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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0881/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Dem folgenden Widmungsvorgang wird zugestimmt:

Einziehung von Flächen in der Landeshauptstadt Kiel

Hier: Kesselschmied

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Sachverhalt/Begründung

Die Straße Kesselschmied ist als Gemeindestraße, Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG eingestuft.

 

Im Zuge der Bebauung an der Hörn werden an den Baufeldern XI und XII Wohngebäude mit Tiefgaragen errichtet.

Diese Tiefgaragen entlüften über Lüftungsschächte, welche sich vor dem Gebäude befinden. Damit es nach Einbau der Lüftungsschächte eine klare Trennung der Zuständigkeiten und somit auch der Verkehrssicherungspflicht für die für den Einbau benötigten Flächen gibt, hat man sich mit dem Investor über einen Eigentumsübergangs dieser Flächen geeinigt. Betroffen davon sind Streifen des bereits hergestellten Gehweges auf der Nordseite der Straße An der Halle 400 sowie zwei Streifen des noch nicht hergestellten, aber bereits gewidmeten Gehweg auf der südlichen Seite der Gaardener Straße und ein Streifen in der Straße Gaardener Ring. 

Die Einziehung dieser Flächen wurde bereits in der Sitzung der Ratsversammlung v. 21.03.2024 beschlossen (DRS 0096/2024) und erlangte mit dem 09.08.2024 Rechtskraft.

 

Da sich an der Südseite des Baufeldes XII in der Straße Kesselschmied ebenfalls Lüftungsschächte befinden, ist hier ein 13,78 m² großer Streifen einzuziehen. Es wurde leider versäumt, in der o.g. Drucksache auch diese Fläche zu benennen.

 

Die im Lageplan rot markierten Teilfläche soll gemäß § 8 Abs. 1 StrWG nun ebenfalls eingezogen werden.

Der Ortsbeirat Gaarden hatte in seiner Sitzung am 11.10.2023 der Einziehung der Teilflächen bereits zugestimmt.

 

Alke Elisabeth Voß

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 3, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - ungeändert beschlossen

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Sep 5, 2024 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Sep 19, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen