Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0883/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Weitere Aussetzung des Fronteinstiegs in den Bussen der KVG
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
- Auswirkungen:
- Drucksache hat keine Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Vorberatung
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Sep 3, 2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Sep 11, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 19, 2024
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Antrag
Die befristete Aussetzung des verpflichtenden „Einstiegs vorn“ mit dem damit verbundenen unaufgeforderten Vorzeigen des Fahrausweises beim Fahrpersonal in den KVG-Bussen wird bis zum 30.09.2025 fortgesetzt. Der Zeitraum vom 01.07.2025 bis 30.09.2025 dient dabei der Evaluation dieser Maßnahme. Die Entscheidung über eine Fortsetzung ggf. auch über den 30.09.2025 hinaus, ist spätestens im September 2025 zu treffen.
Sachverhalt/Begründung
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 21.09.2023 (Drs. 0977/2023-03) sowie auf Basis der u. a. mit dem Betriebsrat der KVG abgeschlossenen gemeinsame Absichtserklärung „Halten – Gewinnen – Wiederhochfahren“ (LOI) wurde die vorgenannte Maßnahme testweise für den Zeitraum 01.11.2023 bis 30.06.2024 mit anschließender Evaluationsphase bis zum 30.09.2024 in Kraft gesetzt. Sie erfolgte insbesondere zur Entlastung des Fahrpersonals der KVG und auf dessen Wunsch. Zum 01.11.2023 wurde auf den Fahrzeugen der KVG der Einstieg an allen Türen zwischen 04.00 Uhr und 20.00 Uhr wieder gestattet. Damit wurde das Ziel verfolgt, den Fahrdienst durch Wegfall der Sichtkontrollen der Fahrkarten zu entlasten. Auch ist damit der Ansatz verbunden, dass der Fahrgastwechsel damit schneller vollzogen werden kann und damit die Fahrzeiten lt. Fahrplan besser eingehalten werden können.
Aus Sicht der KVG und des ÖPNV-Aufgabenträgers (EBK) lässt sich zum Abschluss der Testphase und nach erfolgter Evaluation durch die KVG ein insgesamt positives Fazit ziehen.
Der als Haushaltskonsolidierungsmaßnahme eingeführte „Einstieg vorn“ wurde viele Jahre praktiziert. Deshalb benötigte es auch einige Zeit, bis die Fahrgäste sich beim Einstieg umgestellt haben. Anfänglich wurde trotz umfangreicher Informationen noch verstärkt die vordere Bustür genutzt und der Fahrschein gezeigt. Nach einer gewissen Gewöhnungsphase verteilt sich nunmehr der Fahrgastzustieg auf alle Türen.
Eine objektive Beurteilung der Entlastungswirkung dieser Maßnahme für das Fahrpersonal ist nicht möglich, da diesbezüglich keine Vergleichsmessung mit geeigneten Indikatoren für die vorhergehende Belastung durchgeführt wurde und daher auch die Wirkung nach Entfall des Vorneeinstiegs an dieser nicht gemessen werden kann. Um hier zumindest ein subjektives Meinungsbild des Fahrpersonals zu erhalten, wurde im Juni 2024 über das Mitarbeitenden-Portal eine freiwillige Umfrage im Fahrdienst der KVG durchgeführt. Die Frage, ob der Wegfall des Vorneeistiegs zur einer Entlastung geführt hat, wurde von 80 % der teilnehmenden Beschäftigten mit „Ja“ beantwortet. Zudem wurde das Meinungsbild in einer Betriebsversammlung erfragt und wird regelmäßig mit dem Betriebsrat erörtert. Auch hiernach erhöhte sich die Zufriedenheit im Fahrdienst durch den Verzicht auf die Sichtkontrollen der Fahrkarten beim Einstieg. Für die Entlastung des Fahrpersonals war der Entfall des Vorneeinstiegs und der damit verbundene Wegfall der Sichtkontrollen somit mehr als zielführend.
Auch aufgrund der dynamischen Entwicklungen im ÖPNV (u. a. bundesweite Angebote wie das D-Ticket) und einer weiterhin notwendigen Stabilisierung der sich derzeit gerade positiv entwickelnden Personalsituation bei der KVG, wird empfohlen, den Testzeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern, um gesichertere Erkenntnisse zu gewinnen, ehe eine unbefristete Entscheidung über das weitere Verfahren getroffen wird.
Zur Fahreinnahmensicherung werden weiterhin Fahrausweiskontrollen durchgeführt.
Die Krankenquote in der KVG hat sich verbessert, nicht zuletzt durch eine Reihe gezielter Maßnahmen zur Mitarbeitendenzufriedenheit. Hierzu gehört auch die Aussetzung des „Einstiegs vorn“.
Zu weiterführenden Maßnahmen wird auf die separate Geschäftliche Mitteilung zu den Auswirkungen des Gesamtmaßnahmenpakets verwiesen (Drs. 0884/2024), in der auch der „Einstieg vorn“ noch einmal intensiv betrachtet wird.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
