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Antrag der Verwaltung - 0876/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbesetzung des Beirates für Stadtgestaltung - Wiederwahl
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 20.08.2024
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Vorlagenchecks:
- Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Sep 5, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 19, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Der Beirat für Stadtgestaltung unterstützt als Sachverständigengremium den*die Oberbürgermeister*in, die Ratsversammlung und die Verwaltung. Er hat die Aufgabe, sich zu allen wichtigen städtebaulichen und architektonischen Fragen fachlich zu äußern.
Die bauliche Entwicklung der Landeshauptstadt Kiel wird sich in den nächsten Jahren deutlich intensivieren. Dabei ergeben sich zunehmend weitreichende architektonische und städtebauliche Fragestellungen. Vor diesem Hintergrund wird die Beratung durch den Beirat zunehmend an Bedeutung gewinnen, für seine erfolgreiche Arbeit ist die Berufung von Mitgliedern mit einer hohen Qualifikation und einem breiten fachlichen Spektrum eine wichtige Voraussetzung.
Vorgaben zur Besetzung gemäß Satzung des Beirates für Stadtgestaltung:
Nach § 3 (1) der Satzung setzt sich der Beirat zusammen aus:
- der*dem Stadträt*in für Stadtentwicklung und Bauen als beratendem Mitglied ohne Stimmrecht,
- sechs Mitgliedern, hiervon ein*e Stadtplaner*in, ein*e Landschaftsarchitekt*in, drei Architekt*innen sowie eine Person mit besonderer Sachkunde in der Denkmalpflege. Die Stadtplaner*in, der*die Landschaftsarchitekt*in und die drei Architekt*innen müssen die Qualifikation zum*zur Fachpreisrichter*in nach RPW 2013 in der Fassung vom 31.07.2013 besitzen. Die Person mit besonderer Sachkunde in der Denkmalpflege muss eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der Denkmalpflege haben.
Die Nachbesetzung wird notwendig, weil die Wahlzeit von Frau Architektin Alexandra Bub, Hamburg, am 25.08.2024 endete.
Vorschlag zur Besetzung:
Die folgende Person wird in den Beirat für Stadtgestaltung berufen:
- Frau Architektin Alexandra Bub, BUB architekten, Hamburg
In ihrer ersten Amtsperiode konnte Frau Bub durch ihre fachlich versierte, konstruktive Mitarbeit im Beirat ihre Eignung nachweisen. Sie steht zur Wahl für eine dritte Amtsperiode zur Verfügung.
Neben den zur Wahl stehenden Personen gehören dem Beirat derzeit an:
- Frau Architektin Jette Hopp, Oslo - Vorsitzende
- Frau Stadträtin Doris Grondke
- Herr Landschaftsarchitekt A.W. Faust, Berlin
- Herr Prof. Xaver Egger, Berlin
- Herr Architekt Eike Becker, Berlin
Eine Position im Beirat ist derzeit vakant, soll aber schnellstmöglich wiederbesetzt werden.
Finanzcheck
Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel stehen im Teilplan 511 zur Verfügung.
Stellungnahme Amt 90.1:
Die Angaben zur ADV sind schlüssig und nachvollziehbar. Einwände oder Beanstandungen ergeben sich nicht!
Doris Grondke
Stadträtin
