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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0891/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt


Am 17.11.2022 hat die Ratsversammlung den 6. RNVP für die Landeshauptstadt Kiel und damit ein planerisches Maßnahmenpaket für den ÖPNV in Kiel für die Jahre 2023 bis 2027 beschlossen.

 

Der 6. RNVP (Drs. 0768/2022) leitet den Übergang zur Einführung eines hochwertigen ÖPNV-Systems planerisch ein, indem der begleitende öffentliche Verkehr in Richtung auf ein die Stadtbahn ergänzendes Netz weiterentwickelt wird. Dieses beinhaltet eine deutliche Ausweitung der Verkehrsleistung der städtischen Verkehrsbetriebe KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH (KVG) und Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH – SFK.

 

Mit dieser Aufstellung für das Jahr 2023 wird eine Bilanz der Umsetzung des 6. RNVP in dem ersten Jahr seiner Gültigkeit vorgelegt und nach der Systematik der Maßnahmentabelle (Anlage T3 zum 6. RNVP) aufgelistet.

 

Fahrplan:

 

Aufgrund der nach wie vor angespannten Personalsituation (Mangel an Fahrpersonal) konnte die KVG keine planerischen Maßnahmen mit Personalmehrbedarf umsetzen. Vielmehr musste der Fahrplan der KVG 2023 weiter reduziert werden, damit ein verlässlicher Betrieb sichergestellt werden konnte.

 

Bei der SFK konnte im Jahr 2023 der 15-Minuten-Takt auf der Linie F2 weiter verstetigt werden und ein Grundangebot am Samstag eingeführt werden (Maßnahme 1.2.3).

 


Infrastruktur:

 

Im Jahr 2023 konnten 14 Haltepunkte an 11 Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden (Maßnahmen 2.1.1 und 2.1.2; Barrierefreiheit im ÖPNV). Im Einzelnen waren dieses:

 

  • Christian-Kruse-Straße (2 Stk.)
  • Krusenrotter Weg (1 Stk.)
  • Ostring/B76 (1 Stk.)
  • Preetzer Straße/Ostring (1 Stk.)
  • Rondeel (1 Stk.)
  • Tröndelweg (1 Stk.)
  • TÜV (1 Stk.)
  • Uni-Sportstätten (2 Stk.)
  • Wenrade (2 Stk.)
  • Wohldkoppel (1 Stk.)
  • Yorkstraße (1 Stk.)

 

 

Damit sind (Ende 2023) 429 der 769 Haltepunkte barrierefrei ausgebaut nach den Kriterien des 6. RNVP. Dieses entspricht ca. 55 %.

 

Der Umbau der Haltestellen erfolgte in der Vergangenheit und aktuell langsamer, als es für ein Erreichen des Zieles einer vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 (§ 8 Personenbeförderungsgesetz) nötig gewesen wäre. Grund hierfür war und ist die durch den Gesetzgeber nicht definierte Kostenpflicht für den Umbau der Haltestellen, die so an die kommunalen Aufgabenträger bzw. Straßenbaulastträger gefallen ist. Da diese Kosten nicht von den Kommunen allein getragen werden können, gibt es in Deutschland bis heute keine vollständig barrierefreien ÖPNV-Systeme. Zu beachten ist weiter, dass die Mittel für den Umbau von Haltestellen in Konkurrenz zu finanziellen Mitteln stehen, die für den Ausbau der Fahrplanleistung, die Umstellung der ÖPNV-Flotten auf klimaschonende Antriebsarten oder eine politisch gewünschte Absenkung der Fahrpreise benötigt werden. Die für den Umbau vom Eigenbetrieb Beteiligungen pro Jahr eingestellten 550.000 Euro konnten in den letzten Jahren trotz knapper Planungskapazitäten beim Straßenbaulastträger und angespannter Lage auf dem Bausektor bisher fast immer vollständig ausgegeben werden. Zur Erzeugung von Synergien wurde und wird vor allem dort umgebaut, wo der Straßenbaulastträger ohnehin in die Seitenräume der Straßen durch Unterhaltung oder Umbau eingreift und darüber hinaus nach der im RNVP festgelegten Priorisierung. Diese ist im Kapitel 8.2 des 6. RNVP „Konzept zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV“ ausführlich dargelegt und begründet (u.a. Nähe zu sozialen Einrichtungen, Schulen. Einkaufsmöglichkeiten oder Nähe zu anderen barrierefreien Haltestellen). Sie wurde bei der Aufstellung des RNVP im Beteiligungsverfahren mit allen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt und von der Selbstverwaltung beschlossen. Eine neuerliche Überprüfung der Prioritäten aufgrund der Drs. 0011/2024 ergab kein Anpassungserfordernis. Eine Anpassung der Priorisierung würde das Tempo des Umbaus zudem nicht erhöhen. Außerdem müsste der RNVP teilfortgeschrieben werden, was eine erneute Beteiligung und Beschlussfassung erfordern würde.

 

Zur Beschleunigung des ÖPNV wurde die laufende Überprüfung der LSA-Beeinflussung (Maßnahme 2.2.1) im Zusammenspiel von KVG, Eigenbetrieb Beteiligungen und Tiefbauamt intensiviert und verstetigt. Für den Abbau von Verlustzeiten auf der Strecke (Maßnahme 2.2.2) wurden umfangreiche Untersuchungen von KVG und Eigebetrieb Beteiligungen angestellt und Lösungsansätze skizziert. Aufgrund der Komplexität des Themas konnte bisher nur an der Weiterentwicklung der LSA-Beschleunigung gearbeitet werden. Weiter wurde zur besseren Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsarten im Umweltverbund eine Mobilitätsstation (Maßnahme 2.3.3) am Wilhelmplatz gebaut.

 

Für die fortlaufende Einführung des vollelektrischen Antriebs (Maßnahme 3.1; s.u.) wurde die Ausrüstung von 2 weiteren Busendhaltestellen mit Ladeinfrastruktur am Botanischen Garten bzw. Schilksee, Olympiazentrum mit je 4 Ladepunkten in 2023 begonnen. Eine weitere Endhaltestelle mit 3 Ladepunkten im Roskilder Weg wird in 2024 folgen. Hierbei bedarf es einer umfangreichen Abstimmung zwischen der KVG, den Lieferanten, verschiedenen städtischen Ämtern bzw. Grundstückseigentümern (CAU am Botanischen Garten) und den Stadtwerken. Die Fertigstellung der 3 Endhaltestellen ist für den Sommer 2024 geplant. In 2024 werden dann zudem auf dem Betriebshof Diedrichstraße 43 Depotladepunkte errichtet. Für diese Maßnahmen werden Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bzw. des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Anspruch genommen.

Die Maßnahme 2.4.1 (Betriebshofkonzept) konnte in Bezug auf die neue E-Hauptwerkstatt auf dem Betriebshof Werftstraße abgeschlossen werden.

Die durch das Tiefbauamt eingerichtete signalisierte Buswende südlich des Hauptbahnhofs (Maßnahme 2.3.4) konnte zum Jahresfahrplan 2023 eingebunden werden. Hierdurch werden unproduktive Standzeiten deutlich reduziert.

 

 

Fahrzeuge:

 

In 2023 wurde die Elektrobusflotte der KVG um 3 Kleinbusse ergänzt. Hierfür konnten Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in Anspruch genommen werden. In der Umsetzung der Maßnahme 3.1 (Umstellung der Busse auf umweltschonende Antriebstechniken) verfügt die KVG zum Ende des Jahres 2023 über 70 vollelektrische Busse (47 Gelenkwagen, 20 Normalwagen und 3 Kleinbusse). Damit sind 70 Fahrzeuge (32 %) vollelektrisch und 33 Fahrzeuge (15 %) teilelektrisch unterwegs. Insgesamt 77 % der Fahrzeuge sind somit voll oder in Teilen elektrisch angetrieben bzw. erfüllen die aktuelle Euro 6-Norm. Im Zusammenspiel mit den Ladepunkten waren hiermit die Voraussetzungen geschaffen, die Linien 5, 6, 8, 11, 22, 31, 32, 34, 42, 43, 52, X60, 61 und 81 vollelektrisch betreiben zu können. Dieses ist ein weiterer wesentlicher Schritt zur Umstellung auf lokal emissionsfreie Antriebe im ÖPNV. In 2024 bzw. 2025 werden 50 weitere vollelektrische Fahrzeuge (30 Gelenkwagen und 20 Solowagen) erwartet, für die Fördermittel des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Verfügung stehen.

 

Bei der SFK wurde 2023 mit der neuen MS LABOE eine weitere Plug-In-Hybridfähre in Betrieb genommen, die weitgehende Barrierefreiheit und alternative Antriebe (Maßnahme 3.4) vereint. Der Neubau wurde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aus dem Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen gefördert.

 

 

Service:

 

Im Bereich Service erfolgte für die Maßnahme 4.1.2 (Echtzeitinformationen zur Fördeschifffahrt und Kanalfähre) die Abstimmung der Softwareanforderungen und der technischen Infrastruktur. Zudem wurden die DFI-Anzeiger in 2023 bestellt und geliefert. Im Zuge der Maßnahme 4.2.1 wurde das Bundesförderprojekt digitale Fähre um zwei Fahrscheinautomaten für die Bahnhofsbrücke und die Reventloubrücke ergänzt. Die Lieferung soll in 2024 erfolgen.

Die Umsetzung eines der Maßnahmen 4.1.1 (Barrierefreie Informationen und Führungssysteme für Menschen mit Blindheit und Sehschwäche) sowie 4.1.3 (weiterer Ausbau der DFI-Anzeigen) erfolgt im Rahmen des von Bund und Land geförderten Projektes KISS-Kiel. Der aktuelle Sachstand zum Projekt wird regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit berichtet, zuletzt durch Drucksache 0562/2024.

 

 

Tarif:

 

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem Deutschland-Ticket für 9 Euro im Sommer 2022 wurde im Jahr 2023 das Kieler-Woche-Ticket testweise auf 10 Euro rabattiert. Aus den guten Verkaufszahlen lässt sich ableiten, dass neben dem Deutschland-Ticket für 49-Euro eine Nachfrage nach weiteren preislich attraktiven und zielgruppespezifischen Angeboten – wie im Maßnahmenteil 5.2 aufgeführt – besteht, so dass diese nun weiterverfolgt werden.

 

 

 


Marketing/Öffentlichkeitsarbeit:

 

Im Jahr 2023 hat die KVG einen Bewerber*innentag und einen Tag der offenen Tür veranstaltet. Außerdem erscheinen die neuen Websites von KVG und SFK. (Maßnahme 4.1.5). Eigenbetrieb Beteiligungen und KVG beteiligten sich am Mobilitätsfest auf dem Wilhelmplatz (Maßnahme 6.5)

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

Sep 3, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Sep 25, 2024 - Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung - zur Kenntnis genommen