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Antrag der Verwaltung - 0890/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 – Stellungnahme der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Auswirkungen:
- Drucksache hat keine Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Vorberatung
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Sep 3, 2024
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Sep 5, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 19, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Das Verfahren zur vorliegenden Teilfortschreibung zum Thema „ Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 – Erster Entwurf Juni 2024 wurde bereits durch die Drucksache Nr. 0392/2024 angekündigt.
Dem Entwurf für eine Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land hat die Landesregierung am 11. Juni 2024 zugestimmt. Mit der Teilfortschreibung soll das Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 geändert werden. Das Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) findet vom 25. Juni bis zum 9. September 2024 statt.
Durch die Änderungen des LEP in den zuständigen Kapiteln werden die Vorraussetzungen geschaffen, in einem nächsten Schritt so genannte Vorrangebiete für die Windenergienutzung in den drei Regionalplänen (final abgewogen) auszuweisen. Der Entwurf der Regionalpläne soll nach heutigem Kenntnisstand auch dieses Jahr noch in die Beteiligung gehen, so dass eine auch die Landeshauptstadt eine Stellungnahme einreichen kann, die von der Ratsversammlung zu beschließen ist.
Ausführliche Informationen finden sich in diesem Dokument (Hintergrundinformationen).
Die Landeshauptstadt Kiel ist nunmehr erneut aufgefordert eine Stellungnahme zu dem Verfahren und den jetzt vorliegenden Unterlagen abzugeben.
Aufgrund der relativ kurzfristigen Einleitung der Beteiligung und dem Beteiligungszeitraum in den Sommerferien ist es in diesem Fall nicht möglich die betroffenen Ortsbeiräte ausführlich zu beteiligen. Am 16.07.2024 fand daher eine kurzfristige Videokonferenz für die bau- und umweltpolitischen Sprecher sowie der Vorsitzenden der potenziell betroffenenen Ortsbeiräte Meimersdorf/Moorsee und Schilksee statt sowie eine Kurz-Information in der Sitzung des Ortsbeirates Meimersdorf/Moorsee am 17.07.2024.
Ebenfalls ist es nicht möglich, den Beschluss rechtzeitig durch die Ratsversammlung einzuholen, so dass die Stellungnahme nach dem Beschluss der beiden Ausschüsse eingereicht werden muss und die Ratsversammlung nur nachlaufend beschließen kann.
Aktueller Sachstand
Im Verhältnis zu den drei Beteiligungsverfahren des Landes aus den Jahren 2011-2012 und 2017-2020 wurden die Kriterien zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie nochmals überprüft. Dabei wurden beispielsweise 36 (final abgewogene) Ziele der Raumordnung identifiziert, die in den Regionalplänen zur Anwendung kommen müssen.
Bei einem dieser Ziele handelt es sich beispielsweise um die verpflichtende Anwendung der Abstandserfordernisse von 800 Metern auf Siedlungsbereiche mit Wohn- und/oder Erholungsfunktion. Diese sog. Umgebungsbereiche sind auf Grundlage des Flächennutzungsplans der Landeshaupstadt Kiel zur Anwendung gebracht worden.
Darüber hinaus sind für die Festlegung der Vorranggebiete in den Regionalplänen auch 34 Grundsätze der Raumordnung vorgesehen, die im Aufstellungsverfahren der Vorranggebietsflächen noch einer Abwägung unterliegen. Dazu zählt beipielsweise die Erweiterung der Umgebungsbereiche (Abstände) zu Siedlungsbereichen mit Wohn- und/oder Erholungsfunktion auf bis zu 1.000 m, mit dem Ziel der Freihaltung unbebauter Landschaft in Siedlungsnähe eine besondere Bedeutung beimessen zu können.
Gerade im Umfeld von Siedlungsbereichen kommt unbebauten Flächen eine wichtige Funktion zum Schutz der Landschaft zu, beispielsweise als Ausgleich zu der Siedlungsbebauung.
Ein wesentlicher Punkt der Stellungnahme ist die Anregung eines neues Planungskriteriums zur Berücksichtigung auch langfristiger Siedlungsentwicklung. Der Entwurf des Landesentwicklungsplans stützt sich wesentlich auf die kommunale Flächennutzungsplanung zur Identifizierung zu berücksichtigender Siedlungsentwicklungen. Dieser Planungshorizont ist aber nur auf den absehbaren Bedarf angelegt und deshalb mittelfristig. Die Siedlungsentwicklung insbesondere der (in der Landesplanung festgelegten) Siedlungsschwerpunkte wie dem Oberzentrum Kiel sollten aber auch längerfristiger betrachtet werden, so dass hier noch größere Abstände angeregt werden.
Ein weiterer Punkt ist der Hinweis auf eine stärkere Berücksichtigung des Bodenschutzes bereits auf Ebene des Landesentwicklungsplans. Als Beispiel wurde in der Stellungnahme der LH KIel auf den Verfahrensstand der Wiedervernässung „ Alter Moorsee“ verwiesen, um hier ein besonderes Gewicht in die Abwägungsgrundlagen zu verorten. Bisher spielt der Bodenschutz im Entwurf des Landesentwicklungsplans nach Einschätzung der Verwaltung keine ausreichende Rolle.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung und Bauen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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378,7 kB
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2
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öffentlich
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474,4 kB
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