand zu den Gebäuden und der technischen Infrastruktur

Die Gebäude auf dem Blaschkesportplatz sind nicht mehr nutzbar. Gleiches gilt auch für Ver- und Entsorgungsleitungen der Anlage. Mit Beschluss der  Ratsversammlung vom 14.12.2023 (Drs. 1343/2023) wurden zunächst 40.000,- Euro für den Abriss der Altgebäude zur Verfügung gestellt.

Das Spielfeld befindet sich in einem sehr guten Pflegezustand, so dass aktuell kein Bedarf an einer Erneuerung oder Sanierung des Rasenspielfeldes besteht. Insbesondere seit der neu geschaffenen Umzäunung und den Ballfangzäunen ist der Zustand des Platzes einwandfrei.

Beim historischen Eingangsbereich in der Norddeutschen Straße besteht erheblicher Handlungsbedarf. Er ist insgesamt sanierungsbedürftig und barrierefrei herzurichten. 

Bau- und umweltrechtliche Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Blaschkesportplatzes

a)    Bauliche Rahmenbedingungen

Der Sportplatz liegt im Außenbereich nach § 35 des BauGB.

Im Jahr 2017 wurde eine Bauvoranfrage zum Ersatz der beiden sich auf dem Blaschkesportplatz befindlichen Sportheimgebäude ohne Dachgeschoss (ca. 84 + 152 qm = 236 qm) durch einen Neubau positiv beschieden. Es war geplant, den Neubau des Vereinsheims mit einer Grundfläche von ca. 243 qm und in einer teilweise zweigeschossigen Architektur und einer Nutzfläche von 337 qm zu errichten.

Die Geltungsdauer des Vorbescheides betrug drei Jahre und ist mittlerweile seit 2020 abgelaufen. Von der Unteren Bauaufsichtsbehörde wurde jedoch eine positive Bescheidung eines Antrages mit identischen Inhalt weiterhin in Aussicht gestellt.

Eine verbindliche Aussage zur Genehmigungsfähigkeit der Nutzungserweiterung um einen Gruppenraum für das umliegende Quartier kann die Untere Bauaufsichtsbehörde jedoch nicht ohne ein Vorbescheidsverfahren auf der Grundlage von Planunterlagen, baulichen und betrieblichen Eckdaten und der Darstellung eines plausiblen, öffentlichen Interesses abgeben. Hierzu bedarf es einer Konkretisierung zur weiteren Entwicklung des Blaschkesportplatzes sowie der Erstellung prüffähiger Unterlagen.

Zur Entlastung von Inter Türkspor für die voraussichtlich im Sommer 2025 anstehende Kampfmittelsondierung (siehe auch Drs. 0874/2024) und ggf. weitere damit einhergehenden Maßnahmen sowie die Sanierung des Kunststoffspielfeldes auf dem Hans-Mohr-Platz könnten auf dem Blaschkesportplatz temporäre Maßnahmen, wie eine auf maximal drei Monate Standzeit begrenzte Aufstellung von Sanitär-/ Umkleidekabinen-Containern grundsätzlich genehmigt werden. In Gesprächen mit dem Verein aus 2023 wurden allerdings keine temporären Maßnahmen gewünscht. 

b)    Umweltrechtliche Rahmenbedingungen

Fragen des Baumschutzes wurden bereits 2017 im Rahmen der Bauvoranfrage abschließend erörtert.

Zu prüfen war darüber hinaus, ob der Betrieb einer mobilen Flutlichtanlage möglich ist, ohne den Bestandsschutz als Sportanlage nach dem Immissionsschutzrecht zu gefährden.

Das Umweltschutzamt ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der sogenannte „Altanlagenbonus“ gemäß § 5 Abs. 4 der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) beim Betrieb einer mobilen Flutlichtanlage auf dem Blaschkesportplatz erhalten bleibt. Größere Veränderungen an der Sportanlage insgesamt (z.B. Umwandlung zu Kunstrasen, feste Flutlichtanlagen, etc.) könnten in jedem Fall zum Verlust des Bestandschutzes und damit zu erheblichen Nutzungseinschränkungen führen.

Finanzierung

Aktuell arbeitet die Verwaltung an der Erstellung einer „Vorbereitenden Untersuchung“ (VU) für Kiel Gaarden. Die Erstellung einer VU ist eine Voraussetzung dafür, um Mittel aus der Städtebauförderung bekommen zu können.

Das Fördergebiet soll daher um den Blaschkesportplatz erweitert werden und die Weiterentwicklung soll als Maßnahme Eingang in die VU finden. Dazu gab es bei einer Abstimmung zwischen der Stadtplanung und dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 01.07.24 das positive Signal, dass nichts dagegenspricht, den Blaschkesportplatz in das Fördergebiet mit aufzunehmen. Die VU-Gaarden soll der Ratsversammlung im Anschluss an die Ämterabstimmung im Laufe dieses Halbjahres zur Entscheidung vorgelegt werden.

Beteiligung, mittlerweile Mitwirkung

In der städtischen „Leitlinie für Mitwirkung“ kommt der Frage nach einem bestehenden Gestaltungsspielraum eine besondere Bedeutung zu. So besteht ohne klar definierten Gestaltungsspielraum für die Teilnehmenden an Mitwirkungsformaten keine Möglichkeit, um gezielt Einfluss zu nehmen. Bevor also mit der Durchführung von Mitwirkungsformaten begonnen werden kann, muss der Gestaltungsspielraum feststehen. Dafür hat die Verwaltung bereits wie vorab geschildert einige limitierende Faktoren (Baurecht, Umweltschutz) abgeprüft. Gleiches gilt nach der „Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung in Kiel“ für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Weiteres Vorgehen

Im weiteren Verlauf wird das Amt für Sportförderung zusammen mit der Koordinierungsstelle Mitwirkung, dem Kinder- und Jugendbüro sowie dem Büro Soziale Stadt Gaarden eine Öffentlichkeitsbeteiligung organisieren, um die konkreten Möglichkeiten zur Umgestaltung des Blaschkeplatzes vorzustellen und Ideen zu sammeln. Die Bürgerbeteiligung soll Grundlage für ein Nutzungskonzept sowie die Gestaltung der Räumlichkeiten vor Ort sein, was der Selbstverwaltung im Nachgang zur Entscheidung vorgelegt wird.

Prüfung der Beteiligungspflicht von Kindern/Jugendlichen

Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Planungs- und Entscheidungsprozessen nach Artikel 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention und § 47 f der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein zu beteiligen. Auf dieser Grundlage wurde die Leitlinie für die Kinder- und Jugendbeteiligung in Kiel erstellt, die die Kieler Ratsversammlung am 9. Juni 2022 beschlossen hat. Bei Planungen über Sportflächen und Sporteinrichtungen ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach der Leitlinie explizit zu prüfen.

 Da Kinder und Jugendliche schon jetzt zu den Nutzenden des Blaschkesportplatzes gehören, wären durch Überplanungen des Sportplatzes auch die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt. Somit sind Kinder und Jugendliche hier angemessen zu beteiligen.

Finanzcheck

Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel stehen in voller Höhe (in Höhe von 40.000 €) bei der Investitionsnummer 4240020044 zur Verfügung.

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

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Aufwendungen

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Saldo

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investive Einzahlungen

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investive Auszahlungen

  40.000,00  

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investives Saldo

- 40.000,00     

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Gerwin Stöcken

Stadtrat

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Beschlüsse

Erweitern

Sep 12, 2024 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen