Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0888/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Treppenanlage Karl-Müllenhoff-Weg
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Kenntnisnahme
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Sep 3, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt
Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 07.05.2024 (TOP 5.1) gebeten, eine Geschäftliche Mitteilung zur Treppenanlage am Karl-Müllenhoff-Weg zu verfassen. Der Ortsbeirat Pries/Friedrichsort hatte in der 372. Sitzung am 07.02.2024 beantragt, dass die Wiederinbetriebnahme der Treppenanlage im Karl-Müllenhoff-Weg abgelehnt wird und eine barrierefreie Umgestaltung der Treppenanlage am Beethovenweg geprüft wird (Drs. 0193/2024).
Stellungnahme der Verwaltung
Von der Lönsstraße gehen zwei Treppenanlagen ab. Eine zum Karl-Müllenhoff-Weg, die zweite zum Beethovenweg. Letztere ist in einem nutzbaren Zustand und ist freigeschnitten. Die erstere ist mit der Zeit verwachsen und ist durch Bügel mit rot-weißer Schraffe auf beiden Seiten versperrt. Eine Nutzung ist derzeit nicht möglich und nicht vorgesehen. Allerdings erfolgte kürzlich ein (teilweiser) Grünschnitt. Als Reaktion darauf stellte der Ortsbeirat den vorliegenden Antrag.
Derzeit wird für den Ortsbeiratsbezirk Pries/Friedrichsort (sowie die Ortsbeiratsbezirke Holtenau und Schilksee) das Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept erarbeitet. Hierfür gab es kürzlich den Auftakt mit dem beauftragten Planungsbüro. Im weiteren Verlauf wird neben einer Ämterabstimmung auch eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Vorgesehen ist eine Ortsbeiratsbeteiligung, Online-Beteiligung mit vor-Ort-Beteiligung, Planungsspaziergänge und Senior*innen-Befragungen. Eine Kinder-Beteiligung ist bereits erfolgt. In diesem Rahmen soll und kann auch geklärt werden, ob die Treppenanlage am Karl-Müllenhoff-Weg aus Gründen eines übergeordneten Netzes ertüchtigt werden sollte. Das Ergebnis, das voraussichtlich Ende des Jahres 2024 oder Anfang 2025 vorliegt und dann zur Beschlussfassung (im Ortsbeirat und AUKM) vorgelegt wird, sollte daher abgewartet werden.
Allerdings wäre es auch ohne eine übergeordnete Funktion im Fußverkehrsnetz möglich, dass ein Nutzen für die Naherschließung besteht, der beide Treppenanlagen rechtfertigen würde. Da der Fußverkehr besonders umwegesensibel ist, ist es immer anzustreben direkte Durchbindungen zu schaffen und komfortable Abkürzungen zu ermöglichen. Gerade bei vorhandenen Höhenunterschieden sind solche Abkürzungen besonders wertvoll, da ansonsten lange Wege außen herum notwendig wären (hier 500-750 m gegenüber 55-72,5 m). Eine entsprechende Topographie macht es gleichzeitig aber auch schwierig diese Wege vollständig barrierefrei auszuführen (s. unten). Bei beiden Straßen handelt es sich um Sackgassen, die allerdings mit einem Verbindungsweg (Gehweg) verbunden sind. Die Nutzung der Treppenanlage Beethovenweg anstelle einer Treppenanlage Karl-Müllenhoff-Weg würde eine Verlängerung des Weges um 40-80 m (abhängig vom Ziel) bedeuten. Diese Verlängerung könnte aber durch die Ertüchtigung des Verbindungsweges und Verbesserung der Eingangssituationen zu diesem ausgeglichen und so die Verbindung auch aus dem Karl-Müllenhoff-Weg noch attraktiver gestaltet werden. Dennoch wären auch hier Erkenntnisse aus dem Beteiligungsprozess im Rahmen der Erstellung des Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzeptes wertvoll, da eine weiträumigere Betrachtung erfolgt. Eine Entscheidung über die Instandsetzung der Treppenanlage am Karl-Müllenhoff-Weg sollte daher erst mit dem Beschluss des Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzeptes erfolgen.
Ein vollständiger barrierefreier Umbau der Treppenanlage am Beethovenweg ist aus topgraphischen Gründen sowie aus Gründen der Flächenverfügbarkeiten nicht realisierbar. Die Anlage müsste eine Höhendifferenz von rund 7,50 m auf einer Länge von rund 55 m (nördlicher Arm) bzw. rund 62 m Länge (nordwestlicher Arm) überwinden. Der untere Teilabschnitt weist dabei mit 4,5 m Höhendifferenz auf einer Länge von etwa 33 m die höchste Steigung bei den geringsten Flächenverfügbarkeiten auf. Rampenanlagen sind dann barrierefrei, wenn Rampen nicht länger als 6 m bei einer Steigung von 6 % ausfallen sowie zwischen Rampen ein Zwischenpodest von mind. 1,50 Tiefe vorhanden ist. Hier wären für den unteren Abschnitt entsprechend mind. 12 Rampen notwendig, die eine gemeinsame Länge mit Zwischenpodesten von 93 m ergäben. Die Rampen müssten mindestens 1,50 m breit sein, würden dann aber keinen Begegnungsverkehr ermöglichen. Anzustreben wäre eine Breite von mind. 2,00m, besser 2,50 m. Die Rampen müssten zu dritt nebeneinanderpassen, um geschlängelt eine Überwindung der Höhe zu ermöglichen (hin, zurück, hin). Dementsprechend wäre mit den erforderlichen Bauwerksbreiten eine Mindestbreite der Rampenanlage von rund 6,60 m erforderlich. Diese Breite liegt auf städtischem Grund nicht vor. Es wäre voraussichtlich Grunderwerb notwendig und würde gleichzeitig den vollständigen Verlust des vorhandenen Baumbestandes bedeuten. Deswegen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass ein barrierefreier Ausbau insgesamt nicht sinnvoll ist. Es könnten aber Handläufe ergänzt werden, die eine leichtere Nutzung ermöglichen.
Auch kommt die Treppenanlage am Karl-Müllenhoff-Weg nicht für einen barrierefreien Ausbau infrage. Hier sind rund 10 m Höhendifferenz auf einer Länge von etwa 72,5 m zu überwinden. Die Flächenverfügbarkeit in der Breite fällt noch niedriger aus.
Der Begründung des Ortsbeirates, dass es sich bei der Treppenanlage Karl-Müllenhoff-Weg um ein „Biotop“ handelt, kann die Verwaltung aus fachlichen Gründen nicht folgen. Es handelt sich lediglich um ein Gebüsch, das keinen bedeutenden ökologischen Mehrwert im Sinne eines Biotopes bietet.
Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Pries/Friedrichsort zur Kenntnis
Alke Elisabeth Voß
Stadträtin
